Die Verjährung von Anwaltshaftungsansprüchen beginnt mit der Kenntnis des Mandanten. Kann diese Kenntnis schon mit dem negativen Berufungsurteil des Oberlandesgerichts unterstellt werden? Der BGH sagt: Nein!
https://schluender.info/wp-content/uploads/2019/01/Harald-Scholz.jpg20482048Dr. Harald Scholzhttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgDr. Harald Scholz2025-12-15 11:13:412025-12-15 11:13:41Anwaltshaftung – Kenntnis des Mandanten mit negativem Berufungsurteil?
BGH, Urteil vom 12.06.2025, Az. VII ZR 14/24 Ist die Streitverkündung zwar zulässig, genügt aber nicht den Konkretisierungserfordernissen des § 73 S. 1 ZPO, so ist sie nicht dazu geeignet, die Verjährung etwaiger Regressansprüche gegen den Streitverkündungsempfänger gemäß § 204 I Nr. 6 BGB zu hemmen. Es stellt sich die Frage, ob eine „rügelose Einlassung“ […]
Ein Anspruch auf Handwerkersicherungsbürgschaft beginnt am Tag des Verlangens zu verjähren. Er verjährt drei Jahre später taggenau, ebenso wie sonstige verhaltene Ansprüchen. Das entschied kürzlich der BGH in einem kontroversen Fall. Unsere Studienpraktikantin Linnéa Driesen hat sich den Fall angesehen und weiß mehr.
https://schluender.info/wp-content/uploads/2025/04/Linnea-Driesen-scaled.jpg25601989Dr. Harald Scholzhttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgDr. Harald Scholz2025-04-02 13:03:132025-04-23 17:54:58Neu im Verjährungssortiment am Bau
Nahezu jeder Bau- und Werkvertrag enthält die Vereinbarung von Abzügen, die der Auftraggeber von der Schlussrechnung des Auftragnehmers vornehmen darf. Dazu zählen etwa der Sicherheitseinbehalt, Nachlass, Skonto, aber auch sog. Umlagen für Strom, Wasser, Baustellenreinigung, Bauleistungsversicherung etc. Werden Umlagen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verwenders vereinbart, stellt sich die Frage, ob die Regelung wirksam ist. Mit einer Umlage für Baustellenkoordination hat sich das Kammergericht Berlin befasst (Beschluss vom 29.10.2024, 21 U 52/24).
https://schluender.info/wp-content/uploads/2023/05/Ingo-Schmidt-e1683648563542.jpg18941802Dr. Ingo Schmidthttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgDr. Ingo Schmidt2025-02-24 09:35:212025-02-24 09:36:43Streit um Umlagen – Was kann im Kleingedruckten wirksam geregelt werden?
In loser Folge hinterfragt Rechtsanwalt Dr. Harald Scholz Rechtsweisheiten von der Baustelle und prüft, ob aus juristischer Sicht was dran ist. Diesmal geht es um die Frage, wann man einen Vertrag hat und wann man einen Vertrag braucht.
https://schluender.info/wp-content/uploads/2019/01/Harald-Scholz.jpg20482048Dr. Harald Scholzhttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgDr. Harald Scholz2025-02-07 10:20:502025-02-07 10:22:08Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Wir haben gar keinen Vertrag!
Beauftragt der Bauherr einen Statiker, ist der zeitgleich beauftragte Architekt zur Prüfung der Statik nur in dem Umfang verpflichtet, als dies dem allgemeinen Wissensstand des Architekten zugeordnet werden kann.
https://schluender.info/wp-content/uploads/2019/01/Johannes-Deppenkemper.jpg20482048Johannes Deppenkemperhttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgJohannes Deppenkemper2025-02-05 14:27:522025-02-05 14:27:52Pflichtverletzung des Statikers: Haftet auch Architekt?
Der Anspruch auf Preisanpassung als Mehr-/Mindermengenausgleich gehört zum zentralen Wesen des VOB-Vertrags. Sein Sinn und Zweck ist nachvollziehbar und nicht von der Hand zu weisen, weshalb sich die Frage stellt, ob die Grundsätze der Preisanpassung auf den BGB-Vertrag zu übertragen sind.
https://schluender.info/wp-content/uploads/2019/05/Jochen-Zilius.jpg20482048Jochen Ziliushttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgJochen Zilius2024-10-01 18:01:162024-10-01 18:01:16Mindermengenausgleich auch ohne VOB/B?
Der Rücktritt ist im Baurecht ein eher weniger bekanntes Gestaltungsrecht, dies aus gutem Grund, denn seine Erklärung bietet sich wegen der Vertragsumwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis nur im Ausnahmefall an. Wird der Rücktritt erklärt, sollten einige Besonderheiten im Baurecht beachtet werden wie eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichts Berlin zeigt.
Eine Vertragsstrafe, die als Obergrenze 5% der ursprünglichen Auftragssumme ansetzt, ist nach AGB-Recht unwirksam. Sie läuft Gefahr, durch Mengenabweichungen eine Vertragsstrafe von über 5%, bezogen auf die Abrechnungssumme, auszulösen. Das macht der BGH nicht mit.
https://schluender.info/wp-content/uploads/2019/01/Harald-Scholz.jpg20482048Dr. Harald Scholzhttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgDr. Harald Scholz2024-08-06 14:16:462025-02-07 09:58:22Neues aus dem Vertragsstrafen-Dschungel
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