Jochen Zilius
Counsel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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M zilius.sekretariat@schluender.info
F +49 (0) 2381 92155-399
Architektenhaftung, Architektenhonorarrecht
Öffentliches Baurecht
Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht
Jochen Zilius absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und schloss seine juristische Ausbildung im Jahr 2015 nach Ableistung des Referendariats beim Landgericht Münster erfolgreich mit dem zweiten Juristischen Staatsexamen ab. Im Anschluss an seine Referendariatstation bei Schlünder Rechtsanwälte ist er seit 2016 als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig. Er vertritt vorwiegend Auftraggeber und Auftragnehmer im Bereich des privaten Baurechts sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Daneben vertritt er Mandanten auch im öffentlichen Baurecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Erwirkung oder Anfechtung von Baugenehmigungen. In den Rechtsgebieten des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts berät er überwiegend gewerbliche Unternehmen. Rechtsanwalt Zilius ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V.
Nur ein ordnungsgemäßer Bedenkenhinweis schützt vor Haftung
Bekanntermaßen sind Bau- und Werkunternehmer – aber auch Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute – verpflichtet, im Rahmen des Möglichen das Vorgewerk zu prüfen, auf Grundlage dessen die eigene Leistung erbracht werden soll. Ist das Vorgewerk oder die Planung erkennbar ungeeignet, hat der Unternehmer zur Vermeidung einer eigenen Haftung auf Bedenken hinzuweisen. Doch welche Anforderungen muss ein solcher Bedenkenhinweis erfüllen?