Zu zweit auf einem E-Scooter – wer haftet bei einem Unfall?
Amtsgericht München, Urteil vom 16.03.2026 – 331 C 25435/24
Sachverhalt
Der Fahrer eines Taxis stieß bei einem Abbiegevorgang mit einem E-Scooter zusammen. Auf diesem befanden sich zwei Personen, die aus entgegengesetzter Fahrtrichtung kamen. Der Fahrer des E-Scooters wies zudem eine Alkoholisierung von 0,34 mg/l auf. An dem Taxi entstand ein Sachschaden, woraufhin das Taxiunternehmen gegen den Fahrer des E-Scooters sowie dessen Haftpflichtversicherung Klage erhob.
Entscheidung
Das Gericht gab der Klage statt und verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner gem. §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 11 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), 10 StVO, 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG.
Das Fahrverhalten des E-Scooter-Fahrers sei grob verkehrswidrig und schuldhaft. Ihn treffe ein ganz überwiegendes Verschulden, sodass hinter diesem die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs vollständig zurücktrete.
Das Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung stelle einen Verstoß gegen § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO i.V.m. § 10 eKFV dar. Damit müsse der Taxifahrer bei seinem Abbiegevorgang nicht rechnen. Das Fahren mit einer weiteren Person stelle zudem einen Verstoß gegen § 8 eKFV dar, da eine Personenbeförderung verboten sei. Durch die veränderten Gewichts- und Stabilitätsverhältnisse seien die Anforderungen an Brems- und Lenkvorgänge erheblich erhöht. Schließlich steigere die Alkoholisierung die Sorgfaltspflichten, auch wenn keine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden könne. Diese Gesamtschau rechtfertige das vollständige Zurücktreten der Betriebsgefahr.
Eine Gefährungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG scheide gem. § 8 Nr. 1 StVG aus, da es sich bei einem E-Scooter um ein Elektrokleinstfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h handle.
Praxishinweis
E-Scooter sind mittlerweile ein fester Bestandteil des Straßenverkehrs und regelmäßig Gegenstand von Diskussionen. Häufig befinden sich mehrere Personen auf einem Gefährt. Wie dieser Fall zeigt, birgt dies nicht nur Risiken für die Gesundheit, sondern kann auch zu einer alleinigen Haftung im Falle eines Unfalls führen.
Michael Peus