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Bau- und Architektenrecht

Neu im Verjährungssortiment am Bau

Ein Anspruch auf Handwerkersicherungsbürgschaft beginnt am Tag des Verlangens zu verjähren. Er verjährt drei Jahre später taggenau, ebenso wie sonstige verhaltene Ansprüchen. Das entschied kürzlich der BGH in einem kontroversen Fall. Unsere Studienpraktikantin Linnéa Driesen hat sich den Fall angesehen und weiß mehr.

Streit um Umlagen – Was kann im Kleingedruckten wirksam geregelt werden?

Nahezu jeder Bau- und Werkvertrag enthält die Vereinbarung von Abzügen, die der Auftraggeber von der Schlussrechnung des Auftragnehmers vornehmen darf. Dazu zählen etwa der Sicherheitseinbehalt, Nachlass, Skonto, aber auch sog. Umlagen für Strom, Wasser, Baustellenreinigung, Bauleistungsversicherung etc. Werden Umlagen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verwenders vereinbart, stellt sich die Frage, ob die Regelung wirksam ist. Mit einer Umlage für Baustellenkoordination hat sich das Kammergericht Berlin befasst (Beschluss vom 29.10.2024, 21 U 52/24).

Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Wir haben gar keinen Vertrag!

In loser Folge hinterfragt Rechtsanwalt Dr. Harald Scholz Rechtsweisheiten von der Baustelle und prüft, ob aus juristischer Sicht was dran ist. Diesmal geht es um die Frage, wann man einen Vertrag hat und wann man einen Vertrag braucht.

Pflichtverletzung des Statikers: Haftet auch Architekt?

Beauftragt der Bauherr einen Statiker, ist der zeitgleich beauftragte Architekt zur Prüfung der Statik nur in dem Umfang verpflichtet, als dies dem allgemeinen Wissensstand des Architekten zugeordnet werden kann.

Mindermengenausgleich auch ohne VOB/B?

Der Anspruch auf Preisanpassung als Mehr-/Mindermengenausgleich gehört zum zentralen Wesen des VOB-Vertrags. Sein Sinn und Zweck ist nachvollziehbar und nicht von der Hand zu weisen, weshalb sich die Frage stellt, ob die Grundsätze der Preisanpassung auf den BGB-Vertrag zu übertragen sind.

Rücktritt bei fortgeschrittenem Baustand unwirksam!

Der Rücktritt ist im Baurecht ein eher weniger bekanntes Gestaltungsrecht, dies aus gutem Grund, denn seine Erklärung bietet sich wegen der Vertragsumwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis nur im Ausnahmefall an. Wird der Rücktritt erklärt, sollten einige Besonderheiten im Baurecht beachtet werden wie eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichts Berlin zeigt.

Streitverkündung: Fallstrick „Lage des Rechtsstreits“

1. Zum erforderlichen Inhalt eines Streitverkündungsschriftsatzes gehört auch die Angabe eines bevorstehenden Verhandlungstermins.

2. Fehlt diese Angabe, ist die Streitverkündung unwirksam.

Neues aus dem Vertragsstrafen-Dschungel

Eine Vertragsstrafe, die als Obergrenze 5% der ursprünglichen Auftragssumme ansetzt, ist nach AGB-Recht unwirksam. Sie läuft Gefahr, durch Mengenabweichungen eine Vertragsstrafe von über 5%, bezogen auf die Abrechnungssumme, auszulösen. Das macht der BGH nicht mit.

Die Architekten, die Ingenieure und das Rechtsdienstleistungsgesetz – was darf man denn nun?

Architekten und Ingenieure stehen im Spannungsfeld von Technik und Recht. Ein aktuelles BGH-Urteil verbietet die Gestaltung einer Skontoklausel für den Auftraggeber. Dies verstößt gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, entlässt den Architekten aber nicht unbedingt aus der Haftung. Und dann ist auch noch der Versicherungsschutz gefährdet. Viele fragen sich daher: Was muss ich vermeiden, was darf ich noch. Hier gibt es bei aller Unsicherheit ein paar konkrete Antworten.

Kann der Auftragnehmer Werklohn verlangen, wenn der Auftraggeber die Abnahme verweigert?

Die Abnahme ist als Fälligkeitsvoraussetzung eines Werklohnanspruchs ausnahmsweise entbehrlich, wenn der AG sie zu Unrecht nicht erklärt oder verweigert, denn dann hat der AN einen Anspruch auf Abnahme. Der AG kann sich auf eine fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn er zur Beurteilung der geltend gemachten Forderung keiner weiteren Information mehr bedarf.

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