Bau- und Architektenrecht
Seit jeher zählt das private Bau- und Architektenrecht zu unseren Kernkompetenzen. Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Anwaltstätigkeit ist dabei die Vertretung von Unternehmen, Architekten und Ingenieuren insbesondere in Bauhaftpflichtfällen, in denen uns Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherer einschalten. Dabei übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, und zwar in ganz Deutschland. Daneben helfen wir auch bei der Vertragsgestaltung, baubegleitend während der Realisierung des Bauvorhabens oder auch bei der Durchsetzung von Werklohn- und Honoraransprüchen oder im Mängelstreit. Tätig sind wir ferner im Vergaberecht und im öffentlichen Baurecht. Beleg für unsere Spezialisierung, Qualifikation und Erfahrung im Bau- und Architektenrecht ist die hohe Anzahl an Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht in unserer Sozietät.