Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 10/2024)

Michael PeusMichael Peus

Gesamttabelle
Eltern als Hinterbliebene Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Gesamttabelle

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Angehörige nach § 844 Abs. 3 BGB; Näheverhältnis widerlegt Die Beziehung der Angehörigen zum Verstorbenen war ?gerade in den Jahren vor deren Tod als schwierig und nicht eng im Sinne eines regelmäßig gelebten persönlichen Kontakts und besonderen persönlichen Näheverhältnisses gestaltet?.

Allein Trauer über den Tod des Angehörigen genügt nicht.

Mord BGH, Beschluss vom 18.05.2020, Az. 6 StR 48/20
0 Sohn einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld wegen des zeitlichen Anwendungsrahmens (ab 22.07.2017) Krebsbehandlung in 2015 OLG München im Endurteil vom 25.03.2021, Az. 1 U 1831/18
0 Eltern eines 24 Jahre alten Getöteten Anspruch auf Hinterbliebenengeld aufgrund der Haftungsprivilegierung gem. § 105 SGB VII ausgeschlossen. Verkehrsunfall am 04.06.2018 LG Mainz, Urt. v. 02.09.2020 ? 5 O 249/19
0 Tochter eines Getöteten Die Haftungsquote des Verstorbenen beträgt 100%.

Der Verstorbene verhielt sich grob verkehrswidrig. Daher tritt die einfache Betriebsgefahr des Schädigers hinter dem Verursachungsbeitrag des Geschädigten zurück.

Verkehrsunfall im März 2019; Haftung des Schädigers 0% LG Münster, Urt. v. 27.09.2021 ? 11 O 304/21
0 Nasciturus (Vater verstarb vor der Geburt) kein Näheverhältnis Nasciturus ist nach § 1 BGB noch nicht rechtsfähig; eine Ausnahme – wie in § 844 Abs. 2 BGB – hat der Gesetzgeber nicht gemacht; von einer ungewollten Regelungslücke ist nicht auszugehen. Verkehrsunfall in 2017 OLG München im Endurteil vom 05.08.2021, Az. 24 U 5354/20
0 Schwiegermutter einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld wegen Sperre nach §§ 104, 105 SGB VII Arbeitsunfall am 14.03.2018 BGH, Urt. v. 08.02.2022 ? VI ZR 3/21, Vorinstanz: LG Koblenz, Urteil vom 24. April 2020 ? 12 O 137/19
0 Mutter einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld, weil Schmerzensgeldanspruch höher ist und dem Hinterbliebenengeld vorgeht Mord am 29.06.2019 LG Bonn, Urteil vom 03.12.2019 ? 24 Ks 7/19
0 anbändelnde Partnerschaft: kein ausreichendes Näheverhältnis erste Anbahnung des Verhältnisses ca. 25.11.2019, also knapp 2 Monate vor Tötung

Beziehung wurde beiderseits noch geheim gehalten

in der Woche vor der Tötung täglicher Besuch nebst Übernachtung

Tötungsdelikt am 08.02.2020 BGH, Beschluss vom 28.10.2021 – 4 StR 300/21
0 Ehefrau eines Getöteten Die Haftungsquote des Verstorbenen beträgt 100%.

Der Verstorbene verhielt sich grob verkehrswidrig. Daher tritt die einfache Betriebsgefahr des Schädigers hinter dem Verursachungsbeitrag des Geschädigten zurück.

Verkehrsunfall im März 2019; Haftung des Schädigers 0% LG Münster, Urt. v. 27.09.2021 – 11 O 304/21
0 Schwipschwägerin kein ausreichendes Näheverhältnis enger Familienverbund

erhebliche gemeinsame Freizeitgestaltung

nicht verwandt

nicht verschwägert

kein gemeinsamer Haushalt

keine finanzielle Unterstützung

Verkehrsunfall am 14.09.2016 LG Limburg, Urteil vom 22.03.2019 – 2 O 177/18
0 Ehemann; Näheverhältnis widerlegt seit 4 Jahren getrennt

Scheidungsantrag 1 Jahr vorher eingereicht

neue Beziehung des Ehemannes

Verkehrsunfall am 14.04.2018 LG Traunstein, Endurteil v. 11.02.2020, Az. 1 O 1047/19
2.000 Vater eines 19-jährigen Verstorbenen 1998 Sohn geboren

2000 Mutter und Verstorbenen verlassen

2006 Umzug des Vaters; persönlicher Kontakt nur in Ferienzeit; dann: Kontaktabbruch; keine familiäre Vater-Sohn-Beziehung

2012: nach Versterben der Kindsmutter wieder Umgangskontakt; 2 Mal wöchentlich telefonischer Kontakt

2013: es beginnt wieder Umgangskontakt in Form monatlicher Umgangswochenenden und während der Schulferien

2016: im September letzter persönlicher Kontakt

09.09.2017: letzter Kontakt via Handy-Chat

Sohn war bereits erwachsen

Mord in 09/2017; Haftung des Schädigers 100% LG Osnabrück, Urteil vom 09. Januar 2019 ? 3 KLs 4/18
2.500 Lebensgefährtin d. Sohnes der Getöteten (seit 7 Jahren; gemeinsames Kind) FRAGLICH, ob überhaupt anspruchsberechtigt, jedenfalls reicht der erstinstanzliche Zuspruch

lediglich Fahrlässigkeit des Schädigers

erhebliches Eigenverschulden der Getöteten

Verkehrsunfall in 2020 OLG Brandenburg, Urteil vom 16.05.2024, Az. 12 U 173/23
3.000 Schwiegertochter einer Verstorbenen Verkehrsunfall in 2018; Haftung des Schädigers 100% LG München II, Endurteil vom 17.05.2019 ? 12 O 4540/18
3.000 Partnerin eines 22-jährigen Verstorbenen Vergleichsweise kurze Dauer der Partnerschaft (zwei Monate) Totschlag in 2020; Haftung des Schädigers 100% LG Münster, Urt. v. 07.09.2020 ? 2 Ks-30 Js 119/20-6/20
3.000 Kinder nach Gesetzesintention weniger als Schockschadenschmerzensgeld

Mitverschulden

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 1/3 LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2022, Az. 6 O 240/20
3.000 Ehefrau nach Gesetzesintention weniger als Schockschadenschmerzensgeld

Mitverschulden

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 1/3 LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2022, Az. 6 O 240/20
5.000 Sohn einer Getöteten regelmäßiger persönlicher Kontakt

gemeinsame Feiern und Urlaube

Nachricht vom Tod erheblich getroffenSchwierigkeit, den Tod dem damals 3,5 Jahre alten Sohn zu vermitteln

eigenes Haus erbaut

eigenständige familie gegründet

mit beiden Beinen im Leben

lediglich Fahrlässigkeit des Schädigers

erhebliches Eigenverschulden der Verstorbenen

Verkehrsunfall in 2020 OLG Brandenburg, Urteil vom 16.05.2024, Az. 12 U 173/23
5.000 Vater eines verstorbenen 20-Jährigen Alter des Verstorbenen

kein gemeinsamer Wohnsitz

Fahrlässigkeit auf Seiten des Beklagten

kurze Zeit vom Unfallzeitpunkt bis zum Eintritt des Todes

mindestens 50% Mitverschulden des Verstorbenen

Verkehrsunfall Haftung des Schädigers (maximal) 50% OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2020 – 12 U 870/20
5.000 Partner einer 20-jährigen Verstorbenen 3-4 Jahre Bekanntschaft vorhergehend

besonderes persönliches Näheverhältnis

Plan, einen Familienhausstand zu gründen

Partner überließ Verstorbener seinen Pkw

Deutlich kürzerer Zeitraum des Näheverhältnisses als in Vergleichsfällen

3-monatige Liebesbeziehung   Verkehrsunfall am 07.01.2022 Haftung des Schädigers 100% OLG Celle, Beschl. v. 21.09.2022 – 5 U 97/22; Vorinstanz: LG Hildesheim, Urt. v. 14.06.2022 ? 3 O 30/22
5.000 Sohn einer Verstorbenen 48 Jahre alt

bereits verheiratet

Verkehrsunfall in 2018; Haftung des Schädigers 100% LG München II, Endurteil vom 17.05.2019 ? 12 O 4540/18
5.000 57-jährige Tochter einer 89-jährigen Verstorbenen Näheverhältnis wird vermutet (Mutter-Tochter-Verhältnis) Elternteil bereits im vorgerückten Alter und bereits erwachsenes Kind: Natürlicher Verlust der Eltern hat sich zumindest abgezeichnet, Kind meist schon ausgezogen und hat selbst eine Familie gegründet.

Genugtuungsfunktion entfällt vollständig, Unfall wurde nicht vorsätzlich oder durch Leichtfertigkeit verursacht.

Todesursache selbst lag in dem Gesundheitszustand der Verstorbenen, der tödliche Verlauf wurde durch den Unfall nur angestoßen.

Bereits vorhandene Schadenanfälligkeit der Getöteten

Verkehrsunfall am 08.12.2019 LG Heidelberg, Urt. v. 19.01.2023 ? 5 O 93/21
5.000 Schwester eines 60-jährigen Verstorbenen enge Verbindung im Kindesalter

Unternahmen noch als Erwachsene gemeinsame Reisen

gemeinsamen Urlaub für 2019 geplant

Näheverhältnis (Geschwister) ist auf niedriger Stufe anzusiedeln Mord in 08/2018 Haftung der Schädigerin 100% Landgericht München II, Urteil vom 18. Dezember 2020, Az. 1 Ks 31 Js 47130/18
5.000 Bruder eines 60-jährigen Verstorbenen Miterleben des Unfalls und des Versterbens räumliche Entfernung sprach gegen besondere Nähe Verkehrsunfall Haftung des Schädigers 100% Landgericht Tübingen, Urteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
6.500 Tochter eines Unfallopfers Tochter war erste Ansprechpartnerin des Vaters

Tochter trauerte noch 18 Monate nach Unfall um den Vater

Wohnorte knapp 150 km auseinander

grundsätzlich gewöhnliche Vater-Tochter-Beziehung

Verkehrsunfall in 2018 Haftung des Schädigers 100% Landgericht Flensburg, SCHLÜNDER: 1304-2019
6.500 Schwester Schwester ist schwerbehindert und verlor eine wichtige Bezugsperson

erhöhte Betriebsgefahr des Traktors

Verstorbener hatte der Schwester Halt und Unterstützung bei Physio- und Reittherapie geboten

Mitverschulden durch Überholen bei unklarer Verkehrslage, also Mitverschulden und Betriebsgefahr des Fahrzeuges Verkehrsunfall in 2020; Haftung der Schädiger nur zu 2/3 OLG Celle Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21
7.500 Kinder eines 60-jährigen Verstorbenen alle Kinder schon über 20 Jahre alt

waren nicht auf Fürsorge des Verstorbenen angewiesen

waren in einem Alter, in dem man sich von dem Elternhaus allmählich löst

Verkehrsunfall Haftung des Schädigers 100% Landgericht Tübingen, Urteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
7.500 Kinder eines 60-jährigen Verstorbenen noch keine Schul- und Berufsabschlüsse

Alter der Kinder zwischen 14 und 19 Jahren

regelmäßiger Kontakt via Messenger

wechselseitige Besuche und Telefonate

lebten bei der Kindsmutter Mord in 08/2018 Haftung der Schädigerin 100% Landgericht München II, Urteil vom 18. Dezember 2020, Az. 1 Ks 31 Js 47130/18
7.500 Tochter einer 82-Jährigen grob fahrlässiges Verhalten der Schädiger Mutter war bereits 82 Jahre alt

Tochter war bereits 52 Jahre alt, hatte sich vom Elternhaus gelöst und eigene Familie gegründet

Verkehrsunfall im März 2020; Haftung des Schädigers 100% OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2022, Az. 12 U 30/22
8.000 erwachsene Tochter einer Verstorbenen enges emotionales Verhältnis trotz räumlicher Distanz Töchter waren schon erwachsen Mord in 08/2019; Haftung des Schädigers 100% LG Münster Urteil vom 16.07.2020 ? 2 Ks-30 Js 206/19-23/19
8.000 Schwiegermutter einer Verstorbenen besonders enges Verhältnis zwischen Schwiegermutter und Verstorbener (etwa Mutter-Tochter-Verhältnis) verstorbene Schwiegertochter gehört nicht zum engsten Kreis der Angehörigen Arbeitsunfall am 14.03.2018; Haftung des Schädigers 100% OLG Koblenz Urteil vom 21.12.2020 – 12 U 711/20
8.000 Mutter überdurchschnittliches seelisches Leid der Eltern

Eltern begleiteten das Verfahren in erheblichem Umfang

erhöhte Betriebsgefahr des abbiegenden Traktors

Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Verstorbenen

Eigenverschulden des Verstorbenen durch Überholen bei unklarer Verkehrslage

Verkehrsunfall in 2020; Haftung der Schädiger nur zu 2/3 OLG Celle Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21
8.000 Vater überdurchschnittliches seelisches Leid der Eltern

Eltern begleiteten das Verfahren in erheblichem Umfang

erhöhte Betriebsgefahr des abbiegenden Traktors

Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Verstorbenen

Eigenverschulden des Verstorbenen durch Überholen bei unklarer Verkehrslage

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 2/3 OLG Celle Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21
10.000 Ehemann der Verstorbenen 25 Ehejahre

gemeinsame Kinder

gemeinsamer Haushalt

Verkehrsunfall LG Köln, Urteil vom 13. Februar 2024 ? 30 O 411/22
10.000 Schwester der Getöteten Verhältnis entspricht der Intensität nach dem Näheverhältnis zu den Eltern.

Persönliche Beziehungen waren in der Familie trotz nicht unerheblicher räumlicher Trennung eng.

Ständiger Kontakt und regelmäßige Besuche

Leidet erheblich unter dem Verlust und kann sich die Tat nicht erklären, da die Getötete dem Angeklagten unbekannt war.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Lebensgefährtin eines 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis ergibt sich aus der tatsächlich gelebten sozialen Beziehung, die der Intensität entspricht, die in den nach § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermuteten Fällen typischerweise besteht.

Gemeinsamer Haushalt

Konnten sich aufgrund der bestehenden Ehe des Getöteten nicht verloben, wollten aber nach der Scheidung heiraten.

Antragstellerin war von ihrem getöteten Lebensgefährten schwanger.

Sie musste die Tat weitestgehend mit ansehen.

Leidet bis heute sehr unter dem Verlust.

Hat bislang noch keine Therapie durchgeführt, um für ihr ungeborenes Kind ?stark? zu sein und versucht die Tat zu verdrängen.

Verschulden des Angeklagten wiegt äußerst schwer; kein Mitverschulden des Getöteten.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Ehemann einer Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Verloren die gesamte Familienstruktur; er war der arbeitende Elternteil, die Getötete kümmerte sich um die Kinder. Nunmehr musste er seine Arbeitsstelle aufgeben um sich um die Kinder zu kümmern und die Familie ist auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen.

Kommt mit der Situation nicht zurecht.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Kinder einer Getöteten das vorzeitig teils gestörte Verhältnis hatte sich normalisiert vorsätzliche Tötung im März 2021; 100% Haftung LG Wuppertal, Urteil vom 05.05.2022, Az. 25 Ks 10/21 (45 Js 30/21)
10.000 Mutter des 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet. Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Ehemann einer Verstorbenen 40 Ehejahre Unfalltod Haftung des Schädigers 100% Landgericht Wiesbaden, Beschluss vom 23.10.2018, Az. 3 O 219/18
10.000 Geschwister des 34-jährigen Getöteten Gelebtes Näheverhältnis entspricht dem zur Mutter.

Persönliche Beziehungen innerhalb der Familie waren trotz der räumlichen nicht unerheblichen Trennung eng. So eng, dass diese die Lebensgefährtin des Getöteten sofort nach der Tat aufnahmen und sie von der Familie bis heute unterstützt wird.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Mutter einer Getöteten Aufgrund Angehörigenverhältnis nach gesetzlicher Vermutung gem. § 844 Abs. 3 BGB besonderes persönliches Näheverhältnis

Anerkenntnis des Angeklagten gem. § 406 Abs. 2 StPO

Mord am 27.10.2019 LG Mannheim, Urt. v. 15.07.20 ? 1 Ks 400 Js 35919/19
10.000 Ehemann einer 45-Jährigen Regelbetrag Versterben in Psychiatrie; Haftung 100% LG Münster, Urteil vom 28.10.2021 – 111 O 75/19
10.000 Minderjährige Kinder der Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Verloren die gesamte Familienstruktur.

S. P. verlor seine Mutter in sehr frühem Alter, in welchem eine Abhängigkeit zwischen Mutter und Kind besteht. Er war nicht in der Lage, die Tat zu begreifen und fragt bis heute nach seiner Mutter.

S. hat zumindest Teile der Tat mitangesehen.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Tochter eines Verstorbenen Tochter war Ansprech- und Notfallkontaktperson des Verstorbenen

enge Bindung

nach dem Tod des Vaters: Schlafstörungen, Ängste beim Autofahren, Arbeitsplatzwechsel

Schockschaden

Verkehrsunfall in 12/2018 Haftung des Schädigers 100% Oberlandgericht Schleswig, Urteil vom 23.02.2021, Az. 7 U 149/20
10.000 Tochter eines Verstorbenen Kontakt durch monatliche Telefonate und Textnachrichten bis Januar 2020 (5 Monate vor Tod)

enge Bindung

kein gemeinsamer Hausstand

Tochter bereits erwachsen

keine persönlichen Treffen in den letzten Jahren

Tochter hatte keine Kenntnis von neuer Beziehung des Verstorbenen

Mord in 06/2020, Haftung des Schädigers 100% LG Amberg, Urteil vom 19.08.2021 – 11 Ks 100 Js 6315/20
10.000 Tochter (ca. 4 Jahre alt) einer Getöteten Aufgrund Angehörigenverhältnis nach gesetzlicher Vermutung gem. § 844 Abs. 3 BGB besonderes persönliches Näheverhältnis

Anerkenntnis des Angeklagten gem. § 406 Abs. 2 StPO

Mord am 27.10.2019 LG Mannheim, Urt. v. 15.07.20 ? 1 Ks 400 Js 35919/19
10.000 Eltern der Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Leiden erheblich unter dem Verlust und können sich die Tat nicht erklären, da die Getötete dem Angeklagten unbekannt war.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
12.000 Ehefrau eines Verstorbenen 30 Ehejahre

4 gemeinsame Kinder

klare aufgabenverteilung

Vertrauensverhältnis mit finanzieller Abhängigkeit vom Verstorbenen

grobe Fahrlässigkeit des Schädigers

seit 28 Jahren wurde das gemeinsame Hobby (Motorradfahren) nicht mehr ausgeübt

gemeinsame Aktivitäten erschöpften sich im Nordseeurlaub

Schädiger bereute und zahlte 2.000 ? schon im Strafverfahren

Verkehrsunfall; Haftung des Schädigers 100% LG TübingenUrteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
12.000 Tochter (19 Jahre alt) eines Verstorbenen enge Vater-Tochter-Beziehung Verkehrsunfall in 2020; Haftung des Schädigers 100% OLG Köln, Urteil vom 05.05.2022, Az. 18 U 168/21
12.000 Tochter einer 77-jährigen Verstorbenen besonderes persönliches Näheverhältnis (Wohnungen nur 3 Kilometer auseinander)

jeden Sonntag gemeinsames Mittagessen

Besuche auch unter der Woche

während der Corona-Pandemie ganztätige gemeinsame Montage

Verstorbene hatte vor Jahren die Kinder der Tochter betreut

seelisches Leid erlitten

Durchschlafprobleme der Tochter nach dem Tod der Mutter

weitere Erhöhung wäre möglich gewesen, hätte die Tochter den Unfall miterlebt

aufgrund der Fitness der Mutter war das Alter kein Reduktionsgrund

da kein Mitverschulden vorlag, war dies auch kein Reduktionsgrund

Verkehrsunfall am 01.12.2020 OLG München, Hinweisbeschluss vom 19. März 2024 ? 24 U 541/24
12.500 Sohn einer Verstorbenen regelmäßiger persönlicher Kontakt zur Mutter mit vielen Besuchen

Sonntags Mittagessen bei Mutter

weitere Kontakte bei Familienfesten

letzte Begegnungen an beiden Wochenenden vor dem Versterben

Sohn ist schon erwachsen

kein gemeinsamer Haushalt

Mord in 06/2020; Haftung des Schädigers 100% LG Amberg, Urteil vom 19.08.2021, 11 Ks 100 Js 6315/20
15.000 Tochter einer 45-Jährigen erhöhtes Hinterbliebenengeld aufgrund vorsätzlicher Tötung Totschlag; Haftung zu 100% LG Regensburg, Urteil vom 16.12.2020, Ks 103 Js 28875/19
15.000 Eltern einer 16-Jährigen Kläger haben Tochter verloren durch schuldhaftes Handeln des Schädigers

Tochter wurde vom LKW überrollt und erlitt schwere Verletzungen

Tochter war noch kurze Zeit bei Bewusstsein und wurde gerichtsmedizinisch untersucht

Kläger wissen um die Umstände und das – wenn auch kurze – Leiden ihrer Tochter

es war das einzige Kind (spätes Wunschkind)

das Kind war für die Eheleute erheblicher Teil des sozialen Umfelds

Verkehrsunfall LG Leipzig, 08.11.2019 – 05 O 758/19
15.000 Vater eines 12-jährigen Verstorbenen Verlust eines minderjährigen Kindes

es gab keine vom Leid ablenkende Bezugsperson mehr

erhebliche Schuld des Unfallverursachers

durch den Todesfall eingetretenes schwieriges Verhältnis zur Ehefrau

erhebliches psychisches Leiden des Hinterbliebenen

Verkehrsunfall in 2018; Haftung zu 100% OLG Celle, Urteil vom 24.08.2022, Az. 14 U 22/22
15.000 Sohn eines 63-jährigen Ermordeten enge Beziehung zum Vater

Intensivierung durch eigene Kinder des Sohnes und der Rolle des Verstorbenen als Großvater

Tötungsabsicht des Schädigers

gesteigertes Leid des Sohnes

Mord am 21.11.2020 LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.12.2021 – 5 Ks 103 Js 2698/20
20.000 Ehefrau eines 63-jährigen Getöteten Getöteter war zentraler Lebensmittelpunkt

Tötung erfolgte absichtlich, daher höherer Verschuldensgrad

Trauer und seelisches Leid infolge des Verlustes nahestehender Personen aufgrund der vorsätzlichen Tötung intensiver

Mord am 21.11.2020 LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.12.2021 – 5 Ks 103 Js 2698/20
20.000 Vater eines 30-jährigen Getöteten Vater gehörte zum allerengsten Angehörigenkreis.

Getöteter hatte mit seinen 30 Jahren noch das Leben vor sich;

sehr inniges Verhältnis und regelmäßiger persönlicher Kontakt.

vorsätzliche Körperverletzung

Sühnefunktion

Körperverletzung mit Todesfolge am 29.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 22.10.2021 – 4 O 220/20
20.000 Minderjährige Kinder des 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Waren auch nach der Trennung ihrer Eltern gern bei ihrem Vater.

Kamen mit der neuen Lebensgefährtin des Vaters sowie ihrem Sohn, der ebenfalls ermordet wurde, gut zurecht.

M. war noch zu jung um zu verstehen, warum sein Vater nicht mehr kommt.

V. wurde völlig aus der Bahn geworfen und weinte lange viel und es kam zu einem Leistungsabfall in der Schule; möglicherweise muss eine Klasse wiederholt werden.

D. hatte nach einem Streit nicht die Möglichkeit, sich mit seinem Vater auszusöhnen.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
20.000 Mutter eines 6-jährigen Getöteten Näheverhältnis zum Sohn wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet

Verlust des eigenen Kindes ist für ein Elternteil der schlimmste Verlust

Leidet bis heute sehr unter dem Verlust insb. ihres Sohnes.

Hat bislang noch keine Therapie durchgeführt, um für ihr ungeborenes Kind ?stark? zu sein und versucht die Tat zu verdrängen.

