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Bau- und Architektenrecht

§§ 836, 837 BGB bei einer Bautreppe

Der Generalunternehmer kann „Besitzer‟ der Bautreppe sein und nach dem Maßstab des § 836 BGB haften.

Grundsatzentscheidung: Selbständiges Beweisverfahren hemmt die Verjährung sämtlicher Mängelansprüche bis zur vollständigen Verfahrensbeendigung!

Die Verjährungshemmung von Mängelansprüchen im selbständigen Beweisverfahren beginnt mit der Stellung des Beweisantrags und endet mit der vollständigen Verfahrensbeendigung zuzüglich einer Ablaufhemmung von sechs Monaten.

zu „ca.“-Angaben bei Bauvertragsfristen

Gerade in Zeiten von Personalknappheit und Lieferengpässen stellt sich für den Bauunternehmer regelmäßig die Frage nach der Vereinbarung von Fertigstellungsfristen.

Konkludente Abnahme der Objektbetreuung

Zur konkludenten Abnahme der Architektenleistung „Objektbetreuung‟.

Anforderungen an die Abrechnung bei Stundenlohnansprüchen

Wie rechnet man Stundenleistungen ab? Auch solche Fragen können das höchste Gericht beschäftigen – und sogar mit einem Rüffel für das Oberlandesgericht enden. Dort wird nämlich „gerne mal‟ mehr an Vortrag verlangt, als wirklich erforderlich ist.

Unwirksame Kündigung nach VOB/B wegen Mängeln vor der Abnahme

Die Pflicht zur Mängelbeseitigung schon vor der Abnahme (§ 4 Abs. 7 VOB/B) ist ein Markenzeichen der VOB/B. Eine Kündigung aus wichtigem Grund, gestützt auf solche Mängel vor der Abnahme, hat der BGH jedoch in einem aktuellen Urteil gekippt, wenn die VOB/B nicht ohne Änderung vereinbart worden ist. Dann verstößt §§ 8 Abs. 3 VOB/B in Verbindung mit § 4 Abs. 7 VOB/B gegen AGB-Recht und ist unwirksam, wenn der Auftraggeber den Vertrag gestellt hat.

Zur Teilkündigung im VOB-Vertrag

Eine Teilkündigung darf sich nach der VOB nur auf einen in sich abgeschlossenen Leistungsteil beziehen, andernfalls ist sie unwirksam. Doch was ist darunter zu verstehen?

Keine Sozialkassenpflicht für Verleger von Fußbodenheizung?

Ein Betrieb, der Schlaufen für Fußbodenheizung verlegt, ist nach dem Arbeitsgericht Wiesbaden nicht verpflichtet, an die Sozialkasse des Baugewerbes Beiträge zu leisten.

Verkehrssicherungspflicht eines Baugerüstes und Mitverschulden des Nutzers

Stellt ein Gerüstbauer die Gerüststange entgegen den Fachregeln nicht mit einer kraftschlüssigen Verbindung, sondern nur mittels Spanngurten her, so kann ihm ein Unfallgeschehen zurechenbar sein, das sich deswegen ereignete, weil auf die Baustelle tätige Arbeiter das Gerüst nachträglich veränderten, indem sie zum schnelleren Materialtransports die nur mit Spanngurten gesicherte Stange aushängten.

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