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Bau- und Architektenrecht

Streit um Nachträge – Darf der Werkunternehmer die Arbeiten einstellen?

Bauvorhaben entwickeln sich häufig anders als die Parteien bei Vertragsschluss vorausgesetzt haben. Nicht selten geraten die Bauvertragsparteien darüber in Streit. Wenn der Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung verlangt und einen Nachtrag stellt, stellt sich die Frage, ob er die Arbeiten einstellen darf, bis der Auftraggeber den Nachtrag akzeptiert. Das ist ein Spiel mit dem Feuer.

Erforderliche Rechtskenntnisse von Architekten sind endlich!

Zwischen dem Abschluss eines Bauvertrages und der Abnahme der Leistung liegt oft ein erheblicher Zeitraum. Zudem sind regelmäßig unterschiedliche Personen mit der Prüfung und Unterzeichnung des Bauvertrages und der Abnahme befasst. So kann es passieren, dass bewusst oder unbewusst bei der Abnahme eine Regelung zur Gewährleistung aufgenommen wird, die von der Gewährleistungsregelung im Vertrag abweicht. Damit stellt sich die Frage – welche Regelung gilt?

Bodenleger muss Untergrundverhältnisse abklären, Bauherr schuldet keine Aufklärung

Wie weit reichen die Prüf- und Hinweispflichten eines Bodenlegers bezüglich der Beschaffenheit des Untergrundes?

Kein Mangel trotz abrede- sowie regelwidriger Ausführung!

1. Ein Mangel ist zu verneinen, wenn ein Auftragnehmer anderes als das vereinbarte Baumaterial verwendet, das vereinbarte Baumaterial jedoch ungeeignet ist.

2. Ein Mangel ist zu verneinen, wenn zwar ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik vorliegt, sich dieser Verstoß aber nicht auswirkt in der Funktionsfähigkeit.

§§ 836, 837 BGB bei einer Bautreppe

Der Generalunternehmer kann „Besitzer‟ der Bautreppe sein und nach dem Maßstab des § 836 BGB haften.

Grundsatzentscheidung: Selbständiges Beweisverfahren hemmt die Verjährung sämtlicher Mängelansprüche bis zur vollständigen Verfahrensbeendigung!

Die Verjährungshemmung von Mängelansprüchen im selbständigen Beweisverfahren beginnt mit der Stellung des Beweisantrags und endet mit der vollständigen Verfahrensbeendigung zuzüglich einer Ablaufhemmung von sechs Monaten.

zu „ca.“-Angaben bei Bauvertragsfristen

Gerade in Zeiten von Personalknappheit und Lieferengpässen stellt sich für den Bauunternehmer regelmäßig die Frage nach der Vereinbarung von Fertigstellungsfristen.

Konkludente Abnahme der Objektbetreuung

Zur konkludenten Abnahme der Architektenleistung „Objektbetreuung‟.

Anforderungen an die Abrechnung bei Stundenlohnansprüchen

Wie rechnet man Stundenleistungen ab? Auch solche Fragen können das höchste Gericht beschäftigen – und sogar mit einem Rüffel für das Oberlandesgericht enden. Dort wird nämlich „gerne mal‟ mehr an Vortrag verlangt, als wirklich erforderlich ist.

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