Hinterbliebenengeld (XVII) bei Partnerschaften
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LG Münster, Urt. v. 07.09.2020 – 2 Ks-30 Js 119/20-06/20
Leitsatz (redaktionell)
Ein Hinterbliebenengeld kann trotz einer kurzen Dauer einer Partnerschaft zugestanden werden; indes ist es moderat zu bemessen.
Sachverhalt
Die Partnerin des 22-jährigen Verstorbenen beantragt gem. § 844 Abs. 3 BGB Hinterbliebenengeld i.H.v. 3000€. Dieser wurde von ihrem Ex-Mann mit einem Messer in Tötungsabsicht angegriffen und starb an den Verletzungsfolgen. Die Beziehung dauerte bis zum Zeitpunkt des Todes des Partners zwei Monate an.
Entscheidung
Das LG Münster verurteilte den Ex-Mann der Antragstellerin wegen Totschlags gem. § 212 StGB und sprach ihr antragsgemäß ein Hinterbliebenengeld i.H.v. 3.000€ zu. Zu den Bemessungsgründen des führte es aus, dass ein Hinterbliebenengeld i.H.v. 3.000€ aufgrund der vergleichsweise kurzen Dauer der Beziehung angemessen sei.