Schlünder|Rechtsanwälte
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Liegt ein Mangel vor, wenn (noch) kein Schaden eingetreten ist?
Der Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die damit verbundene Schadensneigung begründen einen Mangel des Werks und damit Gewährleistungsrechte, auch wenn noch keine Mangelsymptome aufgetreten sind.
Streit um Nachträge – Darf der Werkunternehmer die Arbeiten einstellen?
Bauvorhaben entwickeln sich häufig anders als die Parteien bei Vertragsschluss vorausgesetzt haben. Nicht selten geraten die Bauvertragsparteien darüber in Streit. Wenn der Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung verlangt und einen Nachtrag stellt, stellt sich die Frage, ob er die Arbeiten einstellen darf, bis der Auftraggeber den Nachtrag akzeptiert. Das ist ein Spiel mit dem Feuer.
zweite und dritte Fristverlängerungsanträge und die Krux mit beA
Die Fristverlängerung zur Einreichung der Berufungsbegründung.
Erforderliche Rechtskenntnisse von Architekten sind endlich!
Zwischen dem Abschluss eines Bauvertrages und der Abnahme der Leistung liegt oft ein erheblicher Zeitraum. Zudem sind regelmäßig unterschiedliche Personen mit der Prüfung und Unterzeichnung des Bauvertrages und der Abnahme befasst. So kann es passieren, dass bewusst oder unbewusst bei der Abnahme eine Regelung zur Gewährleistung aufgenommen wird, die von der Gewährleistungsregelung im Vertrag abweicht. Damit stellt sich die Frage – welche Regelung gilt?
Bodenleger muss Untergrundverhältnisse abklären, Bauherr schuldet keine Aufklärung
Wie weit reichen die Prüf- und Hinweispflichten eines Bodenlegers bezüglich der Beschaffenheit des Untergrundes?
Kein Mangel trotz abrede- sowie regelwidriger Ausführung!
1. Ein Mangel ist zu verneinen, wenn ein Auftragnehmer anderes als das vereinbarte Baumaterial verwendet, das vereinbarte Baumaterial jedoch ungeeignet ist.
2. Ein Mangel ist zu verneinen, wenn zwar ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik vorliegt, sich dieser Verstoß aber nicht auswirkt in der Funktionsfähigkeit.
§§ 836, 837 BGB bei einer Bautreppe
Der Generalunternehmer kann „Besitzer‟ der Bautreppe sein und nach dem Maßstab des § 836 BGB haften.
Grundsatzentscheidung: Selbständiges Beweisverfahren hemmt die Verjährung sämtlicher Mängelansprüche bis zur vollständigen Verfahrensbeendigung!
Die Verjährungshemmung von Mängelansprüchen im selbständigen Beweisverfahren beginnt mit der Stellung des Beweisantrags und endet mit der vollständigen Verfahrensbeendigung zuzüglich einer Ablaufhemmung von sechs Monaten.
zu „ca.“-Angaben bei Bauvertragsfristen
Gerade in Zeiten von Personalknappheit und Lieferengpässen stellt sich für den Bauunternehmer regelmäßig die Frage nach der Vereinbarung von Fertigstellungsfristen.
Bauherr beauftragt Gutachter mit Schadensermittlung: Wer trägt die Kosten?
Vorprozessuale Privatgutachterkosten – erstattungsfähig oder nicht?
Konkludente Abnahme der Objektbetreuung
Zur konkludenten Abnahme der Architektenleistung „Objektbetreuung‟.
Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 07/2023)
Tabellarische Übersicht
Hinterbliebenengeld XXVII: Zur Bemessung
Bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes sind auch die Umstände zu berücksichtigen, die dazu führen, dass das seelische Leid des Hinterbliebenen besonders geprägt wird.
Hinterbliebenengeld XXVI: Nebeneinander von Schmerzens- und Hinterbliebenengeld
Hinterbliebenengeld- und Schmerzensgeldansprüche aufgrund eines Schockschadens haben dasselbe Ziel: Die Entschädigung der immateriellen Beeinträchtigung in Geld. Bestehen beide Ansprüche, ist jedoch einiges zu beachten.
Hinterbliebenengeld XXV: Seelisches Leid für Bemessung grds. unerheblich
Das seelische Leid ist bei der Bemessung grds. unerheblich. Hinterbliebenengeld kann daher auch z.B. Kleinkindern, Demenzkranken oder Menschen ohne kognitive oder emotionale Fähigkeit zugesprochen werden.