Verschulden des Angeklagten wiegt äußerst schwer; kein Mitverschulden des Getöteten.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
20.000 Kinder ( 1 – 11 Jahre alt) einer Ermordeten Tötung miterlebt

Verlust der Mutter in frühestem Kindesalter

Mutter war engste Bezugsperson

Totschlag im Juli 2021 LG Kassel, Urteil vom 24.08.2022, Az. 10 Ks 1690 Js 44771/21
25.000 Mutter eines Getöteten (ca. im Säuglings-Kleinkindalter) Hinterbliebenengeld geht in dem Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens auf. Körperverletzung mit Todesfolge in 2017 LG Osnabrück, Urt. v. 05.05.2023 ? 1 O 1857/21

Gesamttabelle
Eltern als Hinterbliebene Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

ELTERN als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Eltern eines 24 Jahre alten Getöteten Anspruch auf Hinterbliebenengeld aufgrund der Haftungsprivilegierung gem. § 105 SGB VII ausgeschlossen. Verkehrsunfall am 04.06.2018 LG Mainz, Urt. v. 02.09.2020 ? 5 O 249/19
0 Mutter einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld, weil Schmerzensgeldanspruch höher ist und dem Hinterbliebenengeld vorgeht Mord am 29.06.2019 LG Bonn, Urteil vom 03.12.2019 ? 24 Ks 7/19
2.000 Vater eines 19-jährigen Verstorbenen 1998 Sohn geboren

2000 Mutter und Verstorbenen verlassen

2006 Umzug des Vaters; persönlicher Kontakt nur in Ferienzeit; dann: Kontaktabbruch; keine familiäre Vater-Sohn-Beziehung

2012: nach Versterben der Kindsmutter wieder Umgangskontakt; 2 Mal wöchentlich telefonischer Kontakt

2013: es beginnt wieder Umgangskontakt in Form monatlicher Umgangswochenenden und während der Schulferien

2016: im September letzter persönlicher Kontakt

09.09.2017: letzter Kontakt via Handy-Chat

Sohn war bereits erwachsen

Mord in 09/2017; Haftung des Schädigers 100% LG Osnabrück, Urteil vom 09. Januar 2019 ? 3 KLs 4/18
5.000 Vater eines verstorbenen 20-Jährigen Alter des Verstorbenen

kein gemeinsamer Wohnsitz

Fahrlässigkeit auf Seiten des Beklagten

kurze Zeit vom Unfallzeitpunkt bis zum Eintritt des Todes

mindestens 50% Mitverschulden des Verstorbenen

Verkehrsunfall Haftung des Schädigers (maximal) 50% OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2020 – 12 U 870/20
8.000 Mutter überdurchschnittliches seelisches Leid der Eltern

Eltern begleiteten das Verfahren in erheblichem Umfang

erhöhte Betriebsgefahr des abbiegenden Traktors

Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Verstorbenen

Eigenverschulden des Verstorbenen durch Überholen bei unklarer Verkehrslage

Verkehrsunfall in 2020; Haftung der Schädiger nur zu 2/3 OLG Celle Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21
8.000 Vater überdurchschnittliches seelisches Leid der Eltern

Eltern begleiteten das Verfahren in erheblichem Umfang

erhöhte Betriebsgefahr des abbiegenden Traktors

Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Verstorbenen

Eigenverschulden des Verstorbenen durch Überholen bei unklarer Verkehrslage

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 2/3 OLG Celle Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21
10.000 Mutter des 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet. Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Mutter einer Getöteten Aufgrund Angehörigenverhältnis nach gesetzlicher Vermutung gem. § 844 Abs. 3 BGB besonderes persönliches Näheverhältnis

Anerkenntnis des Angeklagten gem. § 406 Abs. 2 StPO

Mord am 27.10.2019 LG Mannheim, Urt. v. 15.07.20 ? 1 Ks 400 Js 35919/19
10.000 Eltern der Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Leiden erheblich unter dem Verlust und können sich die Tat nicht erklären, da die Getötete dem Angeklagten unbekannt war.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
15.000 Eltern einer 16-Jährigen Kläger haben Tochter verloren durch schuldhaftes Handeln des Schädigers

Tochter wurde vom LKW überrollt und erlitt schwere Verletzungen

Tochter war noch kurze Zeit bei Bewusstsein und wurde gerichtsmedizinisch untersucht

Kläger wissen um die Umstände und das – wenn auch kurze – Leiden ihrer Tochter

es war das einzige Kind (spätes Wunschkind)

das Kind war für die Eheleute erheblicher Teil des sozialen Umfelds

Verkehrsunfall LG Leipzig, 08.11.2019 – 05 O 758/19
15.000 Vater eines 12-jährigen Verstorbenen Verlust eines minderjährigen Kindes

es gab keine vom Leid ablenkende Bezugsperson mehr

erhebliche Schuld des Unfallverursachers

durch den Todesfall eingetretenes schwieriges Verhältnis zur Ehefrau

erhebliches psychisches Leiden des Hinterbliebenen

Verkehrsunfall in 2018; Haftung zu 100% OLG Celle, Urteil vom 24.08.2022, Az. 14 U 22/22
20.000 Vater eines 30-jährigen Getöteten Vater gehörte zum allerengsten Angehörigenkreis.

Getöteter hatte mit seinen 30 Jahren noch das Leben vor sich;

sehr inniges Verhältnis und regelmäßiger persönlicher Kontakt.

vorsätzliche Körperverletzung

Sühnefunktion

Körperverletzung mit Todesfolge am 29.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 22.10.2021 – 4 O 220/20
20.000 Mutter eines 6-jährigen Getöteten Näheverhältnis zum Sohn wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet

Verlust des eigenen Kindes ist für ein Elternteil der schlimmste Verlust

Leidet bis heute sehr unter dem Verlust insb. ihres Sohnes.

Hat bislang noch keine Therapie durchgeführt, um für ihr ungeborenes Kind ?stark? zu sein und versucht die Tat zu verdrängen.

Verschulden des Angeklagten wiegt äußerst schwer; kein Mitverschulden des Getöteten.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
25.000 Mutter eines Getöteten (ca. im Säuglings-Kleinkindalter) Hinterbliebenengeld geht in dem Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens auf. Körperverletzung mit Todesfolge in 2017 LG Osnabrück, Urt. v. 05.05.2023 ? 1 O 1857/21

Gesamttabelle
Eltern als Hinterbliebene Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Geschwister als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
5.000 Schwester eines 60-jährigen Verstorbenen enge Verbindung im Kindesalter

Unternahmen noch als Erwachsene gemeinsame Reisen

gemeinsamen Urlaub für 2019 geplant

Näheverhältnis (Geschwister) ist auf niedriger Stufe anzusiedeln Mord in 08/2018 Haftung der Schädigerin 100% Landgericht München II, Urteil vom 18. Dezember 2020, Az. 1 Ks 31 Js 47130/18
5.000 Bruder eines 60-jährigen Verstorbenen Miterleben des Unfalls und des Versterbens räumliche Entfernung sprach gegen besondere Nähe Verkehrsunfall Haftung des Schädigers 100% Landgericht Tübingen, Urteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
6.500 Schwester Schwester ist schwerbehindert und verlor eine wichtige Bezugsperson

erhöhte Betriebsgefahr des Traktors

Verstorbener hatte der Schwester Halt und Unterstützung bei Physio- und Reittherapie geboten

Mitverschulden durch Überholen bei unklarer Verkehrslage, also Mitverschulden und Betriebsgefahr des Fahrzeuges Verkehrsunfall in 2020; Haftung der Schädiger nur zu 2/3 OLG Celle Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21
10.000 Schwester der Getöteten Verhältnis entspricht der Intensität nach dem Näheverhältnis zu den Eltern.

Persönliche Beziehungen waren in der Familie trotz nicht unerheblicher räumlicher Trennung eng.

Ständiger Kontakt und regelmäßige Besuche

Leidet erheblich unter dem Verlust und kann sich die Tat nicht erklären, da die Getötete dem Angeklagten unbekannt war.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Geschwister des 34-jährigen Getöteten Gelebtes Näheverhältnis entspricht dem zur Mutter.

Persönliche Beziehungen innerhalb der Familie waren trotz der räumlichen nicht unerheblichen Trennung eng. So eng, dass diese die Lebensgefährtin des Getöteten sofort nach der Tat aufnahmen und sie von der Familie bis heute unterstützt wird.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17

Gesamttabelle
Eltern als Hinterbliebene Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Ehepartner als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Ehefrau eines Getöteten Die Haftungsquote des Verstorbenen beträgt 100%.

Der Verstorbene verhielt sich grob verkehrswidrig. Daher tritt die einfache Betriebsgefahr des Schädigers hinter dem Verursachungsbeitrag des Geschädigten zurück.

Verkehrsunfall im März 2019; Haftung des Schädigers 0% LG Münster, Urt. v. 27.09.2021 – 11 O 304/21
0 Ehemann; Näheverhältnis widerlegt seit 4 Jahren getrennt

Scheidungsantrag 1 Jahr vorher eingereicht

neue Beziehung des Ehemannes

Verkehrsunfall am 14.04.2018 LG Traunstein, Endurteil v. 11.02.2020, Az. 1 O 1047/19
3.000 Ehefrau nach Gesetzesintention weniger als Schockschadenschmerzensgeld

Mitverschulden

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 1/3 LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2022, Az. 6 O 240/20
10.000 Ehemann der Verstorbenen 25 Ehejahre

gemeinsame Kinder

gemeinsamer Haushalt

Verkehrsunfall LG Köln, Urteil vom 13. Februar 2024 ? 30 O 411/22
10.000 Ehemann einer Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Verloren die gesamte Familienstruktur; er war der arbeitende Elternteil, die Getötete kümmerte sich um die Kinder. Nunmehr musste er seine Arbeitsstelle aufgeben um sich um die Kinder zu kümmern und die Familie ist auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen.

Kommt mit der Situation nicht zurecht.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Ehemann einer Verstorbenen 40 Ehejahre Unfalltod Haftung des Schädigers 100% Landgericht Wiesbaden, Beschluss vom 23.10.2018, Az. 3 O 219/18
10.000 Ehemann einer 45-Jährigen Regelbetrag Versterben in Psychiatrie; Haftung 100% LG Münster, Urteil vom 28.10.2021 – 111 O 75/19
12.000 Ehefrau eines Verstorbenen 30 Ehejahre

4 gemeinsame Kinder

klare aufgabenverteilung

Vertrauensverhältnis mit finanzieller Abhängigkeit vom Verstorbenen

grobe Fahrlässigkeit des Schädigers

seit 28 Jahren wurde das gemeinsame Hobby (Motorradfahren) nicht mehr ausgeübt

gemeinsame Aktivitäten erschöpften sich im Nordseeurlaub

Schädiger bereute und zahlte 2.000 ? schon im Strafverfahren

Verkehrsunfall; Haftung des Schädigers 100% LG TübingenUrteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
20.000 Ehefrau eines 63-jährigen Getöteten Getöteter war zentraler Lebensmittelpunkt

Tötung erfolgte absichtlich, daher höherer Verschuldensgrad

Trauer und seelisches Leid infolge des Verlustes nahestehender Personen aufgrund der vorsätzlichen Tötung intensiver

Mord am 21.11.2020 LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.12.2021 – 5 Ks 103 Js 2698/20

Gesamttabelle
Eltern als Hinterbliebene Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Lebensgefährten als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 anbändelnde Partnerschaft: kein ausreichendes Näheverhältnis erste Anbahnung des Verhältnisses ca. 25.11.2019, also knapp 2 Monate vor Tötung

Beziehung wurde beiderseits noch geheim gehalten

in der Woche vor der Tötung täglicher Besuch nebst Übernachtung

Tötungsdelikt am 08.02.2020 BGH, Beschluss vom 28.10.2021 – 4 StR 300/21
3.000 Partnerin eines 22-jährigen Verstorbenen Vergleichsweise kurze Dauer der Partnerschaft (zwei Monate) Totschlag in 2020; Haftung des Schädigers 100% LG Münster, Urt. v. 07.09.2020 ? 2 Ks-30 Js 119/20-6/20
5.000 Partner einer 20-jährigen Verstorbenen 3-4 Jahre Bekanntschaft vorhergehend

besonderes persönliches Näheverhältnis

Plan, einen Familienhausstand zu gründen

Partner überließ Verstorbener seinen Pkw

Deutlich kürzerer Zeitraum des Näheverhältnisses als in Vergleichsfällen

3-monatige Liebesbeziehung   Verkehrsunfall am 07.01.2022 Haftung des Schädigers 100% OLG Celle, Beschl. v. 21.09.2022 – 5 U 97/22; Vorinstanz: LG Hildesheim, Urt. v. 14.06.2022 ? 3 O 30/22
10.000 Lebensgefährtin eines 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis ergibt sich aus der tatsächlich gelebten sozialen Beziehung, die der Intensität entspricht, die in den nach § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermuteten Fällen typischerweise besteht.

Gemeinsamer Haushalt

Konnten sich aufgrund der bestehenden Ehe des Getöteten nicht verloben, wollten aber nach der Scheidung heiraten.

Antragstellerin war von ihrem getöteten Lebensgefährten schwanger.

Sie musste die Tat weitestgehend mit ansehen.

Leidet bis heute sehr unter dem Verlust.

Hat bislang noch keine Therapie durchgeführt, um für ihr ungeborenes Kind ?stark? zu sein und versucht die Tat zu verdrängen.

Verschulden des Angeklagten wiegt äußerst schwer; kein Mitverschulden des Getöteten.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17

Gesamttabelle
Eltern als Hinterbliebene Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Kinder als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Sohn einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld wegen des zeitlichen Anwendungsrahmens (ab 22.07.2017) Krebsbehandlung in 2015 OLG München im Endurteil vom 25.03.2021, Az. 1 U 1831/18
0 Tochter eines Getöteten Die Haftungsquote des Verstorbenen beträgt 100%.

Der Verstorbene verhielt sich grob verkehrswidrig. Daher tritt die einfache Betriebsgefahr des Schädigers hinter dem Verursachungsbeitrag des Geschädigten zurück.

Verkehrsunfall im März 2019; Haftung des Schädigers 0% LG Münster, Urt. v. 27.09.2021 ? 11 O 304/21
0 Nasciturus (Vater verstarb vor der Geburt) kein Näheverhältnis Nasciturus ist nach § 1 BGB noch nicht rechtsfähig; eine Ausnahme – wie in § 844 Abs. 2 BGB – hat der Gesetzgeber nicht gemacht; von einer ungewollten Regelungslücke ist nicht auszugehen. Verkehrsunfall in 2017 OLG München im Endurteil vom 05.08.2021, Az. 24 U 5354/20
3.000 Kinder nach Gesetzesintention weniger als Schockschadenschmerzensgeld

Mitverschulden

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 1/3 LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2022, Az. 6 O 240/20
5.000 Sohn einer Getöteten regelmäßiger persönlicher Kontakt

gemeinsame Feiern und Urlaube

Nachricht vom Tod erheblich getroffenSchwierigkeit, den Tod dem damals 3,5 Jahre alten Sohn zu vermitteln

eigenes Haus erbaut

eigenständige familie gegründet

mit beiden Beinen im Leben

lediglich Fahrlässigkeit des Schädigers

erhebliches Eigenverschulden der Verstorbenen

Verkehrsunfall in 2020 OLG Brandenburg, Urteil vom 16.05.2024, Az. 12 U 173/23
5.000 Sohn einer Verstorbenen 48 Jahre alt

bereits verheiratet

Verkehrsunfall in 2018; Haftung des Schädigers 100% LG München II, Endurteil vom 17.05.2019 ? 12 O 4540/18
5.000 57-jährige Tochter einer 89-jährigen Verstorbenen Näheverhältnis wird vermutet (Mutter-Tochter-Verhältnis) Elternteil bereits im vorgerückten Alter und bereits erwachsenes Kind: Natürlicher Verlust der Eltern hat sich zumindest abgezeichnet, Kind meist schon ausgezogen und hat selbst eine Familie gegründet.

Genugtuungsfunktion entfällt vollständig, Unfall wurde nicht vorsätzlich oder durch Leichtfertigkeit verursacht.

Todesursache selbst lag in dem Gesundheitszustand der Verstorbenen, der tödliche Verlauf wurde durch den Unfall nur angestoßen.

Bereits vorhandene Schadenanfälligkeit der Getöteten

Verkehrsunfall am 08.12.2019 LG Heidelberg, Urt. v. 19.01.2023 ? 5 O 93/21
6.500 Tochter eines Unfallopfers Tochter war erste Ansprechpartnerin des Vaters

Tochter trauerte noch 18 Monate nach Unfall um den Vater

Wohnorte knapp 150 km auseinander

grundsätzlich gewöhnliche Vater-Tochter-Beziehung

Verkehrsunfall in 2018 Haftung des Schädigers 100% Landgericht Flensburg, SCHLÜNDER: 1304-2019
7.500 Kinder eines 60-jährigen Verstorbenen alle Kinder schon über 20 Jahre alt

waren nicht auf Fürsorge des Verstorbenen angewiesen

waren in einem Alter, in dem man sich von dem Elternhaus allmählich löst

Verkehrsunfall Haftung des Schädigers 100% Landgericht Tübingen, Urteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
7.500 Kinder eines 60-jährigen Verstorbenen noch keine Schul- und Berufsabschlüsse

Alter der Kinder zwischen 14 und 19 Jahren

regelmäßiger Kontakt via Messenger

wechselseitige Besuche und Telefonate

lebten bei der Kindsmutter Mord in 08/2018 Haftung der Schädigerin 100% Landgericht München II, Urteil vom 18. Dezember 2020, Az. 1 Ks 31 Js 47130/18
7.500 Tochter einer 82-Jährigen grob fahrlässiges Verhalten der Schädiger Mutter war bereits 82 Jahre alt

Tochter war bereits 52 Jahre alt, hatte sich vom Elternhaus gelöst und eigene Familie gegründet

Verkehrsunfall im März 2020; Haftung des Schädigers 100% OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2022, Az. 12 U 30/22
8.000 erwachsene Tochter einer Verstorbenen enges emotionales Verhältnis trotz räumlicher Distanz Töchter waren schon erwachsen Mord in 08/2019; Haftung des Schädigers 100% LG Münster Urteil vom 16.07.2020 ? 2 Ks-30 Js 206/19-23/19
10.000 Kinder einer Getöteten das vorzeitig teils gestörte Verhältnis hatte sich normalisiert vorsätzliche Tötung im März 2021; 100% Haftung LG Wuppertal, Urteil vom 05.05.2022, Az. 25 Ks 10/21 (45 Js 30/21)
10.000 Minderjährige Kinder der Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Verloren die gesamte Familienstruktur.

S. P. verlor seine Mutter in sehr frühem Alter, in welchem eine Abhängigkeit zwischen Mutter und Kind besteht. Er war nicht in der Lage, die Tat zu begreifen und fragt bis heute nach seiner Mutter.

S. hat zumindest Teile der Tat mitangesehen.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Tochter eines Verstorbenen Tochter war Ansprech- und Notfallkontaktperson des Verstorbenen

enge Bindung

nach dem Tod des Vaters: Schlafstörungen, Ängste beim Autofahren, Arbeitsplatzwechsel

Schockschaden

Verkehrsunfall in 12/2018 Haftung des Schädigers 100% Oberlandgericht Schleswig, Urteil vom 23.02.2021, Az. 7 U 149/20
10.000 Tochter eines Verstorbenen Kontakt durch monatliche Telefonate und Textnachrichten bis Januar 2020 (5 Monate vor Tod)

enge Bindung

kein gemeinsamer Hausstand

Tochter bereits erwachsen

keine persönlichen Treffen in den letzten Jahren

Tochter hatte keine Kenntnis von neuer Beziehung des Verstorbenen

Mord in 06/2020, Haftung des Schädigers 100% LG Amberg, Urteil vom 19.08.2021 – 11 Ks 100 Js 6315/20
10.000 Tochter (ca. 4 Jahre alt) einer Getöteten Aufgrund Angehörigenverhältnis nach gesetzlicher Vermutung gem. § 844 Abs. 3 BGB besonderes persönliches Näheverhältnis

Anerkenntnis des Angeklagten gem. § 406 Abs. 2 StPO

Mord am 27.10.2019 LG Mannheim, Urt. v. 15.07.20 ? 1 Ks 400 Js 35919/19
12.000 Tochter (19 Jahre alt) eines Verstorbenen enge Vater-Tochter-Beziehung Verkehrsunfall in 2020; Haftung des Schädigers 100% OLG Köln, Urteil vom 05.05.2022, Az. 18 U 168/21
12.000 Tochter einer 77-jährigen Verstorbenen besonderes persönliches Näheverhältnis (Wohnungen nur 3 Kilometer auseinander)

jeden Sonntag gemeinsames Mittagessen

Besuche auch unter der Woche

während der Corona-Pandemie ganztätige gemeinsame Montage

Verstorbene hatte vor Jahren die Kinder der Tochter betreut

seelisches Leid erlitten

Durchschlafprobleme der Tochter nach dem Tod der Mutter

weitere Erhöhung wäre möglich gewesen, hätte die Tochter den Unfall miterlebt

aufgrund der Fitness der Mutter war das Alter kein Reduktionsgrund

da kein Mitverschulden vorlag, war dies auch kein Reduktionsgrund

Verkehrsunfall am 01.12.2020 OLG München, Hinweisbeschluss vom 19. März 2024 ? 24 U 541/24
12.500 Sohn einer Verstorbenen regelmäßiger persönlicher Kontakt zur Mutter mit vielen Besuchen

Sonntags Mittagessen bei Mutter

weitere Kontakte bei Familienfesten

letzte Begegnungen an beiden Wochenenden vor dem Versterben

Sohn ist schon erwachsen

kein gemeinsamer Haushalt

Mord in 06/2020; Haftung des Schädigers 100% LG Amberg, Urteil vom 19.08.2021, 11 Ks 100 Js 6315/20
15.000 Tochter einer 45-Jährigen erhöhtes Hinterbliebenengeld aufgrund vorsätzlicher Tötung Totschlag; Haftung zu 100% LG Regensburg, Urteil vom 16.12.2020, Ks 103 Js 28875/19
15.000 Sohn eines 63-jährigen Ermordeten enge Beziehung zum Vater

Intensivierung durch eigene Kinder des Sohnes und der Rolle des Verstorbenen als Großvater

Tötungsabsicht des Schädigers

gesteigertes Leid des Sohnes

Mord am 21.11.2020 LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.12.2021 – 5 Ks 103 Js 2698/20
20.000 Minderjährige Kinder des 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Waren auch nach der Trennung ihrer Eltern gern bei ihrem Vater.

Kamen mit der neuen Lebensgefährtin des Vaters sowie ihrem Sohn, der ebenfalls ermordet wurde, gut zurecht.

M. war noch zu jung um zu verstehen, warum sein Vater nicht mehr kommt.

V. wurde völlig aus der Bahn geworfen und weinte lange viel und es kam zu einem Leistungsabfall in der Schule; möglicherweise muss eine Klasse wiederholt werden.

D. hatte nach einem Streit nicht die Möglichkeit, sich mit seinem Vater auszusöhnen.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
20.000 Kinder ( 1 – 11 Jahre alt) einer Ermordeten Tötung miterlebt

Verlust der Mutter in frühestem Kindesalter

Mutter war engste Bezugsperson

Totschlag im Juli 2021 LG Kassel, Urteil vom 24.08.2022, Az. 10 Ks 1690 Js 44771/21

Gesamttabelle
Eltern als Hinterbliebene Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Sonstige Personen als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Angehörige nach § 844 Abs. 3 BGB; Näheverhältnis widerlegt Die Beziehung der Angehörigen zum Verstorbenen war ?gerade in den Jahren vor deren Tod als schwierig und nicht eng im Sinne eines regelmäßig gelebten persönlichen Kontakts und besonderen persönlichen Näheverhältnisses gestaltet?.

Allein Trauer über den Tod des Angehörigen genügt nicht.

Mord BGH, Beschluss vom 18.05.2020, Az. 6 StR 48/20
0 Schwiegermutter einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld wegen Sperre nach §§ 104, 105 SGB VII Arbeitsunfall am 14.03.2018 BGH, Urt. v. 08.02.2022 ? VI ZR 3/21, Vorinstanz: LG Koblenz, Urteil vom 24. April 2020 ? 12 O 137/19
0 Schwipschwägerin kein ausreichendes Näheverhältnis enger Familienverbund

erhebliche gemeinsame Freizeitgestaltung

nicht verwandt

nicht verschwägert

kein gemeinsamer Haushalt

keine finanzielle Unterstützung

Verkehrsunfall am 14.09.2016 LG Limburg, Urteil vom 22.03.2019 – 2 O 177/18
2.500 Lebensgefährtin d. Sohnes der Getöteten (seit 7 Jahren; gemeinsames Kind) FRAGLICH, ob überhaupt anspruchsberechtigt, jedenfalls reicht der erstinstanzliche Zuspruch

lediglich Fahrlässigkeit des Schädigers

erhebliches Eigenverschulden der Getöteten

Verkehrsunfall in 2020 OLG Brandenburg, Urteil vom 16.05.2024, Az. 12 U 173/23
3.000 Schwiegertochter einer Verstorbenen Verkehrsunfall in 2018; Haftung des Schädigers 100% LG München II, Endurteil vom 17.05.2019 ? 12 O 4540/18
8.000 Schwiegermutter einer Verstorbenen besonders enges Verhältnis zwischen Schwiegermutter und Verstorbener (etwa Mutter-Tochter-Verhältnis) verstorbene Schwiegertochter gehört nicht zum engsten Kreis der Angehörigen Arbeitsunfall am 14.03.2018; Haftung des Schädigers 100% OLG Koblenz Urteil vom 21.12.2020 – 12 U 711/20



Hinterbliebenengeld XXXI: Sohn und seine Lebensgefährtin

Michael PeusMichael Peus

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.05.2024, Az. 12 U 173/23

Sachverhalt

Die Verstorbene erlitt im Jahr 2020 einen Verkehrsunfall mit Todesfolge. Der Schädiger handelte fahrlässig; die Verstorbene hat nicht unerheblich zu der Entstehung des Unfalles beigetragen.

Der Sohn der Verstorbenen ist seit 7 Jahren mit seiner Lebensgefährtin liiert. Es gibt einen gemeinsamen Sohn, den Enkel der Verstorbenen.

Auf ihre Klage erhielten der Sohn der Verstorbenen und seine Lebensgefährtin je 2.500 € Hinterbliebenengeld zugesprochen. Mit der Berufung verfolgen sie die Erhöhung dieser Beträge.

Entscheidung

Das Oberlandesgericht hat das Hinterbliebenengeld für den Sohn der Verstorbenen auf 5.000 € bemessen. Überwiegend habe er normale Trauerarbeit leisten müssen (Versterben dem 3,5 Jahre alten Sohn erklären, Vater etwas vermehrt versorgen). Ferner trage die Verstorbene erheblichen Anteil an dem Verkehrsunfall und der Schädiger hafte nur aus Fahrlässigkeit. Schließlich stehe der Sohn auch auf eigenen Beinen, habe ein eigenes Haus und mit seiner Lebensgefährtin und dem Sohn auch eine eigene Familie.

