Schlünder|Rechtsanwälte
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Anforderungen an die Abrechnung bei Stundenlohnansprüchen
Die Pflicht zur Mängelbeseitigung schon vor der Abnahme (§ 4 Abs. 7 VOB/B) ist ein Markenzeichen der VOB/B. Eine Kündigung aus wichtigem Grund, gestützt auf solche Mängel vor der Abnahme, hat der BGH jedoch in einem aktuellen Urteil gekippt, wenn die VOB/B nicht ohne Änderung vereinbart worden ist. Dann verstößt §§ 8 Abs. 3 VOB/B in Verbindung mit § 4 Abs. 7 VOB/B gegen AGB-Recht und ist unwirksam, wenn der Auftraggeber den Vertrag gestellt hat.
Unwirksame Kündigung nach VOB/B wegen Mängeln vor der Abnahme
Die Pflicht zur Mängelbeseitigung schon vor der Abnahme (§ 4 Abs. 7 VOB/B) ist ein Markenzeichen der VOB/B. Eine Kündigung aus wichtigem Grund, gestützt auf solche Mängel vor der Abnahme, hat der BGH jedoch in einem aktuellen Urteil gekippt, wenn die VOB/B nicht ohne Änderung vereinbart worden ist. Dann verstößt §§ 8 Abs. 3 VOB/B in Verbindung mit § 4 Abs. 7 VOB/B gegen AGB-Recht und ist unwirksam, wenn der Auftraggeber den Vertrag gestellt hat.
Kein Unterlassungsanspruch bei Veröffentlichung von Tagebuchzitaten
Die Presse darf aus dem Tagebuch eines „Cum-Ex-Beschuldigten“ zitieren. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen dabei dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Zur Teilkündigung im VOB-Vertrag
Eine Teilkündigung darf sich nach der VOB nur auf einen in sich abgeschlossenen Leistungsteil beziehen, andernfalls ist sie unwirksam. Doch was ist darunter zu verstehen?
Keine Sozialkassenpflicht für Verleger von Fußbodenheizung?
Ein Betrieb, der Schlaufen für Fußbodenheizung verlegt, ist nach dem Arbeitsgericht Wiesbaden nicht verpflichtet, an die Sozialkasse des Baugewerbes Beiträge zu leisten.
Verkehrssicherungspflicht eines Baugerüstes und Mitverschulden des Nutzers
Stellt ein Gerüstbauer die Gerüststange entgegen den Fachregeln nicht mit einer kraftschlüssigen Verbindung, sondern nur mittels Spanngurten her, so kann ihm ein Unfallgeschehen zurechenbar sein, das sich deswegen ereignete, weil auf die Baustelle tätige Arbeiter das Gerüst nachträglich veränderten, indem sie zum schnelleren Materialtransports die nur mit Spanngurten gesicherte Stange aushängten.
Mangel eines Bauproduktes
Am Bau kommt es immer wieder zur Verwendung von neuen den am Bau beteiligten Unternehmen unbekannter Produkte. In seiner Entscheidung vom 13.01.2023 hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Frage befasst, ob ein Bauprodukt bereits deshalb mangelhaft ist, weil es nicht über die erforderlichen Zulassungen verfügt.
Unterschiedliche Gewährleistungsfristen in Bauvertrag und Abnahmeprotokoll – Versehen oder Absicht?
Zwischen dem Abschluss eines Bauvertrages und der Abnahme der Leistung liegt oft ein erheblicher Zeitraum. Zudem sind regelmäßig unterschiedliche Personen mit der Prüfung und Unterzeichnung des Bauvertrages und der Abnahme befasst. So kann es passieren, dass bewusst oder unbewusst bei der Abnahme eine Regelung zur Gewährleistung aufgenommen wird, die von der Gewährleistungsregelung im Vertrag abweicht. Damit stellt sich die Frage – welche Regelung gilt?
Streit um Nachträge – Darf der Werkunternehmer die Arbeiten einstellen?
Streit um Nachträge berechtigen den Auftragnehmer nicht ohne Weiteres, kurzerhand die Arbeiten einzustellen. Dies erweist sich als Spiel mit dem Feuer.
DIN 18015-2: Vertraglicher Mindeststandard oder Empfehlung? Letzteres!
Streit um Steckdosen: Ist eine Planung mangelhaft, die sich bei der Anzahl der Steckdosen nicht nach DIN 18015-2 richtet? Nein, sagt das OLG Düsseldorf und grenzt anerkannte Regeln der Technik von Empfehlungen ab. Nicht jede DIN-Norm ist Pflicht!
Verkehrssicherungspflicht V: Erkennbare Sonnenschirmständer sind keine Gefahrenquelle
Fußgänger sind grds. verpflichtet, sich durch regelmäßige, beiläufige Blicke frühzeitig einen Überblick über den Untergrund, andere Verkehrsteilnehmer und mögliche Hindernisse zu verschaffen.
Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts bzgl. des Eingangs von Telefaxen
Ein Gericht hat im Falle von gerichtsinternen, beweiserheblichen Vorgängen, die für Außenstehende nicht zugänglich sind, den Sachverhalt aufzuklären.
Keine Wartepflicht nach § 17 Abs. 2a BeurkG bei einseitigen Rechtsgeschäften
Gilt die notarielle Wartepflicht nach § 17 Abs. 2a BeurkG bei Beurkundung eines Schuldanerkenntnisses? Wie ist der Wille der Beteiligten in einem solchen Fall zu erforschen? Das OLG Saarbrücken schafft Rechtssicherheit.
Wann muss ein Verbraucher den Notar an den Vollzug einer Urkunde erinnern?
Ein Urkundsbeteiligter muss den Notar nicht bereits nach 5½ Monaten an den Antrag auf Eintragung eines dinglichen Wohnungsrechts erinnern, um einen Haftungsausschluss zu verhindern.
Keine Nutzungsausfallentschädigung für Porsche bei mittelklassigem Zweitwagen
Die Beeinträchtigung des Fahrvergnügens ist als subjektive Wertschätzung ein immaterieller und damit nicht zu ersetzender Schaden.