Streit um Nachträge – Darf der Werkunternehmer die Arbeiten einstellen?
Streit um Nachträge berechtigen den Auftragnehmer nicht ohne Weiteres, kurzerhand die Arbeiten einzustellen. Dies erweist sich als Spiel mit dem Feuer.
Streit um Nachträge berechtigen den Auftragnehmer nicht ohne Weiteres, kurzerhand die Arbeiten einzustellen. Dies erweist sich als Spiel mit dem Feuer.
Der Eigentümer eines Gebäudes beauftragt den Architekten, ihn im Rahmen der Sanierung eines Wohngebäudes als Energie-Effizienz-Experte zu begleiten und den EnEV-Nachweis zu erstellen.
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.09.2022, Az. 24 U 57/21 Das OLG Hamm hatte zwei Fragen zu klären: Zum einen wie Kauf- und Werkvertrag voneinander abzugrenzen sind, zum anderen, inwieweit der Besteller vor Abnahme des Werkes Ansprüche gegen den Unternehmer haben kann. Sachverhalt Der Auftraggeber war Bauherr einer Doppelhaushälfte. Der Auftragnehmer war von ihm werkvertraglich mit […]
Eine der Kündigung vorausgehende Nachfrist muss angemessen sein; doch was bedeutet das und kann der entsprechende Vertrag auch bereits vor Ablauf der gesetzten Nachfrist gekündigt werden?
Wird ein Anspruch anerkannt, beginnt die Verjährung noch einmal von vorn zu laufen. Eine Erklärung oder Handlung kann auch dann als Anerkenntnis im rechtlichen Sinne zu qualifizieren sein, wenn der Erklärende insoweit völlig ahnungslos ist.
Bekannt dürfte sein, dass der Unternehmer bei freier Kündigung auch die nicht erbrachten Leistungen abrechnen kann. Doch welche ersparten Aufwendungen muss er gegenrechnen, wie ermittelt er diese und wer trägt die Beweislast?
OLG Koblenz Urteil vom 24.06.2021 – 2 U 391/19 BGH: Beschluss vom 10.08.2022 – VII ZR 632/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen) Sachverhalt Die Klägerin betreibt ein Rohbauunternehmen und war durch den Beklagten (Bauherr) mit der Erstellung von Rohbauarbeiten eines neu zu errichtenden Gebäudes beauftragt. Mit der Klage begehrte sie die Zahlung des ausstehenden Werklohns für die […]
Die rechtliche Bewertung eines Schadenfalles, der durch ein umgefallenes Baustellenschild / Verkehrsschild bedingt ist, ist sowohl aufgrund der Mehrzahl beteiligter Rechtspersönlichkeiten als auch aufgrund der meist unklaren Tatsachenlage komplexer, als man zunächst meint.
Ein Architekt mit den Leistungsphasen 1-9 HOAI muss seine fachlichen und technischen Fähigkeiten vollumfänglich einsetzen und auch Zuarbeiten prüfen. Ein Bauherr muss sich zwar von ihm eingeschaltete Fachunternehmen zurechnen lassen. Ein Mitverschulden erfordert aber einen dortigen Fehler.
Auch jenseits von Verbraucherbauverträgen können Widerrufsrechte bestehen mit fatalen Konsequenzen für den Unternehmer, sollte dieser nicht über das Widerrufsrecht belehrt haben und der Widerruf von den Bestellern fristgerecht ausgeübt werden.