Das Oberlandesgericht wies die Berufung der Lebensgefährtin zurück und äußerte Zweifel, ob sie überhaupt anspruchsberechtigt sei. Falls sie einen Anspruch habe, würden die zugesprochenen 2.500 € genügen. Letztlich würde für sie gelten, was für den Sohn der Verstorbenen gelte, nur indes abgeschwächt.

 




Hinterbliebenengeld – Darstellung (Stand 09/2024)

Michael PeusMichael Peus

zur tabellarischen Übersicht Stand 08/24

 

Die Regelungen zum Hinterbliebenengeld wurden am 17.07.2017 in dem „Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld‟ vom Bundestag beschlossen. So heißt es in § 844 Abs. 3 BGB:

(3) Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.

  1. normative Grundlagen

In verschiedenen Gesetzen wurde diese Regelung eingeführt:

  • § 844 III BGB (Bürgerliches Gesetzbuch),
  • § 86 III AMG (Arzneimittelgesetz),
  • § 32 IV GenTG (Gentechnikgesetz),
  • § 7 III ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz),
  • § 12 III UmweltHG (Umwelthaftungsgesetz),
  • § 28 III AtG und § 15 III AtG (Atomgesetz),
  • § 10 III StVG (Straßenverkehrsgesetz),
  • § 5 III HaftPflG (Haftpflichtgesetz),
  • § 35 III LuftVG und
  • § 72 VI LuftVG (Luftverkehrsgesetz).

 

  1. zeitlicher Anwendungsbereich

Die Überleitungsvorschrift findet sich im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch unter Art. 229 § 43 EGBGB. Diese Regelungen gelten für zum Tod führende Verletzungen, die nach dem 22.07.2017 eingetreten sind. Hinterbliebenengeld kommt somit in Betracht für Sachverhalte, in denen die zum Tod führende Verletzung ab dem 22.07.2017 eingetreten ist (zutreffend: OLG München; Anwendungsbereich verkannt: LG Limburg). Wie das OLG Düsseldorf verdeutlicht, hat die Einführung des Hinterbliebenengeldes auch keine mittelbare Auswirkung auf alte Sachverhalte vor Einführung des Hinterbliebenengeldes. Auch der BGH bestätigt, dass über den Sinn und Zweck des Hinterbliebenengeldes hinaus keine neuen gesetzgeberischen Intentionen unterstellt werden können; damit verbleibe es dabei, dass Geldentschädigungsansprüche wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Grundsatz nicht vererblich seien (BGH im Teil-Urteil vom 29.11.2021, VI ZR 258/18).

 

  1. Ausschluss nach SGB VII !

Die Frage war umstritten. Nunmehr hat der BGH (Urt. v. 08.02.2022 – VI ZR 3/21) entschieden, dass eine Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII auch zu einem Ausschluss des Anspruchs auf Hinterbliebenengeld führt. Damit gelangte der Bundesgerichtshof zum selben Ergebnis, wie wir bereits vertreten haben. Dem OLG Koblenz erteilt der BGH mithin eine klare Absage und teilt die Rechtsansicht des LG Koblenz und LG Mainz, weiter dazu hier. Das OLG Saarbrücken setzt die Rechtsprechung konsequent fort (Saarländisches Oberlandesgericht im Urteilm vom 12.07.2024, Az. 3 U 59/23).

 

  1. Bemessungskriterien

Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB oder § 10 Abs. 3 StVG) fügt sich der Höhe nach in den gesetzgeberisch vorgesehenen Rahmen bzw. die bisherigen Entscheidungen zum Schmerzensgeld ein. Entsprechend der Rechtsprechung zum Schmerzensgeld muss ein Anspruchsteller nur einen Mindestbetrag fordern, ohne dass das Gericht durch diesen an einer höheren Bewertung gehindert wäre (vgl. LG München II). Darin liegt kein Verstoß gegen § 308 Abs. 2 ZPO (ne ultra petita).

Eine wirtschaftliche Abhängigkeit zu dem verstorbenen Elternteil bleibt bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes unberücksichtigt. Zudem kann das Hinterbliebenengeld nicht mit Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten verglichen werden, welchen bei Verlust eines Elternteils die Möglichkeit der Zahlung von Härteleistungen in Höhe von pauschal 30.000 € zusteht. Bei diesen Entschädigungen handelt es sich um eine freiwillige und besondere Solidaritätsleistung des Staates und entspricht daher schon nicht dem Regelungszweck des Hinterbliebenengeldes (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.05.2022 – 18 U 168/21).

Falls ein Geschädigter (auch) Schmerzensgeldansprüche besitzt, erhöht das Vorliegen beider Anspruchsgrundlagen nicht den Gesamtanspruch. Vielmehr geht sonst der eine Anspruch in dem anderen auf bzw. ist der Anspruch auf Hinterbliebenengeld in der Höhe subsidiär, vgl. LG BonnLG Regensburg, OLG Koblenz und OLG München.

Ein Mitverschulden des Verstorbenen ist anspruchsmindernd (bis anspruchsausschließend, LG Limburg; arg. ex. OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2022 – 9 U 157/21) zu berücksichtigen, vgl. OLG Koblenz; LG Münster, Urt. v. 27.09.2021, 11 O 304/20, OLG Celle, Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21.

 

  1. Angehörige: auch der Nasciturus!?

Was ist mit Hinterbliebenengeld für ein zum Verletzungszeitpunkt gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind? Nach dem Gesetzestext ist auf den Zeitpunkt der Verletzung abzustellen:

„Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.‟
vgl. z.B. § 844 Abs. 3 BGB

Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Geburt. Entsprechend den hiesigen Erwägungen in der Übersicht 07/2021 hat das OLG München entschieden, dass dem Nasciturus kein Hinterbliebenengeld zusteht.

 

  1. Schmerzensgeldansprüche neben Hinterbliebenengeld

Stehen einem Geschädigten neben einem Anspruch auf Hinterbliebenengeld auch Schmerzensgeldansprüche für Schockschäden zu, erhöht dies nicht den Gesamtanspruch. Zweck des Hinterbliebenengeldes ist es, das seelische Leid des Angehörigen auszugleichen und diesen in die Lage zu versetzen, seine Trauer und sein seelisches Leid zu lindern. Dieser Zweck ist bereits durch den Schmerzensgeldanspruch mitumfasst (vgl. LG Hannover, Urt. v. 10.01.2022 – 1 O 68/19).

 

  1. Exkurs: Strafrecht

Falls ein Angehöriger einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld hat, ist er in einem Strafverfahren gegen den Schädiger Verletzter im Sinne des § 403 StPO (Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren), vgl. BGH im Beschluss vom 05.09.2019 – 4 StR 178/19. Er ist jedoch kein Verletzter im Sinne des § 46a StGB (Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung), vgl. BGH im Beschluss vom 06.06.2018 – 4 StR 144/18.

  1. Höhe

Die Bemessung des Hinterbliebenengeldes erfolgt im Ermessen des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters. Der Tatrichter hat dabei unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und des Ausgleichs- und Genugtuungsgedankens des Hinterbliebenengeldes die seelische Beeinträchtigung des Hinterbliebenen zu bewerten (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2022 – VI ZR 73/21).

Maßgeblich für die Höhe sind insb. die Intensität und Dauer des erlittenen seelischen Leids und der Grad des Verschuldens des Schädigers. Aus dem Näheverhältnis, der Bedeutung des Verstorbenen für den Hinterbliebenen und der Qualität der gelebten Beziehung können sich Indizien für das Maß des seelischen Leids ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2022 – VI ZR 73/21), OLG Celle, Urteil vom 18.01.2024.

Der im Gesetzesentwurf zum Hinterbliebenengeldanspruch (BT-Drs. 18/11397) genannte Betrag i.H.v. 10.000€ stellt dabei eine Orientierungshilfe, aber keine Obergrenze dar. Die Höhe des Schmerzensgeldes muss sich auch nicht in die europäische Rechtsprechung einfügen, sondern hat sich nur an den deutschen Lebensverhältnissen und der deutschen Rechtsordnung zu orientieren (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2022 – VI ZR 73/21). Unerheblich bei der Bemessung sollen „kleinere emotionale Aussetzer‟ des Hinterbliebenen sein, wenn der Hinterbliebene beispielsweise das am Verkehrsunfall beteiligte Fahrzeug des Schädigers einige Monate später bespuckt, OLG Celle, Urteil vom 18.01.2024. Vollständig belanglos sei es bei der Bemessung des einen Hinterbliebenen, wenn andere Hinterbliebene dem Schädiger drohten oder sonst gegen ihn vorgehen. Das Verhalten Dritter könne nicht mindernd sein, OLG Celle, Urteil vom 18.01.2024.

Zu ausgeurteilten Beträgen:

zur tabellarischen Übersicht Stand 08/24




Mitverschulden der Netzbetreiber

Michael PeusMichael Peus

OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2024 – 7 U 109/23

Sachverhalt

Bei Tiefbauarbeiten wurde ein Mittelspannungskabel getroffen. Das Landgericht gab der Klage des Netzbetreibers auf Schadensersatz gemäß dem „Qualitätselementschaden‟ (ohne Beweisaufnahme) statt. Das angerufene Oberlandesgericht Hamm sah sich als unzuständig an und verwies den Rechtsstreit an das OLG Düsseldorf. Was zunächst profan klingt, hat einen baurechtlich interessanten Hintergrund.

Entscheidungsgründe

Das Oberlandesgericht sieht die Sonderzuständigkeit nach §§ 102 EnWG als gegeben an, weil die Entscheidung nämlich Vorfragen betreffe, die nach dem EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) zu beantworten seien. Das – und das ist praxisrelevant –  EnWG sei nämlich sowohl relevant bei der Frage nach Verkehrssicherungspflichtverletzungen als auch dem Mitverschulden des Netzbetreibers:

Energiewirtschaftliche Vorfragen stellen sich jedoch sowohl bei der Feststellung der Verkehrssicherungspflichtverletzung als auch bei der Feststellung des auf dieser beruhenden Schadens als auch bei der Frage eines etwaigen Mitverschuldens in unterschiedlichem Maße gleichfalls regelmäßig. Anerkannt ist insoweit auch, dass sich eine Vorfrage allein aus einer Einwendung des Beklagten ergeben kann (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 2.3.2023 – VI-5 U 3/22 (Kart), BeckRS 2023, 3210 = juris Rn. 37; Pastohr in BeckOK EnWG, Assmann/Peiffer, 9. Edition, Stand: 01.03.2024, § 102 Rn. 11 m. w. N.).

Schon bei der Frage, ob eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vorläge, komme es darauf an, ob der Netzbetreiber seine Pflichten erfüllt habe:

Etwa für die Feststellung der Verkehrssicherungspflichtverletzung kann es unter anderem darauf ankommen, ob der Netzbetreiber bei der Verlegung der Kabel seine Pflichten nach § 12 NAV ordnungsgemäß erfüllt hat. Die NAV stellt ausweislich § 1 Abs. 1 Satz 1 NAV eine VO zu § 18 Abs. 1 EnWG dar und fällt damit in den Anwendungsbereich von § 102 Abs. 1 EnWG.

Weiter komme es im Rahmen des Mitverschuldens darauf an, ob der Netzbetreiber ein sicheres Netz betrieben habe, wenn es doch zu einer Versorgungsunterbrechung komme:

Streitig wird regelmäßig – wie hier – auch die Frage, ob der Netzbetreiber den Vorgaben des § 11 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 EnWG, ein sicheres und zuverlässiges Netz zu betreiben (vgl. dazu BGH Urt. v. 10.5.2022 – EnZR 54/21, NVwZ-RR 2022, 756 Rn. 30), genügt hat, wenn es gleichwohl zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen ist. Diese jedenfalls im Rahmen von § 254 Abs. 1 BGB relevante Vorfrage fällt damit gleichfalls in den Anwendungsbereich von § 102 Abs. 1 EnWG.

Anmerkung
Da das EnWG nicht nur Stromnetzbetreiber betrifft, kann auch bei anderen Versorgungsleitungen als Anknüpfungspunkt eines Schadensersatzanspruchs einerseits materiell-rechtlich der Pflichtenkreis unter Berücksichtigung des EnWG zu bestimmen sein aber andererseits auch prozessrechtlich die mögliche Sonderzuständigkeit (Eingangsinstanz: Landgericht; in NRW nach heutigem Stand: nur Köln, Düsseldorf und Dortmund und das OLG Düsseldorf) zu beachten – zumindest zu prüfen – sein.

(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.




Haftung 8 Jahre nach Abschluss der Arbeiten

Michael PeusMichael Peus

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.03.2024, Az. 10 U 103/23

Sachverhalt

Auf einem Grundstück wurden im Jahr 2004 Abbrucharbeiten durchgeführt in der Form, dass das Gebäude „dem Erdboden gleich‟ gemacht wurde. Der stromführende Hausanschlusskasten wurde hierbei nicht vom Strom getrennt, sondern der Kasten nebst Zuleitungen (entsprechend dem Antrag beim Netzbetreiber) nur verplombt und im Keller belassen. Der Keller wurde verfüllt.

Im Jahr 2011 wurde das Grundstück zwecks Bebauung an die neuen Eigentümer verkauft.

Die Neueigentümer beauftragten ein Bauunternehmen mit der Durchführung von Arbeiten. Dazu wurde von dem – inzwischen neuen – Stromnetzbetreiber eine Leitungsauskunft eingeholt, die (objektiv falsch) auswies, dass das Kabel mit einer Endmuffe versehen sei, mithin kein Strom mehr auf dem Hausanschlusskasten läge. Der Eintrag wurde vom damaligen Netzbetreiber gefertigt und das Archiv / die Daten des Netzbestandes dem neuen Netzbetreiber übergeben.

Im Rahmen der Arbeiten im Jahr 2012 wurde ein Arbeiter durch einen Stromschlag – ausgehend vom verschütteten Hausanschlusskasten – verletzt.

Der Verletzte machte wegen der Abbrucharbeiten aus dem Jahr 2004 sowohl gegen das damalige Abbruchunternehmen als auch gegen die damaligen Planer und Überwacher Ansprüche auf Schadensersatz erfolgreich geltend.

Das Abbruchunternehmen sucht nun Regress. In erster Instanz war es nicht erfolgreich.

In der Berufungsinstanz verlangt die damalige Abbruchunternehmerin den Innenausgleich nun bei
– den Planern und Überwachern der Arbeiten 2004,
– den Eigentümern des Grundstücks im Jahr 2004,
– dem Generalunternehmen der Arbeiten im Jahr 2004 und
– der Pächterin des Stromnetzes zum Unfallzeitpunkt (2012).

Die Verfolgung von Ansprüchen gegen die Stromnetzbetreiberin im Jahr 2004, gegen die Eigentümer des Grundstücks zum Unfallzeitpunkt und das im Jahr 2012 mit den Arbeiten beauftragte Unternehmen erfolgte in zweiter Instanz nicht mehr.

Entscheidungsgründe
Die Anspruchsverfolgung hatte in zweiter Instanz teilweise Erfolg.

I. Haftungen

      1. Da die Klägerin (primär) aus Gesamtschuldnerausgleich vorging, war zunächst festzustellen, dass eine Gesamtschuld vorlag. Das setzte zunächst voraus, dass die Klägerin selbst haftbar war gegenüber dem Geschädigten. Diese Voraussetzung war nach Ansicht des Berufungsgerichts erfüllt, weil die Klägerin die Baustelle einerseits in ungesichertem Zustand hinterlassen hatte als auch, weil sie die Gefahr durch das Zuschütten vergrößert habe:

        Verlässt ein Bauunternehmer allerdings nach der Fertigstellung ein in nicht verkehrssicherem Zustand befindliches Werk, so dauert seine Verantwortlichkeit an, bis ein anderer die ausreichende Absicherung der Gefahrenquelle übernommen hat(BGH, Urteil vom 12. November 1996 – VI ZR 270/95 –, juris Rn. 16; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 18. A. Rn. 2342). Auch die Abnahme der Werkleistung ändert an der Verantwortlichkeit des Unternehmers nichts; statt einer eindeutigen Übernahme der Verantwortlichkeit kann u.U. auch ein eindeutiger Hinweis auf die Gefahr an einen anderen Verkehrspflichtigen genügen (BGH, Urteil vom 12. November 1996 – VI ZR 270/95 –, juris Rn. 16).(…)Entscheidend ist daher nicht, ob die Klägerin die von dem Hausanschlusskasten ausgehende Gefahr durch ihre Tätigkeit vergrößert hat, sondern, dass sie die Baustelle in einem nicht verkehrssicheren Zustand verlassen hat.Ein deliktischer Anspruch nach § 823 Abs. 1 BGB setzt Verschulden und damit zumindest Fahrlässigkeit des Verkehrssicherungspflichtigen voraus.(…)Fahrlässigkeit liegt vor, da die Klägerin damit hätte rechnen müssen, dass der Hausanschlusskasten noch stromführend war.

      2. Ein Anspruch aus Gesamtschuldnerinnenausgleich schied gegen die beklagte Netzbetreiberin allerdings (auch nach Ansicht des Berufungsgerichts) aus, weil diese nämlich gegenüber dem Geschädigten nicht haftete. Der von ihr zur Verfügung gestellte Netzplan war zwar objektiv falsch, aber sie hatte den Plan nicht erstellt. Man könne ihr auch nicht vorhalten, dass sie die Richtigkeit der Angaben nicht überprüft habe, weil das unverhältnismäßige Maßnahmen bedeutet hätte, das Vorhandensein aller im Plan enthaltener Endmuffen zu verifizieren. Eine Haftung nach dem Haftpflichtgesetz schied aus, weil unklar war, ob der Stromschlag aus dem Bereich stammte, für den sie noch verantwortlich war oder von der Seite „hinter‟ ihrem Zuständigkeitsbereich. 
      3. Die damaligen Planer und Überwacher waren haftbar. Denn die Verplombung des Hausanschlusskastens sei zwar durch den Netzbetreiber nach Antrag erfolgt. Bei einer vollständigen Beseitigung der Nutzung des Stromanschlusses des Hauses im Rahmen der Abbrucharbeiten sei aber nicht die Verplombung zu beantragen gewesen, sondern der Rückbau. Als beauftragte Fachleute hätte das den Planern auffallen müssen, weil sie die Pläne erhalten haben:

        Unstreitig wurde ein unzutreffender Antrag gestellt: Angesichts des unstreitig geplanten Abbruchs des Gebäudes wäre ein Antrag auf vollständige Trennung der Stromleitung samt Rückbau richtig gewesen (Gutachten des Sachverständigen G vom 31.3.2017 S. 16); die Bekl. Ziff. 10 bezeichnet dies als „Rückbau des Netzanschlusses“. In diesem Fall wäre die Stromversorgung an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes (Niederspannungs-Kabelmuffe) getrennt worden. Die Muffe befindet sich im Gehweg im Bereich der Grundstücksgrenze. Die stattdessen beantragte Trennung des Hausanschlusses bedeutet hingegen, dass der Stromzähler ausgebaut und der Hausanschlusskasten verplombt wird. Die Verplombung kann jederzeit rückgängig gemacht und wieder ein Stromzähler angeschlossen werden. Der Sachverständige G unterscheidet begrifflich zwischen Stilllegung und Abtrennung, beides als Unterfall von Deaktivieren des Hausanschlusses (Gutachten des Sachverständigen G vom 31.3.2017 S. 16).
        (…)
        Der Sachverständige hat überzeugend ausgeführt, dass ein Architekt sicherstellen müsse, dass bei Abbrucharbeiten der Hausanschlusskasten nicht im Erdreich vergraben werde (Gutachten des Sachverständigen G vom 31.3.2017 S. 17) und dies u.a. mit der Gefahr von Umweltverschmutzungen bei Belassen im Erdreich (S. 29 Ergänzungsgutachten vom 17.9.2017) und dem Umstand begründet, dass der Hausanschlusskasten im Eigentum des Netzbetreibers liege und nicht beschädigt werden dürfe (Gutachten des Sachverständigen G vom 31.3.2017 S. 18). Die Kontrolle der Medienfreiheit sei eine der wesentlichen Aufgaben des Bauleiters nach der LBO, da ihm die Baustellensicherheit obliege (Ergänzungsgutachten vom 17.9.2017 S. 18). Angesichts der Gefahren, die von offenliegenden stromführenden Kabeln im Erdreich gerade bei späteren Bauarbeiten ausgehen, dienen diese Pflichten nicht nur dem Eigentumsschutz und dem Schutz der während der Überwachungstätigkeit des Architekten auf der Baustelle tätigen Personen, sondern sie dienen auch dazu, die Schaffung von Gefahren zu vermeiden, die bei späteren Bauarbeiten nicht erkannt werden können. Der Architekt ist nicht verpflichtet, ständig auf der Baustelle zu sein, die Bekl. Ziff. 2 war daher nicht verpflichtet, die Entkernungsarbeiten ständig zu überwachen. Sie wäre jedoch verpflichtet gewesen, das Gebäude nach Abschluss der Entkernungsarbeiten zu überprüfen und hätte dabei – insofern wird auf die Ausführungen zur Haftung der Klägerin Bezug genommen (oben A.4.c.bb.bbb.) – den verplombten Hausanschlusskasten erkennen müssen. Dabei hätte sie auch erkennen müssen, dass der verplombte Hausanschlusskasten noch stromführend sein könnte und sie hätte dies überprüfen müssen.

      4. Die damaligen Eigentümer aus dem Jahr 2004 hafteten auch gegenüber dem im Jahr 2012 Geschädigten. Einerseits hatten sie den falschen Antrag beim Stromnetzbetreiber gestellt (, was in der Regel auch ihre Aufgabe sei als Vertragspartner des Energieversorgungsunternehmens). Andererseits hatten sie bei den Baumaßnahmen im Jahr 2004 die Verpflichtung übernommen, Stromleitungen zu trennen und sämtliche Medienzuführungen abzutrennen. Da Kabel und Hausanschlusskasten weiter bestromt waren, seien sie in der Haftung, auch wenn im Übrigen Fachunternehmen beauftragt waren:

        Die Verkehrssicherungspflicht hat die L-GbR als Grundstückseigentümer dadurch verletzt, dass der Bekl. Ziff. 5 als ihr Gesellschafter eine Trennung des Hausanschlusses beantragte und nicht – wie es bei einem abzubrechenden Gebäude richtig gewesen wäre – die vollständige Trennung der Stromleitung samt Rückbau. Die hieraus resultierende Verantwortlichkeit endete nicht mit dem Verkauf des Grundstücks, da sie den Erwerber nicht hierüber informierte und die durch den unzutreffenden Antrag begründete und für Dritte nicht erkennbare Gefahr fortwirkte. Dieser Fehler war auch kausal für den Unfall: Wäre der Anschluss korrekt an der Grundstücksgrenze getrennt und das Kabel dort ordnungsgemäß verschlossen („abgemufft“) worden, hätte der Geschädigte bei den Arbeiten auf dem Grundstück keinen Stromschlag bekommen, unabhängig davon, ob er den Stromschlag beim Kontakt mit einer Wurzel oder mit dem Stromkabel erlitten hat.

      5. Ein Anspruch aus Gesamtschuldnerausgleich gegenüber der Generalunternehmerin, welche von den damaligen Bauherren den Abbruchauftrag erhalten hatte und hierfür die Klägerin beauftragte, bestand nach Ansicht des Berufungsgerichts nicht, weil die Generalunternehmerin nicht gegenüber dem Geschädigten haftbar gewesen sei:

        Die Klägerin hat vorgetragen, dass zwischen ihr und der Bekl. Ziff. 7 vereinbart gewesen sei, dass die Bekl. Ziff. 7 für „Medienfreiheit“ zu sorgen habe; damit ist in erster Linie Stromfreiheit gemeint. Die Bekl. Ziff. 7 hat dies bestritten, eine solche Vereinbarung sei nie getroffen worden. Der Senat ist jedoch aufgrund der Vernehmung des Zeugen Y überzeugt davon, dass zwischen der Klägerin und der Bekl. Ziff. 7 vereinbart wurde, dass die Bekl. Ziff. 7 für die Stromfreiheit verantwortlich sei. Denn der Zeuge hat dies glaubhaft und überzeugend damit begründet, dass hierfür üblicherweise der Auftraggeber verantwortlich sei, weil der Auftragnehmer die Abschaltung des Stroms nicht veranlassen könne, dies müsse der Bauherr tun. Eine vertragliche Übernahme dieser Verpflichtung durch die Bekl. Ziff. 7 liegt auch deshalb nahe, weil auch im Verhältnis zu ihrem Auftraggeber – der L-GbR – diese Verpflichtung vom Auftraggeber übernommen wurde.c. Daraus ergibt sich jedoch kein deliktischer Anspruch des Geschädigten gegen die Bekl. Ziff. 7: Die Bekl. Ziff. 7 hat sich zwar gegenüber der L-GbR zur Ausführung der Abbrucharbeiten verpflichtet. Die Verantwortung für die Medienfreiheit hat sie dabei nicht vertraglich übernommen, diese blieb bei der L-GbR als Auftraggeberin. Die Bekl. Ziff. 7 hat die Abbruch-Arbeiten auch nicht ausgeführt, sondern die Klägerin damit beauftragt. Daher hat sie die durch das Verschütten des Hausanschlusskastens bewirkte Gefahr nicht selbst zurechenbar verursacht. Auch ein Anspruch aus § 831 BGB kommt nicht in Betracht, da weder Klägerin als wirtschaftlich selbständige Unternehmerin, die als Subunternehmer beauftragt war, noch die L-GbR als Auftraggeberin der Bekl. Ziff. 7 als weisungsabhängige Verrichtungsgehilfen i.S.d. § 831 BGB angesehen werden können (BGH, Urteil vom 21. Juni 1994 – VI ZR 215/93 –, juris).Aber ein allgemeiner Schadensersatzanspruch bestehe zugunsten der Klägerin gegenüber der Generalunternehmerin, weil sich im Vertragsverhältnis zwischen der Generalunternehmerin und dem von ihr beauftragten Abbruchtunternehmen (Klägerin) die Eigentümer als Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB darstellten:Die Bekl. Ziff. 7 hat im Verhältnis zur Klägerin die Verpflichtung übernommen, Stromfreiheit herzustellen. Da sie diese Verpflichtung nicht erfüllt hat, liegt eine Nebenpflichtverletzung i.S.d. § 280 Abs. 1 BGB vor. Die Bekl. Ziff. 7 trifft zwar insofern kein eigenes Verschulden, sie hat die Verpflichtung zur Stromfreiheit jedoch ihrerseits auf die L-GbR übertragen, weshalb diese insofern Erfüllungsgehilfe der Bekl. Ziff. 7 i.S.d. § 278 BGB war.
        Da die L-GbR bzw. den Bekl. Ziff. 5 als ihren Gesellschafter aufgrund der Stellung des unrichtigen Antrags ein für den Arbeitsunfall kausales Verschulden trifft, ist dieses Verschulden der Bekl. Ziff. 7 gem. § 278 BGB zuzurechnen.

