Schlünder|Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB
Bismarckstraße 16
59065 Hamm
Deutschland
![]()
T 02381 921 55-0
F 02381 921 55-99
I schluender.info
M hamm@schluender.info

Bismarckstraße 16
59065 Hamm
Deutschland
![]()
T 02381 921 55-0
F 02381 921 55-99
I schluender.info
M hamm@schluender.info
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.
An dieser Stelle können Sie einzelne Cookies erlauben/verbieten.
Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Datenschutzerklärung
Außerordentliche Kündigung wegen Mängeln und Schadensersatz trotz vorzeitiger Beauftragung eines Drittunternehmers zulässig?
Darf der Auftraggeber wegen Mängeln außerordentlich kündigen und entstandene Mehrkosten als Schadensersatz verlangen, wenn er vor der außerordentlichen Kündigung bereits einen Drittunternehmer beauftragt hatte?
Mängelansprüche verjähren in 30 Jahren bei unwirksamer Abnahmeklausel!
Grundsätzlich verjähren Gewährungsleistungsansprüche im Zusammenhang mit Bauwerken nach Ablauf von 5 Jahren beginnend mit der Abnahme. Wie verhält sich jedoch die Rechtslage, wenn die Vertragsparteien besondere Voraussetzungen für die Abnahme als Bezugspunkt für die Verjährung vereinbaren und diese Vereinbarung unwirksam ist? Hiermit hatte sich kürzlich der Bundesgerichtshof zu befassen.
Behinderung durch Vorgewerke: Vertragsfrist verliert Bedeutung
Kann der Auftraggeber einen VOB-Vertrag außerordentlich kündigen, wenn sich der Auftragnehmer nach einer von ihm nicht zu verantwortenden Verschiebung des Bauzeitenplans weigert, die vertraglich geschuldeten Arbeiten aufzunehmen?
Werklohn ohne Abnahme?
Der Anspruch auf Werklohnzahlung wird mit der Abnahme fällig. Doch gibt es Ausnahmen hiervon? Und wie verhält sich die Rechtslage, wenn der Auftraggeber die Abnahme endgültig verweigert?
Kein Vorschussanspruch bei Mängeleinbehalt!
Ein Kostenvorschussanspruch setzt grundsätzlich eine Abnahme oder ein Abnahmesurrogat voraus und besteht nur, soweit der Auftraggeber nicht restlichen Werklohn zurückbehalten hat, der zur Mängelbeseitigung verwendet werden kann.
Auch Hausverwalter müssen den Durchblick im Paragrafen-Dschungel behalten – andernfalls droht ihre Haftung! Aktuelles aus dem WEG-Recht
Auch Hausverwalter können im Haftungsfokus stehen, wenn sie sich im Paragrafen-Dschungel des WEG-Rechts nicht auskennen. In dem Beitrag fasst unser Studienpraktikant einige Entscheidungen im WEG-Recht aus dem vergangenem Jahr zusammen.
Zwei gegen eins – auch unter Hunden unfair!
Durch das gleichzeitige Führen von zwei großen Hunden bestehe eine gesteigerte Rudeldynamik.
Koordinierung der Sonderfachleute und der Baustelle – BGH nimmt Besteller in die Pflicht!
Es obliegt dem Besteller, der verschiedene planende Architekten und ausführende Unternehmer mit Leistungen für ein Bauvorhaben beauftragt, den Ablauf des Bauvorhabens zu koordinieren. Geschieht dies nicht, trifft ihn Mitverantwortlichkeit (BGH, Urteil 15.01.2026, VII ZR 119/24).
Kündigung nach Stillstand der Baustelle – Wann ist sie berechtigt?
Steht die Baustelle mehr als drei Monate still, kann man kündigen. So steht´s in der VOB/B. Damit hatte sich das OLG München in einer aktuellen Entscheidung zu befassen.
Aufklärungsfehler vor der OP: Hypothetische Einwilligung gilt nur für die tatsächlich durchgeführte Maßnahme
Die hypothetische Einwilligung muss sich stets auf die tatsächlich durchgeführte Maßnahme beziehen: Eine hypothetische Einwilligung kann also nicht angenommen werden, wenn die Einholung einer Zweitmeinung dafür gesorgt hätte, dass die Behandlungsmaßnahme erst später durchgeführt worden wäre. Der Behandler kann sich trotzdem noch auf rechtmäßiges Alternativverhalten berufen.
Keine Aufklärungspflicht bei mangelhaft organisiertem Nachtdienst im Krankenhaus
Mit seinem Urteil vom 25.11.2025 stellt der BGH klar: Eine Aufklärung über das Nichtvorhandensein eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes wird nicht von der ärztlichen Aufklärungspflicht umfasst.
Oldtimer, Noten und böse Überraschungen
Wer einen Oldtimer kauft, kauft ein Stück Geschichte – manchmal leider auch gleich ein ganzes Kapitel Reparaturstau. Umso größer ist der Frust, wenn das vermeintliche Schmuckstück nicht einmal den TÜV überlebt. Genau diesen Fall musste der Bundesgerichtshof klären.
Parkdauer überschritten? BGH: Auto darf abgeschleppt werden!
Bundesgerichtshof gibt Parkplatzbetreiber Recht, der nach Überschreiten der im Parkschein ausgewiesenen Parkdauer das Auto abschleppen lässt.
E-Scooter im Haftungsrecht: Abschaffung des Haftungsprivilegs für Elektrokleinstfahrzeuge geplant
Künftig sollen E-Scooter haftungsrechtlich wie andere Kraftfahrzeuge behandelt werden. Für Halter ist eine verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung vorgesehen. Der Gesetzgeber will die Rechtsposition für Geschädigte verbessern.
Nutzung von KI: Vollständige Kürzung der Vergütung eines Gutachters bei übermäßiger Verwendung
Verwendet ein Sachverständiger bei der Erstellung seines Gutachtens in erheblichem Umfang KI, ohne dies dem Gericht gegenüber zu deklarieren, so kann allein deswegen seine Vergütung auf EUR 0,0 festgesetzt werden.