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Einträge von Jochen Zilius

Vorsicht: Anerkenntnis!

Wird ein Anspruch anerkannt, beginnt die Verjährung noch einmal von vorn zu laufen. Eine Erklärung oder Handlung kann auch dann als Anerkenntnis im rechtlichen Sinne zu qualifizieren sein, wenn der Erklärende insoweit völlig ahnungslos ist.

Haftet ein Kanalbauunternehmer für Rückstauschäden bei Straßenanliegern?

Wird ein Dritter durch Bauarbeiten geschädigt, löst dies – selbstverständlich – in der Regel entsprechende Schadensersatzansprüche gegen den Werk- oder Bauunternehmer aus. Hat bei der Schadensentstehung ein Mitverschulden des Geschädigten mitgewirkt, bleibt der Anspruch bestehen, das Mitverschulden führt aber ggf. zu einer Reduktion des Schadens. Dieser Universalgedanke des Zivilrechts gilt aber nicht immer, wie die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt.

Nur ein ordnungsgemäßer Bedenkenhinweis schützt vor Haftung

Bekanntermaßen sind Bau- und Werkunternehmer – aber auch Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute – verpflichtet, im Rahmen des Möglichen das Vorgewerk zu prüfen, auf Grundlage dessen die eigene Leistung erbracht werden soll. Ist das Vorgewerk oder die Planung erkennbar ungeeignet, hat der Unternehmer zur Vermeidung einer eigenen Haftung auf Bedenken hinzuweisen. Doch welche Anforderungen muss ein solcher Bedenkenhinweis erfüllen?

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