II. Innenverhältnis

Mit den gefundenen Ergebnissen stellte sich die Frage, zu welchem Anteil welcher Beteiligte im Innenverhältnis ausgleichspflichtig war.

Die Klägerin haftete als Abbruchunternehmen gegenüber dem später Geschädigten. Ferner hafteten die damalige Generalunternehmerin, die damaligen Eigentümer und die damaligen Planer. Allerdings haftete die Generalunternehmerin nicht als Gesamtschuldnerin, weshalb diese gesondert betrachtet werden muss.

Zu den Gesamtschuldnern führt das Berufungsgericht aus:

 Bei der Haftungsverteilung ist der Anteil der L-GbR, für den die Bekl. Ziff. 5 und 6 ihrerseits gesamtschuldnerisch haften, am geringsten zu bewerten: Zwar hat die L-GbR den falschen Antrag gestellt und damit die erste Ursache gesetzt. Die L-GbR hatte jedoch mit der Bekl. Ziff. 2 als Planerin / Überwacherin und der Bekl. Ziff. 7 als Abbruchunternehmerin Fachleute beauftragt, die den Fehler hätten bemerken müssen: Die Bekl. Ziff. 2 schon deshalb, weil sie den unrichtigen Antrag erhalten hat und hätte prüfen müssen und weil sie – wie auch die Klägerin − den verplombten Hausanschlusskasten vor Abbruch und Verfüllen hätte bemerken müssen. Da keine Seite etwas dazu vorgetragen hat, dass die Klägerin bzw. ihre Mitarbeiter den noch vorhandenen und verplombten Hausanschlusskasten tatsächlich bemerkt hat, sind die Verursachungsanteile der Klägerin und der Bekl. Ziff. 2 vergleichbar zu gewichten. Zwar hat die Klägerin das Gebäude entkernt und den Abriss durchgeführt, weshalb das Übersehen des Hausanschlusskastens bei ihr noch gewichtiger erscheint; die Bekl. Ziff. 2 trug jedoch als Planerin und Überwacherin die übergeordnete Verantwortung, was bei der Bewertung ihres Verantwortungsanteils von zentraler Bedeutung ist. Zudem hat sie der Klägerin ausdrücklich mitgeteilt, dass das Gebäude stromfrei sei.

Auf dieser Grundlage erscheinen dem Senat Haftungsanteile von jeweils 40% für Klägerin und die Bekl. Ziff. 2 sowie von 20% für die L-GbR (und damit die Bekl. Ziff. 5 und 6) angemessen.

Die Eigentümer waren zwar verantwortlich, den richtigen Antrag bei dem Netzbetreiber zu stellen und haben hier eigentlich den wesentlichen Fehler gesetzt. Gleichwohl sieht das Berufungsgericht ihren Anteil mit bei 20%. Hintergrund war, dass sie gerade Fachfirmen beauftragt hatten, die sich um Planung, Überwachung  und Durchführung der Arbeiten kümmern sollten.

Die Haftung der Planer und Überwacher sah das Gericht als gleichwertig mit den tatsächlich unzureichenden Sicherungsarbeiten der Klägerin (Abbruchunternehmen) an und hat daher hier von den 80% (nach Abzug der 20%, die auf die Eigentümer entfielen) der Klägerin und den Planern jeweils 40% Haftungsanteil beigemessen.

Die Generalunternehmerin war der Klägerin (Abbruchunternehmen) schadensersatzpflichtig. Da sie keine Gesamtschuldnerin war, haftete sie gegenüber der Klägerin nur bzgl. des Schadens, der auch bei der Klägerin eintrat, hier also im Rahmen der Haftungsquote von 40%. Die Klägerin konnte bei dem Generalunternehmen aber diesbezüglich keine vollständige Befriedigung finden, sondern nur zu 1/4 (der auf die Klägerin nach Gesamtschuldnerausgleich verbleibenden 40%):

Wie oben unter D. ausgeführt, haftet die Bekl. Ziff. 7 nicht als Gesamtschuldnerin, sondern nur gegenüber der Klägerin aufgrund der Verletzung einer vertraglichen Pflicht gegenüber der Klägerin. Wie ausgeführt, liegt der im Grundsatz ersatzfähige Schaden der Klägerin in dem Haftungsanteil, der auf sie im Rahmen des Gesamtschuldner-Innenausgleichs entfällt. Dieser Anspruch ist unter Berücksichtigung des eigenen Verschuldens der Klägerin gem. § 254 Abs. 1 BGB zu kürzen. Im Verhältnis der Klägerin zur Bekl. Ziff. 7 ist der Verschuldensanteil der Klägerin als deutlich überwiegend einzustufen, da die Klägerin schon nicht vorbringt, dass sie von der Bekl. Ziff. 7 eine Erklärung über die Stromfreiheit erhalten habe und sie den Umstand, dass der Hausanschlusskasten noch stromführend war, problemlos hätte selbst feststellen können. Der Senat bewertet den Verschuldensanteil der Bekl. Ziff. 7 im Verhältnis zur Klägerin mit 25%. Die Klägerin ihrerseits hat im Verhältnis zu den anderen Schädigern, die dem Geschädigten gesamtschuldnerisch haften, 40% des Schadens zu tragen. Die Bekl. Ziff. 7 hat ihr hiervon 25% und damit 10% des Gesamtschadens zu ersetzen.

 




Hinterbliebenengeld – Darstellung (Stand 08/2024)

Michael PeusMichael Peus

zur tabellarischen Übersicht Stand 08/24

 

Die Regelungen zum Hinterbliebenengeld wurden am 17.07.2017 in dem „Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld‟ vom Bundestag beschlossen. So heißt es in § 844 Abs. 3 BGB:

(3) Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.

  1. normative Grundlagen

In verschiedenen Gesetzen wurde diese Regelung eingeführt:

  • § 844 III BGB (Bürgerliches Gesetzbuch),
  • § 86 III AMG (Arzneimittelgesetz),
  • § 32 IV GenTG (Gentechnikgesetz),
  • § 7 III ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz),
  • § 12 III UmweltHG (Umwelthaftungsgesetz),
  • § 28 III AtG und § 15 III AtG (Atomgesetz),
  • § 10 III StVG (Straßenverkehrsgesetz),
  • § 5 III HaftPflG (Haftpflichtgesetz),
  • § 35 III LuftVG und
  • § 72 VI LuftVG (Luftverkehrsgesetz).

 

  1. zeitlicher Anwendungsbereich

Die Überleitungsvorschrift findet sich im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch unter Art. 229 § 43 EGBGB. Diese Regelungen gelten für zum Tod führende Verletzungen, die nach dem 22.07.2017 eingetreten sind. Hinterbliebenengeld kommt somit in Betracht für Sachverhalte, in denen die zum Tod führende Verletzung ab dem 22.07.2017 eingetreten ist (zutreffend: OLG München; Anwendungsbereich verkannt: LG Limburg). Wie das OLG Düsseldorf verdeutlicht, hat die Einführung des Hinterbliebenengeldes auch keine mittelbare Auswirkung auf alte Sachverhalte vor Einführung des Hinterbliebenengeldes. Auch der BGH bestätigt, dass über den Sinn und Zweck des Hinterbliebenengeldes hinaus keine neuen gesetzgeberischen Intentionen unterstellt werden können; damit verbleibe es dabei, dass Geldentschädigungsansprüche wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Grundsatz nicht vererblich seien (BGH im Teil-Urteil vom 29.11.2021, VI ZR 258/18).

 

  1. Ausschluss nach SGB VII !

Die Frage war umstritten. Nunmehr hat der BGH (Urt. v. 08.02.2022 – VI ZR 3/21) entschieden, dass eine Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII auch zu einem Ausschluss des Anspruchs auf Hinterbliebenengeld führt. Damit gelangte der Bundesgerichtshof zum selben Ergebnis, wie wir bereits vertreten haben. Dem OLG Koblenz erteilt der BGH mithin eine klare Absage und teilt die Rechtsansicht des LG Koblenz und LG Mainz, weiter dazu hier.

 

  1. Bemessungskriterien

Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB oder § 10 Abs. 3 StVG) fügt sich der Höhe nach in den gesetzgeberisch vorgesehenen Rahmen bzw. die bisherigen Entscheidungen zum Schmerzensgeld ein. Entsprechend der Rechtsprechung zum Schmerzensgeld muss ein Anspruchsteller nur einen Mindestbetrag fordern, ohne dass das Gericht durch diesen an einer höheren Bewertung gehindert wäre (vgl. LG München II). Darin liegt kein Verstoß gegen § 308 Abs. 2 ZPO (ne ultra petita).

Eine wirtschaftliche Abhängigkeit zu dem verstorbenen Elternteil bleibt bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes unberücksichtigt. Zudem kann das Hinterbliebenengeld nicht mit Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten verglichen werden, welchen bei Verlust eines Elternteils die Möglichkeit der Zahlung von Härteleistungen in Höhe von pauschal 30.000 € zusteht. Bei diesen Entschädigungen handelt es sich um eine freiwillige und besondere Solidaritätsleistung des Staates und entspricht daher schon nicht dem Regelungszweck des Hinterbliebenengeldes (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.05.2022 – 18 U 168/21).

Falls ein Geschädigter (auch) Schmerzensgeldansprüche besitzt, erhöht das Vorliegen beider Anspruchsgrundlagen nicht den Gesamtanspruch. Vielmehr geht sonst der eine Anspruch in dem anderen auf bzw. ist der Anspruch auf Hinterbliebenengeld in der Höhe subsidiär, vgl. LG BonnLG Regensburg, OLG Koblenz und OLG München.

Ein Mitverschulden des Verstorbenen ist anspruchsmindernd (bis anspruchsausschließend, LG Limburg; arg. ex. OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2022 – 9 U 157/21) zu berücksichtigen, vgl. OLG Koblenz; LG Münster, Urt. v. 27.09.2021, 11 O 304/20, OLG Celle, Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21.

 

  1. Angehörige: auch der Nasciturus!?

Was ist mit Hinterbliebenengeld für ein zum Verletzungszeitpunkt gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind? Nach dem Gesetzestext ist auf den Zeitpunkt der Verletzung abzustellen:

„Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.‟
vgl. z.B. § 844 Abs. 3 BGB

Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Geburt. Entsprechend den hiesigen Erwägungen in der Übersicht 07/2021 hat das OLG München entschieden, dass dem Nasciturus kein Hinterbliebenengeld zusteht.

 

  1. Schmerzensgeldansprüche neben Hinterbliebenengeld

Stehen einem Geschädigten neben einem Anspruch auf Hinterbliebenengeld auch Schmerzensgeldansprüche für Schockschäden zu, erhöht dies nicht den Gesamtanspruch. Zweck des Hinterbliebenengeldes ist es, das seelische Leid des Angehörigen auszugleichen und diesen in die Lage zu versetzen, seine Trauer und sein seelisches Leid zu lindern. Dieser Zweck ist bereits durch den Schmerzensgeldanspruch mitumfasst (vgl. LG Hannover, Urt. v. 10.01.2022 – 1 O 68/19).

 

  1. Exkurs: Strafrecht

Falls ein Angehöriger einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld hat, ist er in einem Strafverfahren gegen den Schädiger Verletzter im Sinne des § 403 StPO (Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren), vgl. BGH im Beschluss vom 05.09.2019 – 4 StR 178/19. Er ist jedoch kein Verletzter im Sinne des § 46a StGB (Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung), vgl. BGH im Beschluss vom 06.06.2018 – 4 StR 144/18.

  1. Höhe

Die Bemessung des Hinterbliebenengeldes erfolgt im Ermessen des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters. Der Tatrichter hat dabei unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und des Ausgleichs- und Genugtuungsgedankens des Hinterbliebenengeldes die seelische Beeinträchtigung des Hinterbliebenen zu bewerten (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2022 – VI ZR 73/21).

Maßgeblich für die Höhe sind insb. die Intensität und Dauer des erlittenen seelischen Leids und der Grad des Verschuldens des Schädigers. Aus dem Näheverhältnis, der Bedeutung des Verstorbenen für den Hinterbliebenen und der Qualität der gelebten Beziehung können sich Indizien für das Maß des seelischen Leids ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2022 – VI ZR 73/21), OLG Celle, Urteil vom 18.01.2024.

Der im Gesetzesentwurf zum Hinterbliebenengeldanspruch (BT-Drs. 18/11397) genannte Betrag i.H.v. 10.000€ stellt dabei eine Orientierungshilfe, aber keine Obergrenze dar. Die Höhe des Schmerzensgeldes muss sich auch nicht in die europäische Rechtsprechung einfügen, sondern hat sich nur an den deutschen Lebensverhältnissen und der deutschen Rechtsordnung zu orientieren (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2022 – VI ZR 73/21).

Unerheblich bei der Bemessung sollen kleinere Aussetzer des Hinterbliebenen sein, wenn der Hinterbliebene beispielsweise das am Verkehrsunfall beteiligte Fahrzeug des Schädigers einige Monate später bespuckt, OLG Celle, Urteil vom 18.01.2024.

Vollständig belanglos sei es bei der Bemessung des einen Hinterbliebenen, wenn andere Hinterbliebene dem Schädiger drohten oder sonst gegen ihn vorgehen. Das Verhalten Dritter könne nicht mindernd sein, OLG Celle, Urteil vom 18.01.2024.

zur tabellarischen Übersicht Stand 08/24




Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 08/2024)

Michael PeusMichael Peus

zur textlichen Darstellung des Hinterbliebenengeldes 08/2024

Gesamttabelle
Eltern als Hinterbliebene Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Gesamttabelle

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Schwipschwägerin kein ausreichendes Näheverhältnis enger Familienverbund

erhebliche gemeinsame Freizeitgestaltung

nicht verwandt

nicht verschwägert

kein gemeinsamer Haushalt

keine finanzielle Unterstützung

Verkehrsunfall am 14.09.2016 LG Limburg, Urteil vom 22.03.2019 – 2 O 177/18
0 anbändelnde Partnerschaft: kein ausreichendes Näheverhältnis erste Anbahnung des Verhältnisses ca. 25.11.2019, also knapp 2 Monate vor Tötung

Beziehung wurde beiderseits noch geheim gehalten

in der Woche vor der Tötung täglicher Besuch nebst Übernachtung

Tötungsdelikt am 08.02.2020 BGH, Beschluss vom 28.10.2021 – 4 StR 300/21
0 Ehefrau eines Getöteten Die Haftungsquote des Verstorbenen beträgt 100%.

Der Verstorbene verhielt sich grob verkehrswidrig. Daher tritt die einfache Betriebsgefahr des Schädigers hinter dem Verursachungsbeitrag des Geschädigten zurück.

Verkehrsunfall im März 2019; Haftung des Schädigers 0% LG Münster, Urt. v. 27.09.2021 – 11 O 304/21
0 Eltern eines 24 Jahre alten Getöteten Anspruch auf Hinterbliebenengeld aufgrund der Haftungsprivilegierung gem. § 105 SGB VII ausgeschlossen. Verkehrsunfall am 04.06.2018 LG Mainz, Urt. v. 02.09.2020 ? 5 O 249/19
0 Ehemann; Näheverhältnis widerlegt seit 4 Jahren getrennt

Scheidungsantrag 1 Jahr vorher eingereicht

neue Beziehung des Ehemannes

Verkehrsunfall am 14.04.2018 LG Traunstein, Endurteil v. 11.02.2020, Az. 1 O 1047/19
0 Tochter eines Getöteten Die Haftungsquote des Verstorbenen beträgt 100%.

Der Verstorbene verhielt sich grob verkehrswidrig. Daher tritt die einfache Betriebsgefahr des Schädigers hinter dem Verursachungsbeitrag des Geschädigten zurück.

Verkehrsunfall im März 2019; Haftung des Schädigers 0% LG Münster, Urt. v. 27.09.2021 ? 11 O 304/21
0 Angehörige nach § 844 Abs. 3 BGB; Näheverhältnis widerlegt Die Beziehung der Angehörigen zum Verstorbenen war ?gerade in den Jahren vor deren Tod als schwierig und nicht eng im Sinne eines regelmäßig gelebten persönlichen Kontakts und besonderen persönlichen Näheverhältnisses gestaltet?.

Allein Trauer über den Tod des Angehörigen genügt nicht.

Mord BGH, Beschluss vom 18.05.2020, Az. 6 StR 48/20
0 Schwiegermutter einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld wegen Sperre nach §§ 104, 105 SGB VII Arbeitsunfall am 14.03.2018 BGH, Urt. v. 08.02.2022 ? VI ZR 3/21, Vorinstanz: LG Koblenz, Urteil vom 24. April 2020 ? 12 O 137/19
0 Mutter einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld, weil Schmerzensgeldanspruch höher ist und dem Hinterbliebenengeld vorgeht Mord am 29.06.2019 LG Bonn, Urteil vom 03.12.2019 ? 24 Ks 7/19
0 Nasciturus (Vater verstarb vor der Geburt) kein Näheverhältnis Nasciturus ist nach § 1 BGB noch nicht rechtsfähig; eine Ausnahme – wie in § 844 Abs. 2 BGB – hat der Gesetzgeber nicht gemacht; von einer ungewollten Regelungslücke ist nicht auszugehen. Verkehrsunfall in 2017 OLG München im Endurteil vom 05.08.2021, Az. 24 U 5354/20
0 Sohn einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld wegen des zeitlichen Anwendungsrahmens (ab 22.07.2017) Krebsbehandlung in 2015 OLG München im Endurteil vom 25.03.2021, Az. 1 U 1831/18
2.000 Vater eines 19-jährigen Verstorbenen 1998 Sohn geboren

2000 Mutter und Verstorbenen verlassen

2006 Umzug des Vaters; persönlicher Kontakt nur in Ferienzeit; dann: Kontaktabbruch; keine familiäre Vater-Sohn-Beziehung

2012: nach Versterben der Kindsmutter wieder Umgangskontakt; 2 Mal wöchentlich telefonischer Kontakt

2013: es beginnt wieder Umgangskontakt in Form monatlicher Umgangswochenenden und während der Schulferien

2016: im September letzter persönlicher Kontakt

09.09.2017: letzter Kontakt via Handy-Chat

Sohn war bereits erwachsen

Mord in 09/2017; Haftung des Schädigers 100% LG Osnabrück, Urteil vom 09. Januar 2019 ? 3 KLs 4/18
3.000 Kinder nach Gesetzesintention weniger als Schockschadenschmerzensgeld

Mitverschulden

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 1/3 LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2022, Az. 6 O 240/20
3.000 Ehefrau nach Gesetzesintention weniger als Schockschadenschmerzensgeld

Mitverschulden

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 1/3 LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2022, Az. 6 O 240/20
3.000 Schwiegertochter einer Verstorbenen Verkehrsunfall in 2018; Haftung des Schädigers 100% LG München II, Endurteil vom 17.05.2019 ? 12 O 4540/18
3.000 Partnerin eines 22-jährigen Verstorbenen Vergleichsweise kurze Dauer der Partnerschaft (zwei Monate) Totschlag in 2020; Haftung des Schädigers 100% LG Münster, Urt. v. 07.09.2020 ? 2 Ks-30 Js 119/20-6/20
5.000 57-jährige Tochter einer 89-jährigen Verstorbenen Näheverhältnis wird vermutet (Mutter-Tochter-Verhältnis) Elternteil bereits im vorgerückten Alter und bereits erwachsenes Kind: Natürlicher Verlust der Eltern hat sich zumindest abgezeichnet, Kind meist schon ausgezogen und hat selbst eine Familie gegründet.

Genugtuungsfunktion entfällt vollständig, Unfall wurde nicht vorsätzlich oder durch Leichtfertigkeit verursacht.

Todesursache selbst lag in dem Gesundheitszustand der Verstorbenen, der tödliche Verlauf wurde durch den Unfall nur angestoßen.

Bereits vorhandene Schadenanfälligkeit der Getöteten

Verkehrsunfall am 08.12.2019 LG Heidelberg, Urt. v. 19.01.2023 ? 5 O 93/21
5.000 Schwester eines 60-jährigen Verstorbenen enge Verbindung im Kindesalter

Unternahmen noch als Erwachsene gemeinsame Reisen

gemeinsamen Urlaub für 2019 geplant

Näheverhältnis (Geschwister) ist auf niedriger Stufe anzusiedeln Mord in 08/2018 Haftung der Schädigerin 100% Landgericht München II, Urteil vom 18. Dezember 2020, Az. 1 Ks 31 Js 47130/18
5.000 Bruder eines 60-jährigen Verstorbenen Miterleben des Unfalls und des Versterbens räumliche Entfernung sprach gegen besondere Nähe Verkehrsunfall Haftung des Schädigers 100% Landgericht Tübingen, Urteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
5.000 Partner einer 20-jährigen Verstorbenen 3-4 Jahre Bekanntschaft vorhergehend

besonderes persönliches Näheverhältnis

Plan, einen Familienhausstand zu gründen

Partner überließ Verstorbener seinen Pkw

Deutlich kürzerer Zeitraum des Näheverhältnisses als in Vergleichsfällen

3-monatige Liebesbeziehung   Verkehrsunfall am 07.01.2022 Haftung des Schädigers 100% OLG Celle, Beschl. v. 21.09.2022 – 5 U 97/22; Vorinstanz: LG Hildesheim, Urt. v. 14.06.2022 ? 3 O 30/22
5.000 Sohn einer Verstorbenen 48 Jahre alt

bereits verheiratet

Verkehrsunfall in 2018; Haftung des Schädigers 100% LG München II, Endurteil vom 17.05.2019 ? 12 O 4540/18
5.000 Vater eines verstorbenen 20-Jährigen Alter des Verstorbenen

kein gemeinsamer Wohnsitz

Fahrlässigkeit auf Seiten des Beklagten

kurze Zeit vom Unfallzeitpunkt bis zum Eintritt des Todes

mindestens 50% Mitverschulden des Verstorbenen

Verkehrsunfall Haftung des Schädigers (maximal) 50% OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2020 – 12 U 870/20
6.500 Tochter eines Unfallopfers Tochter war erste Ansprechpartnerin des Vaters

Tochter trauerte noch 18 Monate nach Unfall um den Vater

Wohnorte knapp 150 km auseinander

grundsätzlich gewöhnliche Vater-Tochter-Beziehung

Verkehrsunfall in 2018 Haftung des Schädigers 100% Landgericht Flensburg, SCHLÜNDER: 1304-2019
6.500 Schwester Schwester ist schwerbehindert und verlor eine wichtige Bezugsperson

erhöhte Betriebsgefahr des Traktors

Verstorbener hatte der Schwester Halt und Unterstützung bei Physio- und Reittherapie geboten

Mitverschulden durch Überholen bei unklarer Verkehrslage, also Mitverschulden und Betriebsgefahr des Fahrzeuges Verkehrsunfall in 2020; Haftung der Schädiger nur zu 2/3 OLG Celle Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21
7.500 Kinder eines 60-jährigen Verstorbenen alle Kinder schon über 20 Jahre alt

waren nicht auf Fürsorge des Verstorbenen angewiesen

waren in einem Alter, in dem man sich von dem Elternhaus allmählich löst

Verkehrsunfall Haftung des Schädigers 100% Landgericht Tübingen, Urteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
7.500 Kinder eines 60-jährigen Verstorbenen noch keine Schul- und Berufsabschlüsse

Alter der Kinder zwischen 14 und 19 Jahren

regelmäßiger Kontakt via Messenger

wechselseitige Besuche und Telefonate

lebten bei der Kindsmutter Mord in 08/2018 Haftung der Schädigerin 100% Landgericht München II, Urteil vom 18. Dezember 2020, Az. 1 Ks 31 Js 47130/18
7.500 Tochter einer 82-Jährigen grob fahrlässiges Verhalten der Schädiger Mutter war bereits 82 Jahre alt

Tochter war bereits 52 Jahre alt, hatte sich vom Elternhaus gelöst und eigene Familie gegründet

