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Bau- und Architektenrecht

Vertrag oder Akquise – einmal umgekehrt!

Ob der Architekt oder Ingenieur schon einen gültigen Vertrag hat oder noch unverbindlich im Rahmen der Akquise tätig ist, lässt sich oft schwer abgrenzen. Meistens läuft dann der Planer einer Vergütung für erbrachte Leistungen hinterher. Aber auch die umgekehrte Fallgestaltung kommt vor, wie im aktuellen Urteil des OLG Hamm.

Haftet der Architekt auch für fehlerhafte Fachplanung?

Viele Köche verderben bekanntlich den Brei. Aber so einfach ist es in der komplexen Gebäudeplanung wahrlich nicht. Ohne diverse Spezial- und Fachplaner lässt sich eine gute Planung gar nicht mehr abliefern. Eine interessante Entscheidung des OLG Köln beleuchtet die Frage, wie weit die Verantwortung des Objektplaners (Architekten) für Defizite und Fehler in den Fachplanungen geht.

Honorarrecht: Umbauzuschlag von 0% rechtmäßig – Fiktive Mehrkostenberechnung hingegen nicht – Fristlose Kündigung bei Verhandlungsunwilligkeit

Eine schriftliche Vereinbarung, nach der zwischen den Parteien ein Umbauzuschlag von 0% vereinbart worden ist, steht der Fiktion von § 6 Abs. 2 Satz 4 HOAI 2013 nicht entgegen, so dass der Auftragnehmer auch nachträglich keinen weiteren Umbauzuschlag fordern kann.

Unbeauftragte, aber zwingend erforderliche Bauleistungen müssen vergütet werden

Nach § 2 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 VOB/B hat die Auftragnehmerin – auch wenn keine vertraglichen Ansprüche bestehen – einen Vergütungsanspruch für unbeauftragte Bauleistungen, sofern es sich um notwendige Leistungen handelt, die dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen und diesem unverzüglich angezeigt wurden.

Gebäude mit Glasfassade: Architekt muss für geeigneten Sonnenschutz sorgen

Neben den vertraglichen Bestimmungen muss der Architekt bei seiner Planung die konkreten Verhältnisse des Bauwerks, sein Umfeld und auf seine Zweckbestimmung mitberücksichtigen.

Auch wenn der Baugrund ein Baustoff ist: Auftragnehmer treffen Prüf- und Hinweispflichten

Liegen offenkundige Mängel in der Vorleistung des Sonderfachmanns, so hat der Unternehmer den Besteller darauf hinzuweisen.

Mitgefangen, mitgehangen – Oder wann haften Ehepartner? Schließt der Bauvertrag des Ehemanns die Ehefrau mit ein?

Das OLG entscheidet, dass der Ehemann auf Grundlage des § 1357 BGB den Bauvertrag auch in Namen seiner Frau abschließen könne. Die Erbringung von Handwerkerleistungen im gemeinsamen Haushalt sei ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs. Der BGH schließt sich dieser Entscheidung an.

Regelungen im Kostenfestsetzungsverfahren

Kosten einer Partei, die durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, sind keine Gerichtskosten, sondern außergerichtliche Kosten der Partei. So der BGH.

Überwacht der Überwacher den Überwacher?

Eine Überwachungsbedürftigkeit von Ausführungsleistungen kann anzunehmen sein, wenn gesundheitliche Aspekte (z.B. gesundheitsgefährdende Verschmutzungen) vorliegen (könnten). Dies  kann gelten beim Ineinandersetzen von KG-Rohren in Muffenverbindungen, wenn gleich es sich dort um eine handwerkliche Selbstverständlichkeit handeln mag.

Was genau meinen die Gerichte mit der substantiierten Darlegung eines Bau- oder Werkmangels?

Es genügt dem hinreichend bestimmten Mangelbeseitigungsverlangen und der schlüssigen Darlegung des Mangels im Prozess, wenn die Erscheinungen, die auf vertragswidrige Abweichungen zurückzuführen sind, deutlich beschrieben werden. Die Mangelursachen im Einzelnen müssen aber nicht dargelegt werden (Symptomtheorie).

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