Schlünder|Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB
Bismarckstraße 16
59065 Hamm
Deutschland
![]()
T 02381 921 55-0
F 02381 921 55-99
I schluender.info
M hamm@schluender.info

Bismarckstraße 16
59065 Hamm
Deutschland
![]()
T 02381 921 55-0
F 02381 921 55-99
I schluender.info
M hamm@schluender.info
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.
An dieser Stelle können Sie einzelne Cookies erlauben/verbieten.
Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Datenschutzerklärung
Eilige E-Mail: Energieberater darf auf Kenntnisnahme am selben Tag vertrauen!
Muss der private Nutzer eines E-Mail-Postfachs mit dem Eingang einer eiligen Nachricht rechnen, so darf der gewerbliche Absender davon ausgehen, dass diese noch am selben Tag zur Kenntnis genommen wird.
Wann führt ein Planungsfehler des Architekten zum Verlust des Versicherungsschutzes?
Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Planungsfehler des Architekten als wissentliche Pflichtverletzung einzustufen ist und damit den Deckungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung ausschließt.
Schulunfall: Haftungsprivilegien §§ 104 ff. SGB VII und Regress nach § 116 Abs. 1 SGB X oder § 110 Abs. 1 SGB VII
Die Haftungsprivilegierung eines Schülers nach §§ 104, § 105, § 106 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wegen fehlenden (Doppel-)Vorsatzes in Bezug auf die schwere Verletzungsfolge beim Regress nach § 116 Abs. 1 SGB X bedeutet nach Ansicht des OLG Celle nicht notwendig, dass die Haftung wegen einer vorsätzlich begangenen Körperverletzung insgesamt ausgeschlossen ist (mit Anmerkungen zur Regressoption nach § 110 Abs. 1 SGB VII).
OLG Schleswig zum (aktuellen) Familienprivileg in §§ 86 Abs. 3 VVG, 116 Abs. 6 SGB X
Mit der Neuregelung des Familienprivilegs in §§ 86 Abs. 3 VVG, 116 Abs. 6 SGB X sollte keine Ausdehnung auf weitere Personen über den in der Rechtsprechung bislang, d.h. zu Altfassung, anerkannten Kreis der in einer besonderen „Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft“ lebenden Partner erfolgen.
Kein allgemeiner Verjährungsbeginn gem. §§ 110, 113 SGB VII durch bindende Feststellung des Unfallversicherungsträgers
Für den Verjährungsbeginn gem. §§ 110, 111, 113 SGB VII kommt es auf das Entstehen des Regressanspruchs beim jeweiligen SVT an und mithin auf die erste Aufwendung, die der jeweilige SVT erbringt. Der Tag der Feststellung des Versicherungsfalls durch den Unfallversicherungsträger – Wortlaut des § 113 S. 1 SGB VII – hat für den Verjährungsbeginn bei anderen grundsätzlich regressberechtigten SVT keine präklusive Bedeutung – BGH, 02 .06.2026, Az.: VI ZR 260/24.
Anhänger beschädigt Zugfahrzeug – der Verwirklichung der Betriebsgefahr steht dies nicht im Wege
Beim Gespann von Zugfahrzeug und Anhänger haften die jeweiligen Halter im Verhältnis zueinander gemäß § 19 Abs. 4 S. 5 StVG nicht aus Gefährdung, sondern nach allgemeinem und deliktischen Haftungsrecht.
Gilt dies auch, wenn sich der Anhänger im Unfallzeitpunkt oder kurz zuvor unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug gelöst hat?
Muss der Mieter für Gebäudeschäden aufkommen, wenn sein E-Bike-Akku in Brand gerät?
Ob Handy, Autos oder E-Bikes, sie alle sind mit einem aufladbaren Akku versehen, der heutzutage kaum noch wegzudenken ist. Dass Lithium-Ionen-Akkus dabei in Brand geraten könnten, ist den meisten Menschen bekannt. Dann stellt sich aber die Frage, inwieweit einem E-Bike-Besitzer Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, wenn er sein E-Bike nach einem leichten Sturz nicht von einer Fachwerkstatt auf Beschädigungen überprüfen lässt.
Steckengebliebener Bau: Wer ist zur Errichtung verpflichtet?
Bei einem steckengebliebenen Bau besteht im räumlichen Bereich der Sondereigentumseinheit ohne Rücksicht auf die dingliche Zuordnung ein Anspruch auf die Errichtung der innenliegenden nichttragenden Wände in verputzter Form mitsamt den unter Putz verlegten Leitungen und den Anschluss an die zentrale Heizungsversorgung nebst Zuleitungen und Heizkörpern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Porsche als letzte Rettung: Keine Haftung des Paketzustellers bei Hundeangriff
Springt ein Paketzusteller auf einen geparkten Porsche, um sich vor heraneilenden Hunden zu schützen, ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Kratzern auf der Motorhaube aufgrund des Mitverschuldens aus Tierhalterhaftung nach § 833 BGB ausgeschlossen.
Brandschäden beim Nachbarn in der Silvesternacht: Muss sich der Grundstückseigentümer Mieterhandeln zurechnen lassen?
Nicht selten bringt die Silvesternacht Hausbrände oder Verletzungen durch Feuerwerkskörper mit sich. Durch abgedriftete Silvesterraketen oder die Entsorgung von Feuerwerkskörpern in Mülleimern kann schnell ein Brand an den umliegenden Häusern entstehen. Doch haftet der Grundstückseigentümer seinem Nachbarn für die durch seinen Mieter verursachten Brandschäden? Mit dieser Frage hat sich zuletzt das OLG Stuttgart befasst.
Außerordentliche Kündigung wegen Mängeln und Schadensersatz trotz vorzeitiger Beauftragung eines Drittunternehmers zulässig?
Darf der Auftraggeber wegen Mängeln außerordentlich kündigen und entstandene Mehrkosten als Schadensersatz verlangen, wenn er vor der außerordentlichen Kündigung bereits einen Drittunternehmer beauftragt hatte?
Mängelansprüche verjähren in 30 Jahren bei unwirksamer Abnahmeklausel!
Grundsätzlich verjähren Gewährungsleistungsansprüche im Zusammenhang mit Bauwerken nach Ablauf von 5 Jahren beginnend mit der Abnahme. Wie verhält sich jedoch die Rechtslage, wenn die Vertragsparteien besondere Voraussetzungen für die Abnahme als Bezugspunkt für die Verjährung vereinbaren und diese Vereinbarung unwirksam ist? Hiermit hatte sich kürzlich der Bundesgerichtshof zu befassen.
Behinderung durch Vorgewerke: Vertragsfrist verliert Bedeutung
Kann der Auftraggeber einen VOB-Vertrag außerordentlich kündigen, wenn sich der Auftragnehmer nach einer von ihm nicht zu verantwortenden Verschiebung des Bauzeitenplans weigert, die vertraglich geschuldeten Arbeiten aufzunehmen?
Werklohn ohne Abnahme?
Der Anspruch auf Werklohnzahlung wird mit der Abnahme fällig. Doch gibt es Ausnahmen hiervon? Und wie verhält sich die Rechtslage, wenn der Auftraggeber die Abnahme endgültig verweigert?
Kein Vorschussanspruch bei Mängeleinbehalt!
Ein Kostenvorschussanspruch setzt grundsätzlich eine Abnahme oder ein Abnahmesurrogat voraus und besteht nur, soweit der Auftraggeber nicht restlichen Werklohn zurückbehalten hat, der zur Mängelbeseitigung verwendet werden kann.