Verkehrsunfall im März 2020; Haftung des Schädigers 100% OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2022, Az. 12 U 30/22
8.000 Mutter überdurchschnittliches seelisches Leid der Eltern

Eltern begleiteten das Verfahren in erheblichem Umfang

erhöhte Betriebsgefahr des abbiegenden Traktors

Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Verstorbenen

Eigenverschulden des Verstorbenen durch Überholen bei unklarer Verkehrslage

Verkehrsunfall in 2020; Haftung der Schädiger nur zu 2/3 OLG Celle Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21
8.000 Vater überdurchschnittliches seelisches Leid der Eltern

Eltern begleiteten das Verfahren in erheblichem Umfang

erhöhte Betriebsgefahr des abbiegenden Traktors

Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Verstorbenen

Eigenverschulden des Verstorbenen durch Überholen bei unklarer Verkehrslage

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 2/3 OLG Celle Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21
8.000 erwachsene Tochter einer Verstorbenen enges emotionales Verhältnis trotz räumlicher Distanz Töchter waren schon erwachsen Mord in 08/2019; Haftung des Schädigers 100% LG Münster Urteil vom 16.07.2020 ? 2 Ks-30 Js 206/19-23/19
8.000 Schwiegermutter einer Verstorbenen besonders enges Verhältnis zwischen Schwiegermutter und Verstorbener (etwa Mutter-Tochter-Verhältnis) verstorbene Schwiegertochter gehört nicht zum engsten Kreis der Angehörigen Arbeitsunfall am 14.03.2018; Haftung des Schädigers 100% OLG Koblenz Urteil vom 21.12.2020 – 12 U 711/20
10.000 Ehemann der Verstorbenen 25 Ehejahre

gemeinsame Kinder

gemeinsamer Haushalt

Verkehrsunfall LG Köln, Urteil vom 13. Februar 2024 ? 30 O 411/22
10.000 Eltern der Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Leiden erheblich unter dem Verlust und können sich die Tat nicht erklären, da die Getötete dem Angeklagten unbekannt war.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Tochter (ca. 4 Jahre alt) einer Getöteten Aufgrund Angehörigenverhältnis nach gesetzlicher Vermutung gem. § 844 Abs. 3 BGB besonderes persönliches Näheverhältnis

Anerkenntnis des Angeklagten gem. § 406 Abs. 2 StPO

Mord am 27.10.2019 LG Mannheim, Urt. v. 15.07.20 ? 1 Ks 400 Js 35919/19
10.000 Ehemann einer 45-Jährigen Regelbetrag Versterben in Psychiatrie; Haftung 100% LG Münster, Urteil vom 28.10.2021 – 111 O 75/19
10.000 Tochter eines Verstorbenen Kontakt durch monatliche Telefonate und Textnachrichten bis Januar 2020 (5 Monate vor Tod)

enge Bindung

kein gemeinsamer Hausstand

Tochter bereits erwachsen

keine persönlichen Treffen in den letzten Jahren

Tochter hatte keine Kenntnis von neuer Beziehung des Verstorbenen

Mord in 06/2020, Haftung des Schädigers 100% LG Amberg, Urteil vom 19.08.2021 – 11 Ks 100 Js 6315/20
10.000 Mutter einer Getöteten Aufgrund Angehörigenverhältnis nach gesetzlicher Vermutung gem. § 844 Abs. 3 BGB besonderes persönliches Näheverhältnis

Anerkenntnis des Angeklagten gem. § 406 Abs. 2 StPO

Mord am 27.10.2019 LG Mannheim, Urt. v. 15.07.20 ? 1 Ks 400 Js 35919/19
10.000 Tochter eines Verstorbenen Tochter war Ansprech- und Notfallkontaktperson des Verstorbenen

enge Bindung

nach dem Tod des Vaters: Schlafstörungen, Ängste beim Autofahren, Arbeitsplatzwechsel

Schockschaden

Verkehrsunfall in 12/2018 Haftung des Schädigers 100% Oberlandgericht Schleswig, Urteil vom 23.02.2021, Az. 7 U 149/20
10.000 Lebensgefährtin eines 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis ergibt sich aus der tatsächlich gelebten sozialen Beziehung, die der Intensität entspricht, die in den nach § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermuteten Fällen typischerweise besteht.

Gemeinsamer Haushalt

Konnten sich aufgrund der bestehenden Ehe des Getöteten nicht verloben, wollten aber nach der Scheidung heiraten.

Antragstellerin war von ihrem getöteten Lebensgefährten schwanger.

Sie musste die Tat weitestgehend mit ansehen.

Leidet bis heute sehr unter dem Verlust.

Hat bislang noch keine Therapie durchgeführt, um für ihr ungeborenes Kind ?stark? zu sein und versucht die Tat zu verdrängen.

Verschulden des Angeklagten wiegt äußerst schwer; kein Mitverschulden des Getöteten.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Geschwister des 34-jährigen Getöteten Gelebtes Näheverhältnis entspricht dem zur Mutter.

Persönliche Beziehungen innerhalb der Familie waren trotz der räumlichen nicht unerheblichen Trennung eng. So eng, dass diese die Lebensgefährtin des Getöteten sofort nach der Tat aufnahmen und sie von der Familie bis heute unterstützt wird.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Schwester der Getöteten Verhältnis entspricht der Intensität nach dem Näheverhältnis zu den Eltern.

Persönliche Beziehungen waren in der Familie trotz nicht unerheblicher räumlicher Trennung eng.

Ständiger Kontakt und regelmäßige Besuche

Leidet erheblich unter dem Verlust und kann sich die Tat nicht erklären, da die Getötete dem Angeklagten unbekannt war.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Ehemann einer Verstorbenen 40 Ehejahre Unfalltod Haftung des Schädigers 100% Landgericht Wiesbaden, Beschluss vom 23.10.2018, Az. 3 O 219/18
10.000 Mutter des 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet. Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Kinder einer Getöteten das vorzeitig teils gestörte Verhältnis hatte sich normalisiert vorsätzliche Tötung im März 2021; 100% Haftung LG Wuppertal, Urteil vom 05.05.2022, Az. 25 Ks 10/21 (45 Js 30/21)
10.000 Minderjährige Kinder der Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Verloren die gesamte Familienstruktur.

S. P. verlor seine Mutter in sehr frühem Alter, in welchem eine Abhängigkeit zwischen Mutter und Kind besteht. Er war nicht in der Lage, die Tat zu begreifen und fragt bis heute nach seiner Mutter.

S. hat zumindest Teile der Tat mitangesehen.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Ehemann einer Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Verloren die gesamte Familienstruktur; er war der arbeitende Elternteil, die Getötete kümmerte sich um die Kinder. Nunmehr musste er seine Arbeitsstelle aufgeben um sich um die Kinder zu kümmern und die Familie ist auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen.

Kommt mit der Situation nicht zurecht.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
12.000 Tochter einer 77-jährigen Verstorbenen besonderes persönliches Näheverhältnis (Wohnungen nur 3 Kilometer auseinander)

jeden Sonntag gemeinsames Mittagessen

Besuche auch unter der Woche

während der Corona-Pandemie ganztätige gemeinsame Montage

Verstorbene hatte vor Jahren die Kinder der Tochter betreut

seelisches Leid erlitten

Durchschlafprobleme der Tochter nach dem Tod der Mutter

weitere Erhöhung wäre möglich gewesen, hätte die Tochter den Unfall miterlebt

aufgrund der Fitness der Mutter war das Alter kein Reduktionsgrund

da kein Mitverschulden vorlag, war dies auch kein Reduktionsgrund

Verkehrsunfall am 01.12.2020 OLG München, Hinweisbeschluss vom 19. März 2024 ? 24 U 541/24
12.000 Ehefrau eines Verstorbenen 30 Ehejahre

4 gemeinsame Kinder

klare aufgabenverteilung

Vertrauensverhältnis mit finanzieller Abhängigkeit vom Verstorbenen

grobe Fahrlässigkeit des Schädigers

seit 28 Jahren wurde das gemeinsame Hobby (Motorradfahren) nicht mehr ausgeübt

gemeinsame Aktivitäten erschöpften sich im Nordseeurlaub

Schädiger bereute und zahlte 2.000 ? schon im Strafverfahren

Verkehrsunfall; Haftung des Schädigers 100% LG TübingenUrteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
12.000 Tochter (19 Jahre alt) eines Verstorbenen enge Vater-Tochter-Beziehung Verkehrsunfall in 2020; Haftung des Schädigers 100% OLG Köln, Urteil vom 05.05.2022, Az. 18 U 168/21
12.500 Sohn einer Verstorbenen regelmäßiger persönlicher Kontakt zur Mutter mit vielen Besuchen

Sonntags Mittagessen bei Mutter

weitere Kontakte bei Familienfesten

letzte Begegnungen an beiden Wochenenden vor dem Versterben

Sohn ist schon erwachsen

kein gemeinsamer Haushalt

Mord in 06/2020; Haftung des Schädigers 100% LG Amberg, Urteil vom 19.08.2021, 11 Ks 100 Js 6315/20
15.000 Tochter einer 45-Jährigen erhöhtes Hinterbliebenengeld aufgrund vorsätzlicher Tötung Totschlag; Haftung zu 100% LG Regensburg, Urteil vom 16.12.2020, Ks 103 Js 28875/19
15.000 Sohn eines 63-jährigen Ermordeten enge Beziehung zum Vater

Intensivierung durch eigene Kinder des Sohnes und der Rolle des Verstorbenen als Großvater

Tötungsabsicht des Schädigers

gesteigertes Leid des Sohnes

Mord am 21.11.2020 LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.12.2021 – 5 Ks 103 Js 2698/20
15.000 Vater eines 12-jährigen Verstorbenen Verlust eines minderjährigen Kindes

es gab keine vom Leid ablenkende Bezugsperson mehr

erhebliche Schuld des Unfallverursachers

durch den Todesfall eingetretenes schwieriges Verhältnis zur Ehefrau

erhebliches psychisches Leiden des Hinterbliebenen

Verkehrsunfall in 2018; Haftung zu 100% OLG Celle, Urteil vom 24.08.2022, Az. 14 U 22/22
15.000 Eltern einer 16-Jährigen Kläger haben Tochter verloren durch schuldhaftes Handeln des Schädigers

Tochter wurde vom LKW überrollt und erlitt schwere Verletzungen

Tochter war noch kurze Zeit bei Bewusstsein und wurde gerichtsmedizinisch untersucht

Kläger wissen um die Umstände und das – wenn auch kurze – Leiden ihrer Tochter

es war das einzige Kind (spätes Wunschkind)

das Kind war für die Eheleute erheblicher Teil des sozialen Umfelds

Verkehrsunfall LG Leipzig, 08.11.2019 – 05 O 758/19
20.000 Mutter eines 6-jährigen Getöteten Näheverhältnis zum Sohn wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet

Verlust des eigenen Kindes ist für ein Elternteil der schlimmste Verlust

Leidet bis heute sehr unter dem Verlust insb. ihres Sohnes.

Hat bislang noch keine Therapie durchgeführt, um für ihr ungeborenes Kind ?stark? zu sein und versucht die Tat zu verdrängen.

Verschulden des Angeklagten wiegt äußerst schwer; kein Mitverschulden des Getöteten.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
20.000 Minderjährige Kinder des 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Waren auch nach der Trennung ihrer Eltern gern bei ihrem Vater.

Kamen mit der neuen Lebensgefährtin des Vaters sowie ihrem Sohn, der ebenfalls ermordet wurde, gut zurecht.

M. war noch zu jung um zu verstehen, warum sein Vater nicht mehr kommt.

V. wurde völlig aus der Bahn geworfen und weinte lange viel und es kam zu einem Leistungsabfall in der Schule; möglicherweise muss eine Klasse wiederholt werden.

D. hatte nach einem Streit nicht die Möglichkeit, sich mit seinem Vater auszusöhnen.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
20.000 Vater eines 30-jährigen Getöteten Vater gehörte zum allerengsten Angehörigenkreis.

Getöteter hatte mit seinen 30 Jahren noch das Leben vor sich;

sehr inniges Verhältnis und regelmäßiger persönlicher Kontakt.

vorsätzliche Körperverletzung

Sühnefunktion

Körperverletzung mit Todesfolge am 29.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 22.10.2021 – 4 O 220/20
20.000 Ehefrau eines 63-jährigen Getöteten Getöteter war zentraler Lebensmittelpunkt

Tötung erfolgte absichtlich, daher höherer Verschuldensgrad

Trauer und seelisches Leid infolge des Verlustes nahestehender Personen aufgrund der vorsätzlichen Tötung intensiver

Mord am 21.11.2020 LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.12.2021 – 5 Ks 103 Js 2698/20
20.000 Kinder ( 1 – 11 Jahre alt) einer Ermordeten Tötung miterlebt

Verlust der Mutter in frühestem Kindesalter

Mutter war engste Bezugsperson

Totschlag im Juli 2021 LG Kassel, Urteil vom 24.08.2022, Az. 10 Ks 1690 Js 44771/21
25.000 Mutter eines Getöteten (ca. im Säuglings-Kleinkindalter) Hinterbliebenengeld geht in dem Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens auf. Körperverletzung mit Todesfolge in 2017 LG Osnabrück, Urt. v. 05.05.2023 ? 1 O 1857/21

Gesamttabelle
Eltern als Hinterbliebene Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

ELTERN als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Eltern eines 24 Jahre alten Getöteten Anspruch auf Hinterbliebenengeld aufgrund der Haftungsprivilegierung gem. § 105 SGB VII ausgeschlossen. Verkehrsunfall am 04.06.2018 LG Mainz, Urt. v. 02.09.2020 ? 5 O 249/19
0 Mutter einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld, weil Schmerzensgeldanspruch höher ist und dem Hinterbliebenengeld vorgeht Mord am 29.06.2019 LG Bonn, Urteil vom 03.12.2019 ? 24 Ks 7/19
2.000 Vater eines 19-jährigen Verstorbenen 1998 Sohn geboren

2000 Mutter und Verstorbenen verlassen

2006 Umzug des Vaters; persönlicher Kontakt nur in Ferienzeit; dann: Kontaktabbruch; keine familiäre Vater-Sohn-Beziehung

2012: nach Versterben der Kindsmutter wieder Umgangskontakt; 2 Mal wöchentlich telefonischer Kontakt

2013: es beginnt wieder Umgangskontakt in Form monatlicher Umgangswochenenden und während der Schulferien

2016: im September letzter persönlicher Kontakt

09.09.2017: letzter Kontakt via Handy-Chat

Sohn war bereits erwachsen

Mord in 09/2017; Haftung des Schädigers 100% LG Osnabrück, Urteil vom 09. Januar 2019 ? 3 KLs 4/18
5.000 Vater eines verstorbenen 20-Jährigen Alter des Verstorbenen

kein gemeinsamer Wohnsitz

Fahrlässigkeit auf Seiten des Beklagten

kurze Zeit vom Unfallzeitpunkt bis zum Eintritt des Todes

mindestens 50% Mitverschulden des Verstorbenen

Verkehrsunfall Haftung des Schädigers (maximal) 50% OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2020 – 12 U 870/20
8.000 Mutter überdurchschnittliches seelisches Leid der Eltern

Eltern begleiteten das Verfahren in erheblichem Umfang

erhöhte Betriebsgefahr des abbiegenden Traktors

Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Verstorbenen

Eigenverschulden des Verstorbenen durch Überholen bei unklarer Verkehrslage

Verkehrsunfall in 2020; Haftung der Schädiger nur zu 2/3 OLG Celle Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21
8.000 Vater überdurchschnittliches seelisches Leid der Eltern

Eltern begleiteten das Verfahren in erheblichem Umfang

erhöhte Betriebsgefahr des abbiegenden Traktors

Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Verstorbenen

Eigenverschulden des Verstorbenen durch Überholen bei unklarer Verkehrslage

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 2/3 OLG Celle Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21
10.000 Eltern der Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Leiden erheblich unter dem Verlust und können sich die Tat nicht erklären, da die Getötete dem Angeklagten unbekannt war.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Mutter einer Getöteten Aufgrund Angehörigenverhältnis nach gesetzlicher Vermutung gem. § 844 Abs. 3 BGB besonderes persönliches Näheverhältnis

Anerkenntnis des Angeklagten gem. § 406 Abs. 2 StPO

Mord am 27.10.2019 LG Mannheim, Urt. v. 15.07.20 ? 1 Ks 400 Js 35919/19
10.000 Mutter des 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet. Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
15.000 Vater eines 12-jährigen Verstorbenen Verlust eines minderjährigen Kindes

es gab keine vom Leid ablenkende Bezugsperson mehr

erhebliche Schuld des Unfallverursachers

durch den Todesfall eingetretenes schwieriges Verhältnis zur Ehefrau

erhebliches psychisches Leiden des Hinterbliebenen

Verkehrsunfall in 2018; Haftung zu 100% OLG Celle, Urteil vom 24.08.2022, Az. 14 U 22/22
15.000 Eltern einer 16-Jährigen Kläger haben Tochter verloren durch schuldhaftes Handeln des Schädigers

Tochter wurde vom LKW überrollt und erlitt schwere Verletzungen

Tochter war noch kurze Zeit bei Bewusstsein und wurde gerichtsmedizinisch untersucht

Kläger wissen um die Umstände und das – wenn auch kurze – Leiden ihrer Tochter

es war das einzige Kind (spätes Wunschkind)

das Kind war für die Eheleute erheblicher Teil des sozialen Umfelds

Verkehrsunfall LG Leipzig, 08.11.2019 – 05 O 758/19
20.000 Mutter eines 6-jährigen Getöteten Näheverhältnis zum Sohn wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet

Verlust des eigenen Kindes ist für ein Elternteil der schlimmste Verlust

Leidet bis heute sehr unter dem Verlust insb. ihres Sohnes.

Hat bislang noch keine Therapie durchgeführt, um für ihr ungeborenes Kind ?stark? zu sein und versucht die Tat zu verdrängen.

Verschulden des Angeklagten wiegt äußerst schwer; kein Mitverschulden des Getöteten.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
20.000 Vater eines 30-jährigen Getöteten Vater gehörte zum allerengsten Angehörigenkreis.

Getöteter hatte mit seinen 30 Jahren noch das Leben vor sich;

sehr inniges Verhältnis und regelmäßiger persönlicher Kontakt.

vorsätzliche Körperverletzung

Sühnefunktion

Körperverletzung mit Todesfolge am 29.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 22.10.2021 – 4 O 220/20
25.000 Mutter eines Getöteten (ca. im Säuglings-Kleinkindalter) Hinterbliebenengeld geht in dem Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens auf. Körperverletzung mit Todesfolge in 2017 LG Osnabrück, Urt. v. 05.05.2023 ? 1 O 1857/21

Gesamttabelle
Eltern als Hinterbliebene Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Geschwister als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
5.000 Schwester eines 60-jährigen Verstorbenen enge Verbindung im Kindesalter

Unternahmen noch als Erwachsene gemeinsame Reisen

gemeinsamen Urlaub für 2019 geplant

Näheverhältnis (Geschwister) ist auf niedriger Stufe anzusiedeln Mord in 08/2018 Haftung der Schädigerin 100% Landgericht München II, Urteil vom 18. Dezember 2020, Az. 1 Ks 31 Js 47130/18
5.000 Bruder eines 60-jährigen Verstorbenen Miterleben des Unfalls und des Versterbens räumliche Entfernung sprach gegen besondere Nähe Verkehrsunfall Haftung des Schädigers 100% Landgericht Tübingen, Urteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
6.500 Schwester Schwester ist schwerbehindert und verlor eine wichtige Bezugsperson

erhöhte Betriebsgefahr des Traktors

Verstorbener hatte der Schwester Halt und Unterstützung bei Physio- und Reittherapie geboten

Mitverschulden durch Überholen bei unklarer Verkehrslage, also Mitverschulden und Betriebsgefahr des Fahrzeuges Verkehrsunfall in 2020; Haftung der Schädiger nur zu 2/3 OLG Celle Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21
10.000 Geschwister des 34-jährigen Getöteten Gelebtes Näheverhältnis entspricht dem zur Mutter.

Persönliche Beziehungen innerhalb der Familie waren trotz der räumlichen nicht unerheblichen Trennung eng. So eng, dass diese die Lebensgefährtin des Getöteten sofort nach der Tat aufnahmen und sie von der Familie bis heute unterstützt wird.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Schwester der Getöteten Verhältnis entspricht der Intensität nach dem Näheverhältnis zu den Eltern.

Persönliche Beziehungen waren in der Familie trotz nicht unerheblicher räumlicher Trennung eng.

Ständiger Kontakt und regelmäßige Besuche

Leidet erheblich unter dem Verlust und kann sich die Tat nicht erklären, da die Getötete dem Angeklagten unbekannt war.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17

Gesamttabelle
Eltern als Hinterbliebene Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Ehepartner als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Ehefrau eines Getöteten Die Haftungsquote des Verstorbenen beträgt 100%.

Der Verstorbene verhielt sich grob verkehrswidrig. Daher tritt die einfache Betriebsgefahr des Schädigers hinter dem Verursachungsbeitrag des Geschädigten zurück.

Verkehrsunfall im März 2019; Haftung des Schädigers 0% LG Münster, Urt. v. 27.09.2021 – 11 O 304/21
0 Ehemann; Näheverhältnis widerlegt seit 4 Jahren getrennt

Scheidungsantrag 1 Jahr vorher eingereicht

neue Beziehung des Ehemannes

Verkehrsunfall am 14.04.2018 LG Traunstein, Endurteil v. 11.02.2020, Az. 1 O 1047/19
3.000 Ehefrau nach Gesetzesintention weniger als Schockschadenschmerzensgeld

Mitverschulden

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 1/3 LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2022, Az. 6 O 240/20
10.000 Ehemann der Verstorbenen 25 Ehejahre

gemeinsame Kinder

gemeinsamer Haushalt

Verkehrsunfall LG Köln, Urteil vom 13. Februar 2024 ? 30 O 411/22
10.000 Ehemann einer 45-Jährigen Regelbetrag Versterben in Psychiatrie; Haftung 100% LG Münster, Urteil vom 28.10.2021 – 111 O 75/19
10.000 Ehemann einer Verstorbenen 40 Ehejahre Unfalltod Haftung des Schädigers 100% Landgericht Wiesbaden, Beschluss vom 23.10.2018, Az. 3 O 219/18
10.000 Ehemann einer Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Verloren die gesamte Familienstruktur; er war der arbeitende Elternteil, die Getötete kümmerte sich um die Kinder. Nunmehr musste er seine Arbeitsstelle aufgeben um sich um die Kinder zu kümmern und die Familie ist auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen.

Kommt mit der Situation nicht zurecht.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
12.000 Ehefrau eines Verstorbenen 30 Ehejahre

4 gemeinsame Kinder

klare aufgabenverteilung

Vertrauensverhältnis mit finanzieller Abhängigkeit vom Verstorbenen

grobe Fahrlässigkeit des Schädigers

seit 28 Jahren wurde das gemeinsame Hobby (Motorradfahren) nicht mehr ausgeübt

gemeinsame Aktivitäten erschöpften sich im Nordseeurlaub

Schädiger bereute und zahlte 2.000 ? schon im Strafverfahren

Verkehrsunfall; Haftung des Schädigers 100% LG TübingenUrteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
20.000 Ehefrau eines 63-jährigen Getöteten Getöteter war zentraler Lebensmittelpunkt

Tötung erfolgte absichtlich, daher höherer Verschuldensgrad

Trauer und seelisches Leid infolge des Verlustes nahestehender Personen aufgrund der vorsätzlichen Tötung intensiver

Mord am 21.11.2020 LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.12.2021 – 5 Ks 103 Js 2698/20

Gesamttabelle
Eltern als Hinterbliebene Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Lebensgefährten als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 anbändelnde Partnerschaft: kein ausreichendes Näheverhältnis erste Anbahnung des Verhältnisses ca. 25.11.2019, also knapp 2 Monate vor Tötung

Beziehung wurde beiderseits noch geheim gehalten

in der Woche vor der Tötung täglicher Besuch nebst Übernachtung

Tötungsdelikt am 08.02.2020 BGH, Beschluss vom 28.10.2021 – 4 StR 300/21
3.000 Partnerin eines 22-jährigen Verstorbenen Vergleichsweise kurze Dauer der Partnerschaft (zwei Monate) Totschlag in 2020; Haftung des Schädigers 100% LG Münster, Urt. v. 07.09.2020 ? 2 Ks-30 Js 119/20-6/20
5.000 Partner einer 20-jährigen Verstorbenen 3-4 Jahre Bekanntschaft vorhergehend

besonderes persönliches Näheverhältnis

Plan, einen Familienhausstand zu gründen

Partner überließ Verstorbener seinen Pkw

Deutlich kürzerer Zeitraum des Näheverhältnisses als in Vergleichsfällen

3-monatige Liebesbeziehung   Verkehrsunfall am 07.01.2022 Haftung des Schädigers 100% OLG Celle, Beschl. v. 21.09.2022 – 5 U 97/22; Vorinstanz: LG Hildesheim, Urt. v. 14.06.2022 ? 3 O 30/22
10.000 Lebensgefährtin eines 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis ergibt sich aus der tatsächlich gelebten sozialen Beziehung, die der Intensität entspricht, die in den nach § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermuteten Fällen typischerweise besteht.

Gemeinsamer Haushalt

Konnten sich aufgrund der bestehenden Ehe des Getöteten nicht verloben, wollten aber nach der Scheidung heiraten.

Antragstellerin war von ihrem getöteten Lebensgefährten schwanger.

Sie musste die Tat weitestgehend mit ansehen.

