Schlünder|Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB
Bismarckstraße 16
59065 Hamm
Deutschland
T 02381 921 55-0
F 02381 921 55-99
I schluender.info
M hamm@schluender.info
Bismarckstraße 16
59065 Hamm
Deutschland
T 02381 921 55-0
F 02381 921 55-99
I schluender.info
M hamm@schluender.info
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.
An dieser Stelle können Sie einzelne Cookies erlauben/verbieten.
Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Datenschutzerklärung
(keine) schuldhafte Verkehrssicherungspflichtverletzung bei DIN-widrigem Inventar
Der Gutgläubige haftet auch bei DIN-Widrigkeit seiner Innenausstattung nicht zwingend.
(K)ein Schweigen im Wald – Bauherr scheitert an der Darlegung konkreter Bauüberwachungspflichten
Regelmäßig werden Architekten nicht mit einem ausgearbeiteten schriftlichen Vertrag, sondern quasi im Vorbeigehen – mündlich auf der Baustelle, telefonisch etc. – beauftragt. Das ist stets nur so lange unproblematisch, wie man sich nicht streitet. Möchte der Bauherr eine Haftung der Bauüberwachung nachweisen, muss er grundlegend zunächst einmal die vertraglichen Pflichten des Überwachers, sodann den davon abweichenden Bauablauf und schließlich eine tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit des Überwachers darlegen. Gelingt ihm dies nicht, wird in der Regel eine Inanspruchnahme des Bauüberwachers scheitern.
Einheitlicher Vergütungsanspruch des Bauträgers ist der Regelfall: 10-jährige Verjährungsfrist
Der Bauträger, der Grundstück und Bauleistungen „verkauft‟, hat ohne Sonderabsprachen einen einheitlichen Vergütungsanspruch, welcher gemäß § 196 BGB nach 10 Jahren verjährt.
keine Haftung bei Baumsturz
Die von Bäumen ausgehende Gefahr ist nicht voll beherrschbar. Das OLG Hamm stellt die Rechtslage für Bäume im Eigentum der öffentlichen Hand bzgl. Verkehrsteilnehmern dar.
Recht im Winter – Lichterkette im Mietshaus / Weihnachtsbaum im Gefängnis
Wer Weihnachtsdekoration mag, sollte ehrlich bleiben. Denn was dem Mieter erlaubt, ist dem Strafgefangenen verwehrt.
Recht im Winter – Sommerreifen bei Winterwetter
Sommerreifen am Kfz trotz Winterwetters (Schnee)
Recht im Winter – Übersicht 2024
Stürze, Dachlawinen, Wintersport, Frost und Glätte: gerade der Winter, seine Witterungsbedingungen und die diesbezüglichen menschlichen Verhaltensweisen bilden einen umfangreichen Rechtskomplex.
Recht im Winter – Geschwindigkeitsmesswagen mit Winterreifen
Es schadet der Eichung des Geschwindigkeitsmesswagens nicht, wenn Winterreifen derselben Größe montiert wurden.
Recht im Winter – Winterreifen im Rahmen des Schadensersatzanspruchs
Wenn der örtliche Mietwagenmarkt Winterreifen gesondert abrechnet, hat ein Geschädigter gegenüber einem Schädiger Anspruch auf die Erstattung dieser Position.
Wer trägt die Verwahrkosten nach dem Abschleppen eines Fahrzeugs von einem Privatgrundstück?
Auto abgeschleppt – Was nun? Das Abschleppen von Fahrzeugen bedeutet für die Betroffenen zunächst einmal jede Menge Ärger. Zum einen aufgrund der damit verbundenen Umstände, zum anderen wegen der damit regelmäßig verbundenen Kosten. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass auch die Kosten für die Verwahrung des Fahrzeugs beim Abschleppunternehmen erstattungsfähige Kosten sein können. Der Höhe […]
Der Architekt als Rechtsanwalt – Wo ist die Grenze?
Der Architekt als Rechtsanwalt. Der Bundesgerichtshof zieht Grenzen – frei nach dem Motto: Schuster bleib bei deinen Leisten. Das Entwerfen einer Skontoklausel gehört nicht mehr zum Berufsbild des Architekten. Dem Architekten, der seinem Auftraggeber eine unwirksame Skontoklausel empfiehlt, verstößt nicht nur gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, sondern läuft zudem Gefahr, das nicht realisierte Skonto selbst zahlen zu müssen.
Ein neues Dach für lau – dank Verbraucherwiderruf
Widerruft der nicht ordnungsgemäß über sein bestehendes Widerrufsrecht belehrte Verbraucher einen Werkvertrag, hat er für die erhaltenen Bauleistungen regelmäßig keinen Wertersatz zu leisten. Er hat auch nicht das verbaute Material zurückzugeben oder dafür Ersatz zu leisten. Ein Dach für lau!
Wer ist verantwortlich für Fehler in Baugrundgutachten?
Für Fehler in einem vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Baugrundgutachten ist der Auftraggeber verantwortlich. Er trägt als Eigentümer des Baugrundstücks das Baugrundrisiko.
Liegt ein Mangel vor, wenn (noch) kein Schaden eingetreten ist?
Der Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die damit verbundene Schadensneigung begründen einen Mangel des Werks und damit Gewährleistungsrechte, auch wenn noch keine Mangelsymptome aufgetreten sind.
Streit um Nachträge – Darf der Werkunternehmer die Arbeiten einstellen?
Bauvorhaben entwickeln sich häufig anders als die Parteien bei Vertragsschluss vorausgesetzt haben. Nicht selten geraten die Bauvertragsparteien darüber in Streit. Wenn der Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung verlangt und einen Nachtrag stellt, stellt sich die Frage, ob er die Arbeiten einstellen darf, bis der Auftraggeber den Nachtrag akzeptiert. Das ist ein Spiel mit dem Feuer.