Streit um Nachträge – Darf der Werkunternehmer die Arbeiten einstellen?
Streit um Nachträge berechtigen den Auftragnehmer nicht ohne Weiteres, kurzerhand die Arbeiten einzustellen. Dies erweist sich als Spiel mit dem Feuer.
This author has not written his bio yet.
But we are proud to say that Dr. Ingo Schmidt contributed 209 entries already.
Streit um Nachträge berechtigen den Auftragnehmer nicht ohne Weiteres, kurzerhand die Arbeiten einzustellen. Dies erweist sich als Spiel mit dem Feuer.
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.09.2022, Az. 24 U 57/21 Das OLG Hamm hatte zwei Fragen zu klären: Zum einen wie Kauf- und Werkvertrag voneinander abzugrenzen sind, zum anderen, inwieweit der Besteller vor Abnahme des Werkes Ansprüche gegen den Unternehmer haben kann. Sachverhalt Der Auftraggeber war Bauherr einer Doppelhaushälfte. Der Auftragnehmer war von ihm werkvertraglich mit […]
Den Mietern von Räumlichkeiten für eine Hochzeitsfeier – die pandemiebedingt nicht stattfinden konnte – steht keine Rückzahlung der vollen Miete zu, da die tatsächliche Nutzung der Räumlichkeiten nicht unmöglich geworden ist.
Ein Haftungsprivilegierter gem. §§ 104-107 SGB VII haftet dem Sozialversicherungsträger nur, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder es sich um einen Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII handelt.
Der BGH legt mit dem Urteil fest, dass keine „taggenaue Berechnung“ – oder ein anderes festes Schema – bei der Berechnung von Schmerzensgeld anwendbar ist. Es kommt stets auf die lebensbeeinträchtigende Umstände im Einzelfall an.
Nach dem BGH ist ein Mietrückstand, der eine außerordentliche fristlose Kündigung begründet, dann nicht mehr unerheblich, wenn die für zwei aufeinanderfolgende Termine geschuldete Miete bereits einen Monat übersteigt.
Der BGH entscheidet, dass sich bei einer pandemiebedingten Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts eine pauschale Betrachtungsweise bzgl. der im Mietvertrag vereinbarten Miete verbietet. Ob es dem Mieter unzumutbar wäre oder nicht, ist einzelfallabhängig und mit allen dem Mieter entstandenen Nachteilen abzuwägen.
Der BGH zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion (Schadensverursachung durch einen von einem Traktor angetriebenen Kreiselmäher beim Mähen einer als Weideland genutzten Wiesenfläche): Die Haftung ist begrenzt auf Unfälle in örtlicher Nähe zu Straßenverkehrsflächen.
Der BGH entscheidet, dass Wohnungseigentümer auch nicht mit einem Mehrheitsbeschluss die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums dauerhaft verbieten können.
Die Angabe über die Wohnfläche im Mietvertrag stellt nach dem BGH eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % liegt ein Mangel der Mietsache vor. Dies gilt auch dann, wenn im Mietvertrag die Wohnfläche mit „circa“ bezeichnet wird.
Bismarckstraße 16
59065 Hamm
Deutschland
T 02381 921 55-0
F 02381 921 55-99
I schluender.info
M hamm@schluender.info
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.
An dieser Stelle können Sie einzelne Cookies erlauben/verbieten.
Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Datenschutzerklärung