Leidet bis heute sehr unter dem Verlust.

Hat bislang noch keine Therapie durchgeführt, um für ihr ungeborenes Kind ?stark? zu sein und versucht die Tat zu verdrängen.

Verschulden des Angeklagten wiegt äußerst schwer; kein Mitverschulden des Getöteten.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17

Gesamttabelle
Eltern als Hinterbliebene Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Kinder als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Tochter eines Getöteten Die Haftungsquote des Verstorbenen beträgt 100%.

Der Verstorbene verhielt sich grob verkehrswidrig. Daher tritt die einfache Betriebsgefahr des Schädigers hinter dem Verursachungsbeitrag des Geschädigten zurück.

Verkehrsunfall im März 2019; Haftung des Schädigers 0% LG Münster, Urt. v. 27.09.2021 ? 11 O 304/21
0 Nasciturus (Vater verstarb vor der Geburt) kein Näheverhältnis Nasciturus ist nach § 1 BGB noch nicht rechtsfähig; eine Ausnahme – wie in § 844 Abs. 2 BGB – hat der Gesetzgeber nicht gemacht; von einer ungewollten Regelungslücke ist nicht auszugehen. Verkehrsunfall in 2017 OLG München im Endurteil vom 05.08.2021, Az. 24 U 5354/20
0 Sohn einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld wegen des zeitlichen Anwendungsrahmens (ab 22.07.2017) Krebsbehandlung in 2015 OLG München im Endurteil vom 25.03.2021, Az. 1 U 1831/18
3.000 Kinder nach Gesetzesintention weniger als Schockschadenschmerzensgeld

Mitverschulden

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 1/3 LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2022, Az. 6 O 240/20
5.000 57-jährige Tochter einer 89-jährigen Verstorbenen Näheverhältnis wird vermutet (Mutter-Tochter-Verhältnis) Elternteil bereits im vorgerückten Alter und bereits erwachsenes Kind: Natürlicher Verlust der Eltern hat sich zumindest abgezeichnet, Kind meist schon ausgezogen und hat selbst eine Familie gegründet.

Genugtuungsfunktion entfällt vollständig, Unfall wurde nicht vorsätzlich oder durch Leichtfertigkeit verursacht.

Todesursache selbst lag in dem Gesundheitszustand der Verstorbenen, der tödliche Verlauf wurde durch den Unfall nur angestoßen.

Bereits vorhandene Schadenanfälligkeit der Getöteten

Verkehrsunfall am 08.12.2019 LG Heidelberg, Urt. v. 19.01.2023 ? 5 O 93/21
5.000 Sohn einer Verstorbenen 48 Jahre alt

bereits verheiratet

Verkehrsunfall in 2018; Haftung des Schädigers 100% LG München II, Endurteil vom 17.05.2019 ? 12 O 4540/18
6.500 Tochter eines Unfallopfers Tochter war erste Ansprechpartnerin des Vaters

Tochter trauerte noch 18 Monate nach Unfall um den Vater

Wohnorte knapp 150 km auseinander

grundsätzlich gewöhnliche Vater-Tochter-Beziehung

Verkehrsunfall in 2018 Haftung des Schädigers 100% Landgericht Flensburg, SCHLÜNDER: 1304-2019
7.500 Kinder eines 60-jährigen Verstorbenen alle Kinder schon über 20 Jahre alt

waren nicht auf Fürsorge des Verstorbenen angewiesen

waren in einem Alter, in dem man sich von dem Elternhaus allmählich löst

Verkehrsunfall Haftung des Schädigers 100% Landgericht Tübingen, Urteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
7.500 Kinder eines 60-jährigen Verstorbenen noch keine Schul- und Berufsabschlüsse

Alter der Kinder zwischen 14 und 19 Jahren

regelmäßiger Kontakt via Messenger

wechselseitige Besuche und Telefonate

lebten bei der Kindsmutter Mord in 08/2018 Haftung der Schädigerin 100% Landgericht München II, Urteil vom 18. Dezember 2020, Az. 1 Ks 31 Js 47130/18
7.500 Tochter einer 82-Jährigen grob fahrlässiges Verhalten der Schädiger Mutter war bereits 82 Jahre alt

Tochter war bereits 52 Jahre alt, hatte sich vom Elternhaus gelöst und eigene Familie gegründet

Verkehrsunfall im März 2020; Haftung des Schädigers 100% OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2022, Az. 12 U 30/22
8.000 erwachsene Tochter einer Verstorbenen enges emotionales Verhältnis trotz räumlicher Distanz Töchter waren schon erwachsen Mord in 08/2019; Haftung des Schädigers 100% LG Münster Urteil vom 16.07.2020 ? 2 Ks-30 Js 206/19-23/19
10.000 Tochter (ca. 4 Jahre alt) einer Getöteten Aufgrund Angehörigenverhältnis nach gesetzlicher Vermutung gem. § 844 Abs. 3 BGB besonderes persönliches Näheverhältnis

Anerkenntnis des Angeklagten gem. § 406 Abs. 2 StPO

Mord am 27.10.2019 LG Mannheim, Urt. v. 15.07.20 ? 1 Ks 400 Js 35919/19
10.000 Tochter eines Verstorbenen Kontakt durch monatliche Telefonate und Textnachrichten bis Januar 2020 (5 Monate vor Tod)

enge Bindung

kein gemeinsamer Hausstand

Tochter bereits erwachsen

keine persönlichen Treffen in den letzten Jahren

Tochter hatte keine Kenntnis von neuer Beziehung des Verstorbenen

Mord in 06/2020, Haftung des Schädigers 100% LG Amberg, Urteil vom 19.08.2021 – 11 Ks 100 Js 6315/20
10.000 Tochter eines Verstorbenen Tochter war Ansprech- und Notfallkontaktperson des Verstorbenen

enge Bindung

nach dem Tod des Vaters: Schlafstörungen, Ängste beim Autofahren, Arbeitsplatzwechsel

Schockschaden

Verkehrsunfall in 12/2018 Haftung des Schädigers 100% Oberlandgericht Schleswig, Urteil vom 23.02.2021, Az. 7 U 149/20
10.000 Kinder einer Getöteten das vorzeitig teils gestörte Verhältnis hatte sich normalisiert vorsätzliche Tötung im März 2021; 100% Haftung LG Wuppertal, Urteil vom 05.05.2022, Az. 25 Ks 10/21 (45 Js 30/21)
10.000 Minderjährige Kinder der Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Verloren die gesamte Familienstruktur.

S. P. verlor seine Mutter in sehr frühem Alter, in welchem eine Abhängigkeit zwischen Mutter und Kind besteht. Er war nicht in der Lage, die Tat zu begreifen und fragt bis heute nach seiner Mutter.

S. hat zumindest Teile der Tat mitangesehen.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
12.000 Tochter einer 77-jährigen Verstorbenen besonderes persönliches Näheverhältnis (Wohnungen nur 3 Kilometer auseinander)

jeden Sonntag gemeinsames Mittagessen

Besuche auch unter der Woche

während der Corona-Pandemie ganztätige gemeinsame Montage

Verstorbene hatte vor Jahren die Kinder der Tochter betreut

seelisches Leid erlitten

Durchschlafprobleme der Tochter nach dem Tod der Mutter

weitere Erhöhung wäre möglich gewesen, hätte die Tochter den Unfall miterlebt

aufgrund der Fitness der Mutter war das Alter kein Reduktionsgrund

da kein Mitverschulden vorlag, war dies auch kein Reduktionsgrund

Verkehrsunfall am 01.12.2020 OLG München, Hinweisbeschluss vom 19. März 2024 ? 24 U 541/24
12.000 Tochter (19 Jahre alt) eines Verstorbenen enge Vater-Tochter-Beziehung Verkehrsunfall in 2020; Haftung des Schädigers 100% OLG Köln, Urteil vom 05.05.2022, Az. 18 U 168/21
12.500 Sohn einer Verstorbenen regelmäßiger persönlicher Kontakt zur Mutter mit vielen Besuchen

Sonntags Mittagessen bei Mutter

weitere Kontakte bei Familienfesten

letzte Begegnungen an beiden Wochenenden vor dem Versterben

Sohn ist schon erwachsen

kein gemeinsamer Haushalt

Mord in 06/2020; Haftung des Schädigers 100% LG Amberg, Urteil vom 19.08.2021, 11 Ks 100 Js 6315/20
15.000 Tochter einer 45-Jährigen erhöhtes Hinterbliebenengeld aufgrund vorsätzlicher Tötung Totschlag; Haftung zu 100% LG Regensburg, Urteil vom 16.12.2020, Ks 103 Js 28875/19
15.000 Sohn eines 63-jährigen Ermordeten enge Beziehung zum Vater

Intensivierung durch eigene Kinder des Sohnes und der Rolle des Verstorbenen als Großvater

Tötungsabsicht des Schädigers

gesteigertes Leid des Sohnes

Mord am 21.11.2020 LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.12.2021 – 5 Ks 103 Js 2698/20
20.000 Minderjährige Kinder des 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Waren auch nach der Trennung ihrer Eltern gern bei ihrem Vater.

Kamen mit der neuen Lebensgefährtin des Vaters sowie ihrem Sohn, der ebenfalls ermordet wurde, gut zurecht.

M. war noch zu jung um zu verstehen, warum sein Vater nicht mehr kommt.

V. wurde völlig aus der Bahn geworfen und weinte lange viel und es kam zu einem Leistungsabfall in der Schule; möglicherweise muss eine Klasse wiederholt werden.

D. hatte nach einem Streit nicht die Möglichkeit, sich mit seinem Vater auszusöhnen.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
20.000 Kinder ( 1 – 11 Jahre alt) einer Ermordeten Tötung miterlebt

Verlust der Mutter in frühestem Kindesalter

Mutter war engste Bezugsperson

Totschlag im Juli 2021 LG Kassel, Urteil vom 24.08.2022, Az. 10 Ks 1690 Js 44771/21

Gesamttabelle
Eltern als Hinterbliebene Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Sonstige Personen als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Schwipschwägerin kein ausreichendes Näheverhältnis enger Familienverbund

erhebliche gemeinsame Freizeitgestaltung

nicht verwandt

nicht verschwägert

kein gemeinsamer Haushalt

keine finanzielle Unterstützung

Verkehrsunfall am 14.09.2016 LG Limburg, Urteil vom 22.03.2019 – 2 O 177/18
0 Angehörige nach § 844 Abs. 3 BGB; Näheverhältnis widerlegt Die Beziehung der Angehörigen zum Verstorbenen war ?gerade in den Jahren vor deren Tod als schwierig und nicht eng im Sinne eines regelmäßig gelebten persönlichen Kontakts und besonderen persönlichen Näheverhältnisses gestaltet?.

Allein Trauer über den Tod des Angehörigen genügt nicht.

Mord BGH, Beschluss vom 18.05.2020, Az. 6 StR 48/20
0 Schwiegermutter einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld wegen Sperre nach §§ 104, 105 SGB VII Arbeitsunfall am 14.03.2018 BGH, Urt. v. 08.02.2022 ? VI ZR 3/21, Vorinstanz: LG Koblenz, Urteil vom 24. April 2020 ? 12 O 137/19
3.000 Schwiegertochter einer Verstorbenen Verkehrsunfall in 2018; Haftung des Schädigers 100% LG München II, Endurteil vom 17.05.2019 ? 12 O 4540/18
8.000 Schwiegermutter einer Verstorbenen besonders enges Verhältnis zwischen Schwiegermutter und Verstorbener (etwa Mutter-Tochter-Verhältnis) verstorbene Schwiegertochter gehört nicht zum engsten Kreis der Angehörigen Arbeitsunfall am 14.03.2018; Haftung des Schädigers 100% OLG Koblenz Urteil vom 21.12.2020 – 12 U 711/20

zur textlichen Darstellung des Hinterbliebenengeldes 08/2024




Hinterbliebenengeld XXX: Eltern und Schwester d. Verstorbenen

Michael PeusMichael Peus

OLG Celle, Urteil vom 18.01.2024, Az. 5 U 172/21

Sachverhalt

Der Verstorbene erlitt am 19.04.2020 einen Verkehrsunfall mit Todesfolge. Er hatte versucht, mit seinem Motorrad ein Gespann von Traktor und Anhänger zu überholen, als dies zum Linksabbiegen ansetzte. Das Landgericht hat die Klage der Eltern des Verstorbenen sowie der jüngeren Schwester (aus Haftungsgründen) abgewiesen. Die Kläger verfolgten mit der Berufung die Ansprüche weiter und hatten hier im tenorierten Umfang Erfolg.

Entscheidung

Das Oberlandesgericht Celle bewertete die Haftung abweichend der ersten Instanz. Der Verstorbene habe eine Verantwortung von 1/3 an dem Unfallgeschehen zu tragen.

Das Oberlandesgericht setzt sich umfangreich mit der Bemessung des Hinterbliebenengeldes auseinander:

Die Beklagten sind ferner gemäß § 10 Abs. 3 StVG verpflichtet, den Klägern ein Hinterbliebenengeld zu zahlen, den Klägern zu 1. und 2. in Höhe jeweils 8.000 Euro und der Klägerin zu 3. in Höhe von 6.500 Euro.

Nach dieser Vorschrift hat der Ersatzpflichtige dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten; ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war. Hiervon ausgehend haben die Beklagten den Klägern zu 1. und 2., den Eltern des Verstorbenen, ein Hinterbliebenengeld zu zahlen.

a)

Die Kläger sind die Eltern bzw. die Schwester des Verstorbenen und gehören damit zu seinen nahen Angehörigen, sodass sie nach Maßgabe des vorgenannten Wortlautes und des Zwecks dieser Anspruchsgrundlage, nahen Angehörigen auch ungeachtet eines etwaigen Schmerzensgeldanspruchs wegen psychischer Beeinträchtigungen das erlittene seelische Leid zu kompensieren (BT-Drs. 18/11397, S. 1), dem Grunde nach anspruchsberechtigt sind. Insbesondere ist zwischen den Parteien unstreitig, dass die Klägerin zu 2. leibliche Mutter des Verstorbenen ist. Soweit die Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 13.12.2023 angedeutet haben, die Klägerin zu 2. sei „eventuell‟ nicht die leibliche Mutter des Verstorbenen (Protokoll vom 13.12.2023, S. 2, Bl. 628 d. A.), haben sie – auf ausdrückliche Nachfrage des Senats – die gegenteilige Behauptung der Kläger gleichwohl nicht streitig stellen wollen.

b)

Die Kläger standen zu dem Verstorbenen in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis. Kennzeichnend hierfür ist eine besonders enge persönliche Bindung zwischen dem Getöteten und dem Hinterbliebenen. Insoweit erforderlich ist eine tatsächlich gelebte soziale Beziehung, auch außerhalb der Familie, die besonders eng ist und ungeachtet eines Zusammenlebens in ihrer Intensität deutlich über übliche Verbindungen in der Sozialsphäre hinausgeht und derjenigen entspricht, wie sie üblicherweise zwischen den in § 11 Abs. 3 Satz 2 StVG genannten Personen besteht. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, indiziert dies, dass der Hinterbliebene infolge der Tötung seelisches Leid empfunden hat (BT-Drs. 18/11397, S. 13 – 15; Sprau in: Grüneberg, BGB, 83. Auflage 2024, § 844 Rn. 22).

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird für die Kläger zu 1. und 2. vermutet, da sie die Eltern des Verstorbenen sind. Auch für die Klägerin zu 3. ist im Unfallzeitpunkt ein besonderes Näheverhältnis zwischen ihr und dem Verstorbenen festzustellen. Dieses ergibt sich zur Überzeugung des Senats aus der persönlichen Anhörung des Klägers zu 1., der vorgetragen hat, dass der Verstorbene ungeachtet seines Auszugs aus dem elterlichen Haus drei- bis viermal pro Woche mit der der dort wohnhaften Klägerin zu 3., seiner Schwester, Kontakt gehabt und sie zu verschiedenen, aufgrund ihrer Schwerbehinderung erforderlichen Therapien und sonstigen Terminen begleitet habe, so insbesondere zur Physiotherapie und zur Reittherapie. Außerdem habe er mit ihr regelmäßig gespielt und sie oft besucht (Protokoll vom 13.12.2023, S. 15). Diesen Vortrag hält der Senat angesichts seines lebensnahen und anschaulichen Inhalts für erlebnisbasiert und glaubhaft, zumal zwischen den Parteien unstreitig ist, dass es sich bei der Klägerin zu 3. um die Schwester des Verstorbenen handelt, die seit ihrer Geburt unter einer Schwerbehinderung leidet (vgl. Betreuer- und Schwerbehindertenausweis, Anlage K16, Anlagenband Kläger).

c)

Die Kläger können die Zahlung eines Hinterbliebenengeldes in der vorstehend bezeichneten Höhe verlangen.

Für die Höhe des Hinterbliebenengeldes sind die ebenso für das Schmerzensgeld relevanten Ausgleichs- und Genugtuungsfunktionen bestimmende Gesichtspunkte. Die Entschädigung soll dem Hinterbliebenen einen gewissen Ausgleich bieten für die seelischen Beeinträchtigungen, die durch den Tod einer geliebten Person eintreten, und ihm insofern wenigstens Linderung verschaffen. Zugleich soll die Hinterbliebenenentschädigung dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Hinterbliebenen für das, was er ihm durch die Herbeiführung des Todes einer geliebten Person angetan hat, Genugtuung schuldet. Insbesondere ist das alleinige Abstellen auf den Ausgleichsgedanken nicht möglich, weil sich immaterielle Schäden nicht und Ausgleichsmöglichkeiten nur beschränkt in Geld ausdrücken lassen. Hiervon ausgehend richtet sich die Höhe des Hinterbliebenengeldes im Wesentlichen nach der Intensität und der Dauer des erlittenen seelischen Leids und dem Grad des Verschuldens des Schädigers. Dabei lassen sich aus der Art des Näheverhältnisses, der Bedeutung des Verstorbenen für den Anspruchsteller und der Qualität der tatsächlich gelebten Beziehung indizierte Rückschlüsse auf die Intensität des seelischen Leids ableiten (BGH, Urteil vom 06.12.2022, VI ZR 73/21, Rn. 14 f., zit. nach juris).

Der in der Gesetzesbegründung genannte Betrag von 10.000 Euro kann insoweit als Orientierungshilfe dienen, von der allerdings unter Berücksichtigung der den jeweiligen Einzelfall prägenden Umstände nach unten oder oben abgewichen werden kann, wobei der dem Hinterbliebenen im Einzelfall zuerkannte Betrag im Regelfall hinter demjenigen zurückzubleiben hat, der ihm zustünde, wenn das von ihm erlittene seelische Leid die Qualität einer Gesundheitsverletzung hätte (BGH, a. a. O., Rn. 18, 21; Urteil vom 23.05.2023, VI ZR 161/22, Rn. 12, zit. nach juris). Bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes sind ferner ein etwaiges Mitverschulden des Getöteten oder eine von seinem Kraftfahrzeug ausgegangene Betriebsgefahr zu berücksichtigen (Sprau, a. a. O., § 844 Rn. 25).

Unerheblich ist demgegenüber der von den Beklagten behauptete Vorfall vom 18.09.2020, zu dem sie vortragen, der Kläger zu 1. und dessen Sohn M. W. seien an diesem Tag an der Unfallstelle dem einen Traktor führenden Beklagten zu 1. begegnet und hätten seinen Traktor bespuckt, Herr M. W. sei überdies mit erhobenen Fäusten auf den Beklagten zu 1. zugegangen und haben versucht, ihm verbal drohend nach dem Leben zu trachten (Klageerwiderung vom 20.01.2021, S. 8, Bl. 26 d. A.; Schriftsatz vom 12.03.2021, S. 6, Bl. 98 d. A.). Abgesehen davon, dass das dem Kläger zu 1. zustehende Hinterbliebenengeld nicht von Handlungen Dritter beeinflusst wird, etwa denen seines Sohnes M. W., welche er sich nicht zurechnen lassen muss, ist der von den Beklagten in Bezug auf den Kläger zu 1. behauptete Sachverhalt – eine nicht im Einzelnen vorgetragene Meinungsverschiedenheit mit dem Beklagten zu 1., bei dem der Kläger zu 1. jedenfalls den Traktor des Beklagten zu 1. bespuckt habe – nicht geeignet, dass anspruchsbegründende, dem Kläger zu 1. entstandene seelische Leid nachträglich zu relativieren.

Nach den vorgenannten Maßstäben bemisst der Senat das den Klägern zustehende Hinterbliebenengeld hinsichtlich der Kläger zu 1. und 2. mit jeweils 8.000 Euro, bezüglich der Klägerin zu 3. mit 6.500 Euro. Dabei berücksichtigt der Senat zunächst das den Klägern jeweils entstandene seelische Leid, das im Fall der Kläger zu 1. und 2., den Eltern des Verstorbenen, eine überdurchschnittlich erhebliche Intensität und Dauer angenommen hat. Zu dieser Überzeugung gelangt der Senat angesichts des persönlichen Vortrags der Kläger zu 1. und 2. und den von ihnen gewonnenen Eindrücken in der mündlichen Verhandlung vom 13.12.2023, die eine intensive und langanhaltende Befassung mit dem Tod ihres Sohnes erkennen lassen, sowie – damit einhergehend – den bei ihnen vorhandenen, nachvollziehbaren Wunsch, die Umstände des streitgegenständlichen Unfallereignisses auch noch nach einem Zeitraum von rund 3,5 Jahren möglichst detailliert aufzuklären. Dieser Wunsch sowie die intensive Befassung mit dem Tod ihres Sohnes wird ferner dadurch dokumentiert, dass die Kläger zu 1. und 2. den Dezember 2020 anhängigen Rechtsstreit bis zuletzt intensiv begleitet und zum Zwecke der Aufklärung des Sachverhaltes insgesamt fünf Gutachten bzw. gutachterliche Stellungnahmen von zwei verschiedenen Sachverständigen eingeholt haben. Ferner berücksichtigt der Senat das verkehrswidrige Verhalten und die von dem Beklagtenfahrzeug im Unfallzeitpunkt ausgegangene erhöhte Betriebsgefahr. Anspruchsmindernd hat der Senat jedoch das für die Entstehung des Unfalls mitursächliche Verhalten des Verstorbenen zu berücksichtigen, der den Beklagten zu 1. entsprechend den vorstehenden Ausführungen bei unklarer Verkehrslage überholte. Bei Abwägung dieser Umstände bemisst der Senat das den Klägern zu 1. und 2. zustehende Hinterbliebenengeld in vorgenannter Höhe.

Das der Klägerin zu 3. zustehende Hinterbliebenengeld bemisst der Senat mit 6.500 Euro. Der Senat ist aufgrund der Anhörung der Kläger zu 1. und 2. davon überzeugt, dass die Klägerin zu 3. infolge des Todes des Verstorbenen nicht nur bis zur Gegenwart in erheblicher Weise seelisches Leid erfahren hat, sondern darüber hinaus auch in ihrem durch eine Schwerbehinderung mit einhergehenden epileptischen Anfällen geprägten Lebensalltag mit dem Verstorbenen eine wichtige Bezugsperson verlor, die ihr bei alltäglichen Verrichtungen wie der Physio- und Reittherapie ihre Unterstützung und Halt bot. Einschränkend ist auch insoweit das für die Entstehung des Unfalls mitursächliche Verhalten des Verstorbenen zu berücksichtigen, sodass sich bei Abwägung dieser Umstände das o. g. Hinterbliebenengeld ergibt.

 

Für die Eltern bemisst das OLG Celle die Höhe des Hinterbliebenengeldes (je 8.000 €) unter Berücksichtigung folgender Gründe:

  • überdurchschnittliches seelisches Leid der Eltern
  • Eltern begleiteten das Verfahren in erheblichem Umfang
  • erhöhte Betriebsgefahr des abbiegenden Traktors
  • mindernd: Mitverschulden durch Überholen bei unklarer Verkehrslage, also Mitverschulden und Betriebsgefahr des Fahrzeuges
  • nicht mindernd war ein anschließendes Fehlverhalten eines Dritten, der wohl (in Gegenwart des Vaters des Verstorbenen) den Traktor nach dem tödlichen Unfall bespuckt hatte und verbal drohend dem Beklagten nach dem Leben getrachtet habe

Für die jüngere bemisst das OLG Celle die Höhe des Hinterbliebenengeldes (6.500 €) unter Berücksichtigung folgender Gründe:

  • Schwester ist schwerbehindert und verlor eine wichtige Bezugsperson
  • Verstorbener hatte der Schwester Halt und Unterstützung bei Physio- und Reittherapie geboten
  • mindernd: Mitverschulden durch Überholen bei unklarer Verkehrslage, also Mitverschulden und Betriebsgefahr des Fahrzeuges



Verkehrssicherung im Baustellenbereich

Michael PeusMichael Peus

OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 11.10.2023, SR 000693-2022

Sachverhalt
Der Kläger fuhr mit seinem PKW auf einer Landstraße. Er fuhr auf die Gemeindeeinfahrt zu, in der sich – ihm bekannt – eine Straßenbaustelle befand. Hier wurde eine Verschwenkung errichtet, die den Fahrzeugverkehr in die Gemeinde entschleunigen sollte. In diesem Rahmen wurde der Asphalt erneuert, was das Ausbringen von Splitt erforderlich machte. Außerdem gab es dadurch eine ca. 4 cm hohe Fräskante. Der Bereich war beschildert mit 30 km/h. Ferner wies ein Hinweisschild auf Rollsplitt hin.

