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Bau- und Architektenrecht

Zur Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag und Ansprüche des Bestellers vor Werkabnahme

OLG Hamm, Entscheidung vom 27.09.2022, Az. 24 U 57/21 Das OLG Hamm hatte zwei Fragen zu klären: Zum einen wie Kauf- und Werkvertrag voneinander abzugrenzen sind, zum anderen, inwieweit der Besteller vor Abnahme des Werkes Ansprüche gegen den Unternehmer haben kann. Sachverhalt Der Auftraggeber war Bauherr einer Doppelhaushälfte. Der Auftragnehmer war von ihm werkvertraglich mit […]

Angemessenheit einer Nachfrist zur Baufertigstellung

Eine der Kündigung vorausgehende Nachfrist muss angemessen sein; doch was bedeutet das und kann der entsprechende Vertrag auch bereits vor Ablauf der gesetzten Nachfrist gekündigt werden?

Vorsicht: Anerkenntnis!

Wird ein Anspruch anerkannt, beginnt die Verjährung noch einmal von vorn zu laufen. Eine Erklärung oder Handlung kann auch dann als Anerkenntnis im rechtlichen Sinne zu qualifizieren sein, wenn der Erklärende insoweit völlig ahnungslos ist.

Der Vergütungsanspruch des Werkunternehmers nach „freier“ Kündigung durch den Besteller

Bekannt dürfte sein, dass der Unternehmer bei freier Kündigung auch die nicht erbrachten Leistungen abrechnen kann. Doch welche ersparten Aufwendungen muss er gegenrechnen, wie ermittelt er diese und wer trägt die Beweislast?

Eine an sich geschuldete Mängelbeseitigung kann unverhältnismäßig sein!

OLG Koblenz Urteil vom 24.06.2021 – 2 U 391/19 BGH: Beschluss vom 10.08.2022 – VII ZR 632/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)   Sachverhalt Die Klägerin betreibt ein Rohbauunternehmen und war durch den Beklagten (Bauherr) mit der Erstellung von Rohbauarbeiten eines neu zu errichtenden Gebäudes beauftragt. Mit der Klage begehrte sie die Zahlung des ausstehenden Werklohns für die […]

Rechtsfolgen der Aerodynamik von Allgemeinverfügungen (oder: umfallende Verkehrsschilder)

Die rechtliche Bewertung eines Schadenfalles, der durch ein umgefallenes Baustellenschild / Verkehrsschild bedingt ist, ist sowohl aufgrund der Mehrzahl beteiligter Rechtspersönlichkeiten als auch aufgrund der meist unklaren Tatsachenlage komplexer, als man zunächst meint.

Planungs- und Überwachungspflichten des Architekten, (hier: kein) Mitverschulden des Bauherrn für eingesetzten Planer

Ein Architekt mit den Leistungsphasen 1-9 HOAI muss seine fachlichen und technischen Fähigkeiten vollumfänglich einsetzen und auch Zuarbeiten prüfen. Ein Bauherr muss sich zwar von ihm eingeschaltete Fachunternehmen zurechnen lassen. Ein Mitverschulden erfordert aber einen dortigen Fehler.

Der Verbraucherwiderruf im Werk-/Bauvertragsrecht

Auch jenseits von Verbraucherbauverträgen können Widerrufsrechte bestehen mit fatalen Konsequenzen für den Unternehmer, sollte dieser nicht über das Widerrufsrecht belehrt haben und der Widerruf von den Bestellern fristgerecht ausgeübt werden.

Bauvertragsrecht – Abnahme der Leistung ist kein Anerkenntnis zusätzlich ausgeführter Leistungen!

Aus dem Umstand, dass ein vom Auftraggeber mit der Bauüberwachung beauftragter Bauleiter Ausführungsmängel rügt und die Nachbesserungsarbeiten überwacht, ergibt sich allenfalls eine Vertretungsmacht in Bezug auf die zur technischen Ausführung bereits erteilten Aufträge, nicht aber in Bezug auf die Beauftragung von Nachtragsleistungen.

Architekt muss Tragwerksplaner überwachen

Der bauüberwachende Architekt ist verpflichtet nachzuprüfen, ob der Tragwerksplaner seinen Pflichten zur Bauüberwachung nachkommt.

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