Der Kläger kam von der Fahrbahn ab. Sein PKW war beschädigt. Er stellte Schadensersatzansprüche gegenüber dem ausführenden Bauunternehmen aufgrund vorgeworfener Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.

Entscheidungsgründe
Das Oberlandesgericht wies den Kläger auf die Unbegründetheit der Berufung hin, woraufhin die Berufung zurückgenommen wurde.

    1. Zunächst stellt das Oberlandesgericht klar, dass die Verkehrssicherungspflicht einer Straßenbaustelle neben der öffentlichen Hand in der Regel auch das ausführende Bauunternehmen trifft.
    2. Im Rahmen der Beschilderung sei das Bauunternehmen allerdings Erfüllungsgehilfe der öffentlichen Hand und damit nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG gegenüber Dritten haftungsprivilegiert.

      Soweit die Beklagte Aufgaben der Beschilderung für die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Baustellenabsicherung übernommen hat, handelte diese – wie bereits das erstinstanzliche Urteil zutreffend ausgeführt hat – als Verwaltungshelferin, so dass eine Haftung für etwaige Verkehrssicherungspflichtverletzungen im Rahmen der von der Streithelferin vorgegebenen Beschilderung gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 Satz 1 GG auf den Staat übergegangen ist. Insoweit handelten die Beklagte bzw. deren Mitarbeiter in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes.

    3. Bei bekannter Fahrbahnverschwenkung, Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h und dem Hinweis auf Rollsplitt war dem Beklagten kein Vorwurf einer Pflichtverletzung zu machen. Denn die mit den Baustellen verbundenen Gefahren musste der Kläger (auch wegen des Sichtfahrgebotes aus § 3 StVO) mit eigenen Fähigkeiten meistern. Ob eine fräskante von gerade 4cm überhaupt eine besondere Gefährlichkeit darstellen würde oder nicht als bloße Unebenheit der Fahrbahn ohnehin hinzunehmen wäre, ließ das OLG Hamm in dem Hinweisbeschluss offen.

      Auf den Rollsplitt wurde vor der Fahrbahnverschwenkung durch das Verkehrszeichen 101 mit dem Zusatzschild „Rollsplitt“ hingewiesen. Zudem war die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch das Verkehrszeichen 274 auf 30 km/h begrenzt. Die Beklagte hatte den Baustellenbereich durch die von ihr – teilweise als Verwaltungshelferin, teilweise als in eigener Verantwortung Verkehrssicherungspflichtige – ergriffenen Maßnahmen damit ausreichend abgesichert. Der Unfall ereignete sich in einem klar erkennbaren Baustellenbereich. Der Kläger hat im Rahmen seiner persönlichen Anhörung selbst angegeben, dass ihm dies und auch die Tatsache, dass es sich um eine Wanderbaustelle handelte, bewusst war (Protokoll vom 17.03.2022 Seite 1 unten, eGA I-238). Ein aufmerksamer und sorgfältiger Verkehrsteilnehmer anstelle des Klägers hätte diesen Bereich schon deshalb mit erhöhter Vorsicht durchfahren und sich auf baustellentypische Fahrerschwernisse eingestellt bzw. mit ihnen gerechnet. Insoweit ist bereits fraglich, ob eine maximal 4 cm tiefe Fräskante in einem Baustellenbereich nicht schon eine bloße Unebenheit in einer Fahrbahn darstellt, mit der ein sorgfältiger und verständiger Fahrzeugführer im Rahmen einer Straßenbaustelle rechnen muss. Jedenfalls aber hat die Beklagte durch das (ihr als Verwaltungshelferin bereits obliegende) Aufstellen des Verkehrszeichens 274 mit der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sowie das von ihr (im Rahmen ihrer eigenen Verkehrssicherungspflicht aufgrund des Ausbringens des Rollsplitts) aufgestellte weitere Verkehrszeichen 101 (Gefahrenstelle) mit dem Zusatzschild „Rollsplitt“ ausreichend auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht. Ein vernünftiger und sorgfältiger Fahrzeugführer hätte diese Verkehrszeichen – noch dazu bei Dunkelheit und im Bereich einer durch eine Mittelinsel verursachten Fahrbahnverschwenkung, die ersichtlich als solche zur Geschwindigkeitsreduzierung (auch) außerhalb der Baustellenphase dienen sollte – zum Anlass genommen, die Geschwindigkeit auf mindestens 30 km/h zu reduzieren (ggfs. noch weiter) und die vor sich liegende Fahrbahnoberfläche – insbesondere aufgrund der zuvor deutlich erkennbaren und auch vom Kläger erkannten neuen Teerdecke – mit besonderer Aufmerksamkeit
      beobachtet. Die von der Beklagten vorgenommenen Warnmaßnahmen waren vor diesem Hintergrund in jedem Fall im Hinblick auf die von ihr eröffnete Gefahrenstelle ausreichend.

    prozessual
    Das Oberlandesgericht erteilte einigen Spekulationen des Klägers eine Absage. Dieser hatte pauschal behauptet, die Schilder seien zu nah am Baustellenbereich aufgestellt gewesen bzw. bei Dunkelheit nicht erkennbar. Da es hierfür überhaupt keine Anhaltspunkte gab, hat das Oberlandesgericht diese Einwände als „Behauptung ins Blaue‟ zurückgewiesen.

    zum Themenkreis:

    Kontrollpflichten der öffentlichen Hand
    Verkehrssicherung des provisorischen Gehwegs im Baustellenbereich
    Verkehrssicherung des Baustellenbereichs vor Hauseingang




Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 05/2024)

Michael PeusMichael Peus

Gesamttabelle
Eltern Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Gesamttabelle

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Ehemann; Näheverhältnis widerlegt seit 4 Jahren getrennt

Scheidungsantrag 1 Jahr vorher eingereicht

neue Beziehung des Ehemannes

Verkehrsunfall am 14.04.2018 LG Traunstein, Endurteil v. 11.02.2020, Az. 1 O 1047/19
0 Angehörige nach § 844 Abs. 3 BGB; Näheverhältnis widerlegt Die Beziehung der Angehörigen zum Verstorbenen war ?gerade in den Jahren vor deren Tod als schwierig und nicht eng im Sinne eines regelmäßig gelebten persönlichen Kontakts und besonderen persönlichen Näheverhältnisses gestaltet?.

Allein Trauer über den Tod des Angehörigen genügt nicht.

Mord BGH, Beschluss vom 18.05.2020, Az. 6 StR 48/20
0 Ehefrau eines Getöteten Die Haftungsquote des Verstorbenen beträgt 100%.

Der Verstorbene verhielt sich grob verkehrswidrig. Daher tritt die einfache Betriebsgefahr des Schädigers hinter dem Verursachungsbeitrag des Geschädigten zurück.

Verkehrsunfall im März 2019; Haftung des Schädigers 0% LG Münster, Urt. v. 27.09.2021 – 11 O 304/21
0 Eltern eines 24 Jahre alten Getöteten Anspruch auf Hinterbliebenengeld aufgrund der Haftungsprivilegierung gem. § 105 SGB VII ausgeschlossen. Verkehrsunfall am 04.06.2018 LG Mainz, Urt. v. 02.09.2020 ? 5 O 249/19
0 Tochter eines Getöteten Die Haftungsquote des Verstorbenen beträgt 100%.

Der Verstorbene verhielt sich grob verkehrswidrig. Daher tritt die einfache Betriebsgefahr des Schädigers hinter dem Verursachungsbeitrag des Geschädigten zurück.

Verkehrsunfall im März 2019; Haftung des Schädigers 0% LG Münster, Urt. v. 27.09.2021 ? 11 O 304/21
0 anbändelnde Partnerschaft: kein ausreichendes Näheverhältnis erste Anbahnung des Verhältnisses ca. 25.11.2019, also knapp 2 Monate vor Tötung

Beziehung wurde beiderseits noch geheim gehalten

in der Woche vor der Tötung täglicher Besuch nebst Übernachtung

Tötungsdelikt am 08.02.2020 BGH, Beschluss vom 28.10.2021 – 4 StR 300/21
0 Sohn einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld wegen des zeitlichen Anwendungsrahmens (ab 22.07.2017) Krebsbehandlung in 2015 OLG München im Endurteil vom 25.03.2021, Az. 1 U 1831/18
0 Schwiegermutter einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld wegen Sperre nach §§ 104, 105 SGB VII Arbeitsunfall am 14.03.2018 BGH, Urt. v. 08.02.2022 ? VI ZR 3/21, Vorinstanz: LG Koblenz, Urteil vom 24. April 2020 ? 12 O 137/19
0 Schwipschwägerin kein ausreichendes Näheverhältnis enger Familienverbund

erhebliche gemeinsame Freizeitgestaltung

nicht verwandt

nicht verschwägert

kein gemeinsamer Haushalt

keine finanzielle Unterstützung

Verkehrsunfall am 14.09.2016 LG Limburg, Urteil vom 22.03.2019 – 2 O 177/18
0 Mutter einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld, weil Schmerzensgeldanspruch höher ist und dem Hinterbliebenengeld vorgeht Mord am 29.06.2019 LG Bonn, Urteil vom 03.12.2019 ? 24 Ks 7/19
0 Nasciturus (Vater verstarb vor der Geburt) kein Näheverhältnis Nasciturus ist nach § 1 BGB noch nicht rechtsfähig; eine Ausnahme – wie in § 844 Abs. 2 BGB – hat der Gesetzgeber nicht gemacht; von einer ungewollten Regelungslücke ist nicht auszugehen. Verkehrsunfall in 2017 OLG München im Endurteil vom 05.08.2021, Az. 24 U 5354/20
2.000 Vater eines 19-jährigen Verstorbenen 1998 Sohn geboren

2000 Mutter und Verstorbenen verlassen

2006 Umzug des Vaters; persönlicher Kontakt nur in Ferienzeit; dann: Kontaktabbruch; keine familiäre Vater-Sohn-Beziehung

2012: nach Versterben der Kindsmutter wieder Umgangskontakt; 2 Mal wöchentlich telefonischer Kontakt

2013: es beginnt wieder Umgangskontakt in Form monatlicher Umgangswochenenden und während der Schulferien

2016: im September letzter persönlicher Kontakt

09.09.2017: letzter Kontakt via Handy-Chat

Sohn war bereits erwachsen

Mord in 09/2017; Haftung des Schädigers 100% LG Osnabrück, Urteil vom 09. Januar 2019 ? 3 KLs 4/18
3.000 Partnerin eines 22-jährigen Verstorbenen Vergleichsweise kurze Dauer der Partnerschaft (zwei Monate) Totschlag in 2020; Haftung des Schädigers 100% LG Münster, Urt. v. 07.09.2020 ? 2 Ks-30 Js 119/20-6/20
3.000 Schwiegertochter einer Verstorbenen Verkehrsunfall in 2018; Haftung des Schädigers 100% LG München II, Endurteil vom 17.05.2019 ? 12 O 4540/18
3.000 Kinder nach Gesetzesintention weniger als Schockschadenschmerzensgeld

Mitverschulden

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 1/3 LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2022, Az. 6 O 240/20
3.000 Ehefrau nach Gesetzesintention weniger als Schockschadenschmerzensgeld

Mitverschulden

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 1/3 LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2022, Az. 6 O 240/20
5.000 Vater eines verstorbenen 20-Jährigen Alter des Verstorbenen

kein gemeinsamer Wohnsitz

Fahrlässigkeit auf Seiten des Beklagten

kurze Zeit vom Unfallzeitpunkt bis zum Eintritt des Todes

mindestens 50% Mitverschulden des Verstorbenen

Verkehrsunfall Haftung des Schädigers (maximal) 50% OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2020 – 12 U 870/20
5.000 Sohn einer Verstorbenen 48 Jahre alt

bereits verheiratet

Verkehrsunfall in 2018; Haftung des Schädigers 100% LG München II, Endurteil vom 17.05.2019 ? 12 O 4540/18
5.000 Partner einer 20-jährigen Verstorbenen 3-4 Jahre Bekanntschaft vorhergehend

besonderes persönliches Näheverhältnis

Plan, einen Familienhausstand zu gründen

Partner überließ Verstorbener seinen Pkw

Deutlich kürzerer Zeitraum des Näheverhältnisses als in Vergleichsfällen

3-monatige Liebesbeziehung   Verkehrsunfall am 07.01.2022 Haftung des Schädigers 100% OLG Celle, Beschl. v. 21.09.2022 – 5 U 97/22; Vorinstanz: LG Hildesheim, Urt. v. 14.06.2022 ? 3 O 30/22
5.000 Bruder eines 60-jährigen Verstorbenen Miterleben des Unfalls und des Versterbens räumliche Entfernung sprach gegen besondere Nähe Verkehrsunfall Haftung des Schädigers 100% Landgericht Tübingen, Urteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
5.000 57-jährige Tochter einer 89-jährigen Verstorbenen Näheverhältnis wird vermutet (Mutter-Tochter-Verhältnis) Elternteil bereits im vorgerückten Alter und bereits erwachsenes Kind: Natürlicher Verlust der Eltern hat sich zumindest abgezeichnet, Kind meist schon ausgezogen und hat selbst eine Familie gegründet.

Genugtuungsfunktion entfällt vollständig, Unfall wurde nicht vorsätzlich oder durch Leichtfertigkeit verursacht.

Todesursache selbst lag in dem Gesundheitszustand der Verstorbenen, der tödliche Verlauf wurde durch den Unfall nur angestoßen.

Bereits vorhandene Schadenanfälligkeit der Getöteten

Verkehrsunfall am 08.12.2019 LG Heidelberg, Urt. v. 19.01.2023 ? 5 O 93/21
5.000 Schwester eines 60-jährigen Verstorbenen enge Verbindung im Kindesalter

Unternahmen noch als Erwachsene gemeinsame Reisen

gemeinsamen Urlaub für 2019 geplant

Näheverhältnis (Geschwister) ist auf niedriger Stufe anzusiedeln Mord in 08/2018 Haftung der Schädigerin 100% Landgericht München II, Urteil vom 18. Dezember 2020, Az. 1 Ks 31 Js 47130/18
6.500 Tochter eines Unfallopfers Tochter war erste Ansprechpartnerin des Vaters

Tochter trauerte noch 18 Monate nach Unfall um den Vater

Wohnorte knapp 150 km auseinander

grundsätzlich gewöhnliche Vater-Tochter-Beziehung

Verkehrsunfall in 2018 Haftung des Schädigers 100% Landgericht Flensburg, SCHLÜNDER: 1304-2019
7.500 Kinder eines 60-jährigen Verstorbenen alle Kinder schon über 20 Jahre alt

waren nicht auf Fürsorge des Verstorbenen angewiesen

waren in einem Alter, in dem man sich von dem Elternhaus allmählich löst

Verkehrsunfall Haftung des Schädigers 100% Landgericht Tübingen, Urteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
7.500 Tochter einer 82-Jährigen grob fahrlässiges Verhalten der Schädiger Mutter war bereits 82 Jahre alt

Tochter war bereits 52 Jahre alt, hatte sich vom Elternhaus gelöst und eigene Familie gegründet

Verkehrsunfall im März 2020; Haftung des Schädigers 100% OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2022, Az. 12 U 30/22
7.500 Kinder eines 60-jährigen Verstorbenen noch keine Schul- und Berufsabschlüsse

Alter der Kinder zwischen 14 und 19 Jahren

regelmäßiger Kontakt via Messenger

wechselseitige Besuche und Telefonate

lebten bei der Kindsmutter Mord in 08/2018 Haftung der Schädigerin 100% Landgericht München II, Urteil vom 18. Dezember 2020, Az. 1 Ks 31 Js 47130/18
8.000 erwachsene Tochter einer Verstorbenen enges emotionales Verhältnis trotz räumlicher Distanz Töchter waren schon erwachsen Mord in 08/2019; Haftung des Schädigers 100% LG Münster Urteil vom 16.07.2020 ? 2 Ks-30 Js 206/19-23/19
8.000 Schwiegermutter einer Verstorbenen besonders enges Verhältnis zwischen Schwiegermutter und Verstorbener (etwa Mutter-Tochter-Verhältnis) verstorbene Schwiegertochter gehört nicht zum engsten Kreis der Angehörigen Arbeitsunfall am 14.03.2018; Haftung des Schädigers 100% OLG Koblenz Urteil vom 21.12.2020 – 12 U 711/20
10.000 Tochter eines Verstorbenen Kontakt durch monatliche Telefonate und Textnachrichten bis Januar 2020 (5 Monate vor Tod)

enge Bindung

kein gemeinsamer Hausstand

Tochter bereits erwachsen

keine persönlichen Treffen in den letzten Jahren

Tochter hatte keine Kenntnis von neuer Beziehung des Verstorbenen

Mord in 06/2020, Haftung des Schädigers 100% LG Amberg, Urteil vom 19.08.2021 – 11 Ks 100 Js 6315/20
10.000 Geschwister des 34-jährigen Getöteten Gelebtes Näheverhältnis entspricht dem zur Mutter.

Persönliche Beziehungen innerhalb der Familie waren trotz der räumlichen nicht unerheblichen Trennung eng. So eng, dass diese die Lebensgefährtin des Getöteten sofort nach der Tat aufnahmen und sie von der Familie bis heute unterstützt wird.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Lebensgefährtin eines 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis ergibt sich aus der tatsächlich gelebten sozialen Beziehung, die der Intensität entspricht, die in den nach § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermuteten Fällen typischerweise besteht.

Gemeinsamer Haushalt

Konnten sich aufgrund der bestehenden Ehe des Getöteten nicht verloben, wollten aber nach der Scheidung heiraten.

Antragstellerin war von ihrem getöteten Lebensgefährten schwanger.

Sie musste die Tat weitestgehend mit ansehen.

Leidet bis heute sehr unter dem Verlust.

Hat bislang noch keine Therapie durchgeführt, um für ihr ungeborenes Kind ?stark? zu sein und versucht die Tat zu verdrängen.

Verschulden des Angeklagten wiegt äußerst schwer; kein Mitverschulden des Getöteten.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Minderjährige Kinder der Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Verloren die gesamte Familienstruktur.

S. P. verlor seine Mutter in sehr frühem Alter, in welchem eine Abhängigkeit zwischen Mutter und Kind besteht. Er war nicht in der Lage, die Tat zu begreifen und fragt bis heute nach seiner Mutter.

S. hat zumindest Teile der Tat mitangesehen.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Mutter des 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet. Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Ehemann einer Verstorbenen 40 Ehejahre Unfalltod Haftung des Schädigers 100% Landgericht Wiesbaden, Beschluss vom 23.10.2018, Az. 3 O 219/18
10.000 Kinder einer Getöteten das vorzeitig teils gestörte Verhältnis hatte sich normalisiert vorsätzliche Tötung im März 2021; 100% Haftung LG Wuppertal, Urteil vom 05.05.2022, Az. 25 Ks 10/21 (45 Js 30/21)
10.000 Ehemann einer Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Verloren die gesamte Familienstruktur; er war der arbeitende Elternteil, die Getötete kümmerte sich um die Kinder. Nunmehr musste er seine Arbeitsstelle aufgeben um sich um die Kinder zu kümmern und die Familie ist auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen.

Kommt mit der Situation nicht zurecht.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Tochter (ca. 4 Jahre alt) einer Getöteten Aufgrund Angehörigenverhältnis nach gesetzlicher Vermutung gem. § 844 Abs. 3 BGB besonderes persönliches Näheverhältnis

Anerkenntnis des Angeklagten gem. § 406 Abs. 2 StPO

Mord am 27.10.2019 LG Mannheim, Urt. v. 15.07.20 ? 1 Ks 400 Js 35919/19
10.000 Eltern der Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Leiden erheblich unter dem Verlust und können sich die Tat nicht erklären, da die Getötete dem Angeklagten unbekannt war.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Schwester der Getöteten Verhältnis entspricht der Intensität nach dem Näheverhältnis zu den Eltern.

Persönliche Beziehungen waren in der Familie trotz nicht unerheblicher räumlicher Trennung eng.

Ständiger Kontakt und regelmäßige Besuche

Leidet erheblich unter dem Verlust und kann sich die Tat nicht erklären, da die Getötete dem Angeklagten unbekannt war.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Ehemann der Verstorbenen 25 Ehejahre

gemeinsame Kinder

gemeinsamer Haushalt

Verkehrsunfall LG Köln, Urteil vom 13. Februar 2024 ? 30 O 411/22
10.000 Mutter einer Getöteten Aufgrund Angehörigenverhältnis nach gesetzlicher Vermutung gem. § 844 Abs. 3 BGB besonderes persönliches Näheverhältnis

Anerkenntnis des Angeklagten gem. § 406 Abs. 2 StPO

Mord am 27.10.2019 LG Mannheim, Urt. v. 15.07.20 ? 1 Ks 400 Js 35919/19
10.000 Tochter eines Verstorbenen Tochter war Ansprech- und Notfallkontaktperson des Verstorbenen

enge Bindung

nach dem Tod des Vaters: Schlafstörungen, Ängste beim Autofahren, Arbeitsplatzwechsel

Schockschaden

Verkehrsunfall in 12/2018 Haftung des Schädigers 100% Oberlandgericht Schleswig, Urteil vom 23.02.2021, Az. 7 U 149/20
10.000 Ehemann einer 45-Jährigen Regelbetrag Versterben in Psychiatrie; Haftung 100% LG Münster, Urteil vom 28.10.2021 – 111 O 75/19
12.000 Ehefrau eines Verstorbenen 30 Ehejahre

4 gemeinsame Kinder

klare aufgabenverteilung

Vertrauensverhältnis mit finanzieller Abhängigkeit vom Verstorbenen

grobe Fahrlässigkeit des Schädigers

seit 28 Jahren wurde das gemeinsame Hobby (Motorradfahren) nicht mehr ausgeübt

gemeinsame Aktivitäten erschöpften sich im Nordseeurlaub

Schädiger bereute und zahlte 2.000 ? schon im Strafverfahren

Verkehrsunfall; Haftung des Schädigers 100% LG TübingenUrteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
12.000 Tochter (19 Jahre alt) eines Verstorbenen enge Vater-Tochter-Beziehung Verkehrsunfall in 2020; Haftung des Schädigers 100% OLG Köln, Urteil vom 05.05.2022, Az. 18 U 168/21
12.000 Tochter einer 77-jährigen Verstorbenen besonderes persönliches Näheverhältnis (Wohnungen nur 3 Kilometer auseinander)

jeden Sonntag gemeinsames Mittagessen

Besuche auch unter der Woche

während der Corona-Pandemie ganztätige gemeinsame Montage

Verstorbene hatte vor Jahren die Kinder der Tochter betreut

seelisches Leid erlitten

Durchschlafprobleme der Tochter nach dem Tod der Mutter

weitere Erhöhung wäre möglich gewesen, hätte die Tochter den Unfall miterlebt

aufgrund der Fitness der Mutter war das Alter kein Reduktionsgrund

da kein Mitverschulden vorlag, war dies auch kein Reduktionsgrund

Verkehrsunfall am 01.12.2020 OLG München, Hinweisbeschluss vom 19. März 2024 ? 24 U 541/24
12.500 Sohn einer Verstorbenen regelmäßiger persönlicher Kontakt zur Mutter mit vielen Besuchen

Sonntags Mittagessen bei Mutter

weitere Kontakte bei Familienfesten

letzte Begegnungen an beiden Wochenenden vor dem Versterben

Sohn ist schon erwachsen

kein gemeinsamer Haushalt

Mord in 06/2020; Haftung des Schädigers 100% LG Amberg, Urteil vom 19.08.2021, 11 Ks 100 Js 6315/20
15.000 Vater eines 12-jährigen Verstorbenen Verlust eines minderjährigen Kindes

es gab keine vom Leid ablenkende Bezugsperson mehr

erhebliche Schuld des Unfallverursachers

durch den Todesfall eingetretenes schwieriges Verhältnis zur Ehefrau

erhebliches psychisches Leiden des Hinterbliebenen

Verkehrsunfall in 2018; Haftung zu 100% OLG Celle, Urteil vom 24.08.2022, Az. 14 U 22/22
15.000 Sohn eines 63-jährigen Ermordeten enge Beziehung zum Vater

Intensivierung durch eigene Kinder des Sohnes und der Rolle des Verstorbenen als Großvater

Tötungsabsicht des Schädigers

gesteigertes Leid des Sohnes

Mord am 21.11.2020 LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.12.2021 – 5 Ks 103 Js 2698/20
15.000 Eltern einer 16-Jährigen Kläger haben Tochter verloren durch schuldhaftes Handeln des Schädigers

Tochter wurde vom LKW überrollt und erlitt schwere Verletzungen

Tochter war noch kurze Zeit bei Bewusstsein und wurde gerichtsmedizinisch untersucht

Kläger wissen um die Umstände und das – wenn auch kurze – Leiden ihrer Tochter

es war das einzige Kind (spätes Wunschkind)

das Kind war für die Eheleute erheblicher Teil des sozialen Umfelds

Verkehrsunfall LG Leipzig, 08.11.2019 – 05 O 758/19
15.000 Tochter einer 45-Jährigen erhöhtes Hinterbliebenengeld aufgrund vorsätzlicher Tötung Totschlag; Haftung zu 100% LG Regensburg, Urteil vom 16.12.2020, Ks 103 Js 28875/19
20.000 Ehefrau eines 63-jährigen Getöteten Getöteter war zentraler Lebensmittelpunkt

Tötung erfolgte absichtlich, daher höherer Verschuldensgrad

Trauer und seelisches Leid infolge des Verlustes nahestehender Personen aufgrund der vorsätzlichen Tötung intensiver

Mord am 21.11.2020 LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.12.2021 – 5 Ks 103 Js 2698/20
20.000 Minderjährige Kinder des 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Waren auch nach der Trennung ihrer Eltern gern bei ihrem Vater.

Kamen mit der neuen Lebensgefährtin des Vaters sowie ihrem Sohn, der ebenfalls ermordet wurde, gut zurecht.

M. war noch zu jung um zu verstehen, warum sein Vater nicht mehr kommt.

V. wurde völlig aus der Bahn geworfen und weinte lange viel und es kam zu einem Leistungsabfall in der Schule; möglicherweise muss eine Klasse wiederholt werden.

D. hatte nach einem Streit nicht die Möglichkeit, sich mit seinem Vater auszusöhnen.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
20.000 Mutter eines 6-jährigen Getöteten Näheverhältnis zum Sohn wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet

Verlust des eigenen Kindes ist für ein Elternteil der schlimmste Verlust

Leidet bis heute sehr unter dem Verlust insb. ihres Sohnes.

Hat bislang noch keine Therapie durchgeführt, um für ihr ungeborenes Kind ?stark? zu sein und versucht die Tat zu verdrängen.

Verschulden des Angeklagten wiegt äußerst schwer; kein Mitverschulden des Getöteten.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
20.000 Kinder ( 1 – 11 Jahre alt) einer Ermordeten Tötung miterlebt

Verlust der Mutter in frühestem Kindesalter

Mutter war engste Bezugsperson

Totschlag im Juli 2021 LG Kassel, Urteil vom 24.08.2022, Az. 10 Ks 1690 Js 44771/21
20.000 Vater eines 30-jährigen Getöteten Vater gehörte zum allerengsten Angehörigenkreis.

Getöteter hatte mit seinen 30 Jahren noch das Leben vor sich;

sehr inniges Verhältnis und regelmäßiger persönlicher Kontakt.

vorsätzliche Körperverletzung

Sühnefunktion

Körperverletzung mit Todesfolge am 29.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 22.10.2021 – 4 O 220/20
25.000 Mutter eines Getöteten (ca. im Säuglings-Kleinkindalter) Hinterbliebenengeld geht in dem Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens auf. Körperverletzung mit Todesfolge in 2017 LG Osnabrück, Urt. v. 05.05.2023 ? 1 O 1857/21

Gesamttabelle
Eltern Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

ELTERN als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Eltern eines 24 Jahre alten Getöteten Anspruch auf Hinterbliebenengeld aufgrund der Haftungsprivilegierung gem. § 105 SGB VII ausgeschlossen. Verkehrsunfall am 04.06.2018 LG Mainz, Urt. v. 02.09.2020 ? 5 O 249/19
0 Mutter einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld, weil Schmerzensgeldanspruch höher ist und dem Hinterbliebenengeld vorgeht Mord am 29.06.2019 LG Bonn, Urteil vom 03.12.2019 ? 24 Ks 7/19
2.000 Vater eines 19-jährigen Verstorbenen 1998 Sohn geboren

2000 Mutter und Verstorbenen verlassen

2006 Umzug des Vaters; persönlicher Kontakt nur in Ferienzeit; dann: Kontaktabbruch; keine familiäre Vater-Sohn-Beziehung

2012: nach Versterben der Kindsmutter wieder Umgangskontakt; 2 Mal wöchentlich telefonischer Kontakt

2013: es beginnt wieder Umgangskontakt in Form monatlicher Umgangswochenenden und während der Schulferien

2016: im September letzter persönlicher Kontakt

09.09.2017: letzter Kontakt via Handy-Chat

Sohn war bereits erwachsen

Mord in 09/2017; Haftung des Schädigers 100% LG Osnabrück, Urteil vom 09. Januar 2019 ? 3 KLs 4/18
5.000 Vater eines verstorbenen 20-Jährigen Alter des Verstorbenen

kein gemeinsamer Wohnsitz

Fahrlässigkeit auf Seiten des Beklagten

kurze Zeit vom Unfallzeitpunkt bis zum Eintritt des Todes

mindestens 50% Mitverschulden des Verstorbenen

Verkehrsunfall Haftung des Schädigers (maximal) 50% OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2020 – 12 U 870/20
10.000 Mutter des 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet. Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Eltern der Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Leiden erheblich unter dem Verlust und können sich die Tat nicht erklären, da die Getötete dem Angeklagten unbekannt war.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Mutter einer Getöteten Aufgrund Angehörigenverhältnis nach gesetzlicher Vermutung gem. § 844 Abs. 3 BGB besonderes persönliches Näheverhältnis

Anerkenntnis des Angeklagten gem. § 406 Abs. 2 StPO

Mord am 27.10.2019 LG Mannheim, Urt. v. 15.07.20 ? 1 Ks 400 Js 35919/19
15.000 Vater eines 12-jährigen Verstorbenen Verlust eines minderjährigen Kindes

es gab keine vom Leid ablenkende Bezugsperson mehr

erhebliche Schuld des Unfallverursachers

durch den Todesfall eingetretenes schwieriges Verhältnis zur Ehefrau

erhebliches psychisches Leiden des Hinterbliebenen

Verkehrsunfall in 2018; Haftung zu 100% OLG Celle, Urteil vom 24.08.2022, Az. 14 U 22/22
15.000 Eltern einer 16-Jährigen Kläger haben Tochter verloren durch schuldhaftes Handeln des Schädigers

Tochter wurde vom LKW überrollt und erlitt schwere Verletzungen

Tochter war noch kurze Zeit bei Bewusstsein und wurde gerichtsmedizinisch untersucht

Kläger wissen um die Umstände und das – wenn auch kurze – Leiden ihrer Tochter

es war das einzige Kind (spätes Wunschkind)

das Kind war für die Eheleute erheblicher Teil des sozialen Umfelds

Verkehrsunfall LG Leipzig, 08.11.2019 – 05 O 758/19
20.000 Mutter eines 6-jährigen Getöteten Näheverhältnis zum Sohn wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet

Verlust des eigenen Kindes ist für ein Elternteil der schlimmste Verlust

Leidet bis heute sehr unter dem Verlust insb. ihres Sohnes.

Hat bislang noch keine Therapie durchgeführt, um für ihr ungeborenes Kind ?stark? zu sein und versucht die Tat zu verdrängen.

Verschulden des Angeklagten wiegt äußerst schwer; kein Mitverschulden des Getöteten.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
20.000 Vater eines 30-jährigen Getöteten Vater gehörte zum allerengsten Angehörigenkreis.

Getöteter hatte mit seinen 30 Jahren noch das Leben vor sich;

sehr inniges Verhältnis und regelmäßiger persönlicher Kontakt.

vorsätzliche Körperverletzung

Sühnefunktion

Körperverletzung mit Todesfolge am 29.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 22.10.2021 – 4 O 220/20
25.000 Mutter eines Getöteten (ca. im Säuglings-Kleinkindalter) Hinterbliebenengeld geht in dem Schmerzensgeld aufgrund eines Schockschadens auf. Körperverletzung mit Todesfolge in 2017 LG Osnabrück, Urt. v. 05.05.2023 ? 1 O 1857/21

Gesamttabelle
Eltern Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Geschwister als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
5.000 Bruder eines 60-jährigen Verstorbenen Miterleben des Unfalls und des Versterbens räumliche Entfernung sprach gegen besondere Nähe Verkehrsunfall Haftung des Schädigers 100% Landgericht Tübingen, Urteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
5.000 Schwester eines 60-jährigen Verstorbenen enge Verbindung im Kindesalter

Unternahmen noch als Erwachsene gemeinsame Reisen

gemeinsamen Urlaub für 2019 geplant

Näheverhältnis (Geschwister) ist auf niedriger Stufe anzusiedeln Mord in 08/2018 Haftung der Schädigerin 100% Landgericht München II, Urteil vom 18. Dezember 2020, Az. 1 Ks 31 Js 47130/18
10.000 Geschwister des 34-jährigen Getöteten Gelebtes Näheverhältnis entspricht dem zur Mutter.

Persönliche Beziehungen innerhalb der Familie waren trotz der räumlichen nicht unerheblichen Trennung eng. So eng, dass diese die Lebensgefährtin des Getöteten sofort nach der Tat aufnahmen und sie von der Familie bis heute unterstützt wird.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Schwester der Getöteten Verhältnis entspricht der Intensität nach dem Näheverhältnis zu den Eltern.

Persönliche Beziehungen waren in der Familie trotz nicht unerheblicher räumlicher Trennung eng.

Ständiger Kontakt und regelmäßige Besuche

Leidet erheblich unter dem Verlust und kann sich die Tat nicht erklären, da die Getötete dem Angeklagten unbekannt war.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17

Gesamttabelle
Eltern Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Ehepartner als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Ehemann; Näheverhältnis widerlegt seit 4 Jahren getrennt

Scheidungsantrag 1 Jahr vorher eingereicht

neue Beziehung des Ehemannes

Verkehrsunfall am 14.04.2018 LG Traunstein, Endurteil v. 11.02.2020, Az. 1 O 1047/19
0 Ehefrau eines Getöteten Die Haftungsquote des Verstorbenen beträgt 100%.

Der Verstorbene verhielt sich grob verkehrswidrig. Daher tritt die einfache Betriebsgefahr des Schädigers hinter dem Verursachungsbeitrag des Geschädigten zurück.

Verkehrsunfall im März 2019; Haftung des Schädigers 0% LG Münster, Urt. v. 27.09.2021 – 11 O 304/21
3.000 Ehefrau nach Gesetzesintention weniger als Schockschadenschmerzensgeld

Mitverschulden

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 1/3 LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2022, Az. 6 O 240/20
10.000 Ehemann einer Verstorbenen 40 Ehejahre Unfalltod Haftung des Schädigers 100% Landgericht Wiesbaden, Beschluss vom 23.10.2018, Az. 3 O 219/18
10.000 Ehemann einer Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Verloren die gesamte Familienstruktur; er war der arbeitende Elternteil, die Getötete kümmerte sich um die Kinder. Nunmehr musste er seine Arbeitsstelle aufgeben um sich um die Kinder zu kümmern und die Familie ist auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen.

Kommt mit der Situation nicht zurecht.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Ehemann der Verstorbenen 25 Ehejahre

gemeinsame Kinder

gemeinsamer Haushalt

Verkehrsunfall LG Köln, Urteil vom 13. Februar 2024 ? 30 O 411/22
10.000 Ehemann einer 45-Jährigen Regelbetrag Versterben in Psychiatrie; Haftung 100% LG Münster, Urteil vom 28.10.2021 – 111 O 75/19
12.000 Ehefrau eines Verstorbenen 30 Ehejahre

4 gemeinsame Kinder

klare aufgabenverteilung

Vertrauensverhältnis mit finanzieller Abhängigkeit vom Verstorbenen

grobe Fahrlässigkeit des Schädigers

seit 28 Jahren wurde das gemeinsame Hobby (Motorradfahren) nicht mehr ausgeübt

gemeinsame Aktivitäten erschöpften sich im Nordseeurlaub

Schädiger bereute und zahlte 2.000 ? schon im Strafverfahren

Verkehrsunfall; Haftung des Schädigers 100% LG TübingenUrteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
20.000 Ehefrau eines 63-jährigen Getöteten Getöteter war zentraler Lebensmittelpunkt

Tötung erfolgte absichtlich, daher höherer Verschuldensgrad

Trauer und seelisches Leid infolge des Verlustes nahestehender Personen aufgrund der vorsätzlichen Tötung intensiver

Mord am 21.11.2020 LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.12.2021 – 5 Ks 103 Js 2698/20

Gesamttabelle
Eltern Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Lebensgefährten als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 anbändelnde Partnerschaft: kein ausreichendes Näheverhältnis erste Anbahnung des Verhältnisses ca. 25.11.2019, also knapp 2 Monate vor Tötung

Beziehung wurde beiderseits noch geheim gehalten

in der Woche vor der Tötung täglicher Besuch nebst Übernachtung

Tötungsdelikt am 08.02.2020 BGH, Beschluss vom 28.10.2021 – 4 StR 300/21
3.000 Partnerin eines 22-jährigen Verstorbenen Vergleichsweise kurze Dauer der Partnerschaft (zwei Monate) Totschlag in 2020; Haftung des Schädigers 100% LG Münster, Urt. v. 07.09.2020 ? 2 Ks-30 Js 119/20-6/20
5.000 Partner einer 20-jährigen Verstorbenen 3-4 Jahre Bekanntschaft vorhergehend

besonderes persönliches Näheverhältnis

Plan, einen Familienhausstand zu gründen

Partner überließ Verstorbener seinen Pkw

Deutlich kürzerer Zeitraum des Näheverhältnisses als in Vergleichsfällen

3-monatige Liebesbeziehung   Verkehrsunfall am 07.01.2022 Haftung des Schädigers 100% OLG Celle, Beschl. v. 21.09.2022 – 5 U 97/22; Vorinstanz: LG Hildesheim, Urt. v. 14.06.2022 ? 3 O 30/22
10.000 Lebensgefährtin eines 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis ergibt sich aus der tatsächlich gelebten sozialen Beziehung, die der Intensität entspricht, die in den nach § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermuteten Fällen typischerweise besteht.

Gemeinsamer Haushalt

Konnten sich aufgrund der bestehenden Ehe des Getöteten nicht verloben, wollten aber nach der Scheidung heiraten.

Antragstellerin war von ihrem getöteten Lebensgefährten schwanger.

Sie musste die Tat weitestgehend mit ansehen.

Leidet bis heute sehr unter dem Verlust.

Hat bislang noch keine Therapie durchgeführt, um für ihr ungeborenes Kind ?stark? zu sein und versucht die Tat zu verdrängen.

Verschulden des Angeklagten wiegt äußerst schwer; kein Mitverschulden des Getöteten.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17

Gesamttabelle
Eltern Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Kinder als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Tochter eines Getöteten Die Haftungsquote des Verstorbenen beträgt 100%.

Der Verstorbene verhielt sich grob verkehrswidrig. Daher tritt die einfache Betriebsgefahr des Schädigers hinter dem Verursachungsbeitrag des Geschädigten zurück.

Verkehrsunfall im März 2019; Haftung des Schädigers 0% LG Münster, Urt. v. 27.09.2021 ? 11 O 304/21
0 Sohn einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld wegen des zeitlichen Anwendungsrahmens (ab 22.07.2017) Krebsbehandlung in 2015 OLG München im Endurteil vom 25.03.2021, Az. 1 U 1831/18
0 Nasciturus (Vater verstarb vor der Geburt) kein Näheverhältnis Nasciturus ist nach § 1 BGB noch nicht rechtsfähig; eine Ausnahme – wie in § 844 Abs. 2 BGB – hat der Gesetzgeber nicht gemacht; von einer ungewollten Regelungslücke ist nicht auszugehen. Verkehrsunfall in 2017 OLG München im Endurteil vom 05.08.2021, Az. 24 U 5354/20
3.000 Kinder nach Gesetzesintention weniger als Schockschadenschmerzensgeld

Mitverschulden

Verkehrsunfall; Haftung der Schädiger nur zu 1/3 LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2022, Az. 6 O 240/20
5.000 Sohn einer Verstorbenen 48 Jahre alt

bereits verheiratet

Verkehrsunfall in 2018; Haftung des Schädigers 100% LG München II, Endurteil vom 17.05.2019 ? 12 O 4540/18
5.000 57-jährige Tochter einer 89-jährigen Verstorbenen Näheverhältnis wird vermutet (Mutter-Tochter-Verhältnis) Elternteil bereits im vorgerückten Alter und bereits erwachsenes Kind: Natürlicher Verlust der Eltern hat sich zumindest abgezeichnet, Kind meist schon ausgezogen und hat selbst eine Familie gegründet.

Genugtuungsfunktion entfällt vollständig, Unfall wurde nicht vorsätzlich oder durch Leichtfertigkeit verursacht.

Todesursache selbst lag in dem Gesundheitszustand der Verstorbenen, der tödliche Verlauf wurde durch den Unfall nur angestoßen.

Bereits vorhandene Schadenanfälligkeit der Getöteten

Verkehrsunfall am 08.12.2019 LG Heidelberg, Urt. v. 19.01.2023 ? 5 O 93/21
6.500 Tochter eines Unfallopfers Tochter war erste Ansprechpartnerin des Vaters

Tochter trauerte noch 18 Monate nach Unfall um den Vater

Wohnorte knapp 150 km auseinander

grundsätzlich gewöhnliche Vater-Tochter-Beziehung

Verkehrsunfall in 2018 Haftung des Schädigers 100% Landgericht Flensburg, SCHLÜNDER: 1304-2019
7.500 Kinder eines 60-jährigen Verstorbenen alle Kinder schon über 20 Jahre alt

waren nicht auf Fürsorge des Verstorbenen angewiesen

waren in einem Alter, in dem man sich von dem Elternhaus allmählich löst

Verkehrsunfall Haftung des Schädigers 100% Landgericht Tübingen, Urteil vom 17. Mai 2019, Az. 3 O 108/18
7.500 Tochter einer 82-Jährigen grob fahrlässiges Verhalten der Schädiger Mutter war bereits 82 Jahre alt

Tochter war bereits 52 Jahre alt, hatte sich vom Elternhaus gelöst und eigene Familie gegründet

Verkehrsunfall im März 2020; Haftung des Schädigers 100% OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2022, Az. 12 U 30/22
7.500 Kinder eines 60-jährigen Verstorbenen noch keine Schul- und Berufsabschlüsse

Alter der Kinder zwischen 14 und 19 Jahren

regelmäßiger Kontakt via Messenger

wechselseitige Besuche und Telefonate

lebten bei der Kindsmutter Mord in 08/2018 Haftung der Schädigerin 100% Landgericht München II, Urteil vom 18. Dezember 2020, Az. 1 Ks 31 Js 47130/18
8.000 erwachsene Tochter einer Verstorbenen enges emotionales Verhältnis trotz räumlicher Distanz Töchter waren schon erwachsen Mord in 08/2019; Haftung des Schädigers 100% LG Münster Urteil vom 16.07.2020 ? 2 Ks-30 Js 206/19-23/19
10.000 Tochter eines Verstorbenen Kontakt durch monatliche Telefonate und Textnachrichten bis Januar 2020 (5 Monate vor Tod)

enge Bindung

kein gemeinsamer Hausstand

Tochter bereits erwachsen

keine persönlichen Treffen in den letzten Jahren

Tochter hatte keine Kenntnis von neuer Beziehung des Verstorbenen

Mord in 06/2020, Haftung des Schädigers 100% LG Amberg, Urteil vom 19.08.2021 – 11 Ks 100 Js 6315/20
10.000 Minderjährige Kinder der Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Verloren die gesamte Familienstruktur.

S. P. verlor seine Mutter in sehr frühem Alter, in welchem eine Abhängigkeit zwischen Mutter und Kind besteht. Er war nicht in der Lage, die Tat zu begreifen und fragt bis heute nach seiner Mutter.

S. hat zumindest Teile der Tat mitangesehen.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
10.000 Kinder einer Getöteten das vorzeitig teils gestörte Verhältnis hatte sich normalisiert vorsätzliche Tötung im März 2021; 100% Haftung LG Wuppertal, Urteil vom 05.05.2022, Az. 25 Ks 10/21 (45 Js 30/21)
10.000 Tochter (ca. 4 Jahre alt) einer Getöteten Aufgrund Angehörigenverhältnis nach gesetzlicher Vermutung gem. § 844 Abs. 3 BGB besonderes persönliches Näheverhältnis

Anerkenntnis des Angeklagten gem. § 406 Abs. 2 StPO

Mord am 27.10.2019 LG Mannheim, Urt. v. 15.07.20 ? 1 Ks 400 Js 35919/19
10.000 Tochter eines Verstorbenen Tochter war Ansprech- und Notfallkontaktperson des Verstorbenen

enge Bindung

nach dem Tod des Vaters: Schlafstörungen, Ängste beim Autofahren, Arbeitsplatzwechsel

Schockschaden

Verkehrsunfall in 12/2018 Haftung des Schädigers 100% Oberlandgericht Schleswig, Urteil vom 23.02.2021, Az. 7 U 149/20
12.000 Tochter (19 Jahre alt) eines Verstorbenen enge Vater-Tochter-Beziehung Verkehrsunfall in 2020; Haftung des Schädigers 100% OLG Köln, Urteil vom 05.05.2022, Az. 18 U 168/21
12.000 Tochter einer 77-jährigen Verstorbenen besonderes persönliches Näheverhältnis (Wohnungen nur 3 Kilometer auseinander)

jeden Sonntag gemeinsames Mittagessen

Besuche auch unter der Woche

während der Corona-Pandemie ganztätige gemeinsame Montage

Verstorbene hatte vor Jahren die Kinder der Tochter betreut

seelisches Leid erlitten

Durchschlafprobleme der Tochter nach dem Tod der Mutter

weitere Erhöhung wäre möglich gewesen, hätte die Tochter den Unfall miterlebt

aufgrund der Fitness der Mutter war das Alter kein Reduktionsgrund

da kein Mitverschulden vorlag, war dies auch kein Reduktionsgrund

Verkehrsunfall am 01.12.2020 OLG München, Hinweisbeschluss vom 19. März 2024 ? 24 U 541/24
12.500 Sohn einer Verstorbenen regelmäßiger persönlicher Kontakt zur Mutter mit vielen Besuchen

Sonntags Mittagessen bei Mutter

weitere Kontakte bei Familienfesten

letzte Begegnungen an beiden Wochenenden vor dem Versterben

Sohn ist schon erwachsen

kein gemeinsamer Haushalt

Mord in 06/2020; Haftung des Schädigers 100% LG Amberg, Urteil vom 19.08.2021, 11 Ks 100 Js 6315/20
15.000 Sohn eines 63-jährigen Ermordeten enge Beziehung zum Vater

Intensivierung durch eigene Kinder des Sohnes und der Rolle des Verstorbenen als Großvater

Tötungsabsicht des Schädigers

gesteigertes Leid des Sohnes

Mord am 21.11.2020 LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 09.12.2021 – 5 Ks 103 Js 2698/20
15.000 Tochter einer 45-Jährigen erhöhtes Hinterbliebenengeld aufgrund vorsätzlicher Tötung Totschlag; Haftung zu 100% LG Regensburg, Urteil vom 16.12.2020, Ks 103 Js 28875/19
20.000 Minderjährige Kinder des 34-jährigen Getöteten Näheverhältnis wird gem. § 844 Abs. 3 S. 2 BGB vermutet.

Waren auch nach der Trennung ihrer Eltern gern bei ihrem Vater.

Kamen mit der neuen Lebensgefährtin des Vaters sowie ihrem Sohn, der ebenfalls ermordet wurde, gut zurecht.

M. war noch zu jung um zu verstehen, warum sein Vater nicht mehr kommt.

V. wurde völlig aus der Bahn geworfen und weinte lange viel und es kam zu einem Leistungsabfall in der Schule; möglicherweise muss eine Klasse wiederholt werden.

D. hatte nach einem Streit nicht die Möglichkeit, sich mit seinem Vater auszusöhnen.

Mord am 14.09.2017 Haftung des Schädigers 100% LG Rottweil, Urt. v. 26.06.2018 ? 1 Ks 10 Js 10802/17
20.000 Kinder ( 1 – 11 Jahre alt) einer Ermordeten Tötung miterlebt

Verlust der Mutter in frühestem Kindesalter

Mutter war engste Bezugsperson

Totschlag im Juli 2021 LG Kassel, Urteil vom 24.08.2022, Az. 10 Ks 1690 Js 44771/21

Gesamttabelle
Eltern Geschwister
Ehepartner Lebensgefährten
Kinder Andere als Hinterbliebene

Sonstige Personen als Hinterbliebene

Betrag Hinterbliebener betragserhöhend betragsmindernd Todesgrund Entscheidung
0 Angehörige nach § 844 Abs. 3 BGB; Näheverhältnis widerlegt Die Beziehung der Angehörigen zum Verstorbenen war ?gerade in den Jahren vor deren Tod als schwierig und nicht eng im Sinne eines regelmäßig gelebten persönlichen Kontakts und besonderen persönlichen Näheverhältnisses gestaltet?.

Allein Trauer über den Tod des Angehörigen genügt nicht.

Mord BGH, Beschluss vom 18.05.2020, Az. 6 StR 48/20
0 Schwiegermutter einer Getöteten kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld wegen Sperre nach §§ 104, 105 SGB VII Arbeitsunfall am 14.03.2018 BGH, Urt. v. 08.02.2022 ? VI ZR 3/21, Vorinstanz: LG Koblenz, Urteil vom 24. April 2020 ? 12 O 137/19
0 Schwipschwägerin kein ausreichendes Näheverhältnis enger Familienverbund

erhebliche gemeinsame Freizeitgestaltung

nicht verwandt

nicht verschwägert

kein gemeinsamer Haushalt

keine finanzielle Unterstützung

Verkehrsunfall am 14.09.2016 LG Limburg, Urteil vom 22.03.2019 – 2 O 177/18
3.000 Schwiegertochter einer Verstorbenen Verkehrsunfall in 2018; Haftung des Schädigers 100% LG München II, Endurteil vom 17.05.2019 ? 12 O 4540/18
8.000 Schwiegermutter einer Verstorbenen besonders enges Verhältnis zwischen Schwiegermutter und Verstorbener (etwa Mutter-Tochter-Verhältnis) verstorbene Schwiegertochter gehört nicht zum engsten Kreis der Angehörigen Arbeitsunfall am 14.03.2018; Haftung des Schädigers 100% OLG Koblenz Urteil vom 21.12.2020 – 12 U 711/20