Unfall bei einem Sammeltransport
Eine Betriebsfahrt im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII liegt auch vor, wenn die geplante Ausfahrt für den kürzesten Weg verpasst wurde und sich der Unfall auf der folgenden Abfahrt ereignet.

This author has not written his bio yet.
But we are proud to say that Dr. Ingo Schmidt contributed 214 entries already.
Eine Betriebsfahrt im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII liegt auch vor, wenn die geplante Ausfahrt für den kürzesten Weg verpasst wurde und sich der Unfall auf der folgenden Abfahrt ereignet.
Kommt es bei Bauvorhaben zu Schäden, geraten (berufshaftpflichtversicherte) Architekten schnell in den Haftungsfokus – kein Wunder, stellt doch die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Architekten; nicht selten werden Architekten auch für Fehler Dritter, z.B. von Werkunternehmen oder Sonderfachleuten, (mit)verantwortlich gemacht. Bei hochkomplexen Bauvorhaben, bei den regelmäßig Spezialisten und Sonderfachleute eingeschaltet sind, findet dies allerdings seine […]
Zum Fall: Die klagende Berufsgenossenschaft nimmt die beklagten Eheleute (die Inhaberin eines Malerbetriebes und deren Ehemann, der als Bauleiter tätig war) auf Ersatz von Aufwendungen nach § 110 SGB VII in Anspruch. Der Mitarbeiter der Beklagten stürzte in einem Treppenhaus, in dem ein Treppengeländer nicht vorhanden war und eine Absturzsicherung fehlte, und verletzte sich erheblich […]
Die Nachbesserungsbereitschaft zu bekunden, birgt das Risiko, dass sich die fünfjährige Gewährleistungszeit verdoppelt. Denn darin kann ein Anerkenntnis liegen, welches zu einem Neubeginn der Verjährung führt.
Tierhalter haften aufgrund der Gefährdungshaftung nach § 833 BGB ohne Verschulden. Was aber ist, wenn ein Mitarbeiter im Einvernehmen mit der Geschäftsführung seinen privaten Hund mit in die Firma nimmt und der Hund einen Kollegen verletzt? Ist der „Kollege Hund dann haftungsprivilegiert‟? Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in diesem Fall die Betriebsbezogenheit bejaht und die Klage abgewiesen, weil die Haftung nach § 105 SGB VII ausgeschlossen ist.
Dass Schwarzarbeit für die Partner eines Bauvertrages höchst riskant ist, hat sich zwischenzeitlich herumgesprochen; vereinbaren die Vertragspartner Leistungen „ohne Rechnung“, führt dies zur Nichtigkeit des Vertrages, selbst wenn man dies im Nachhinein verabredet. Schwarzgeldabreden = keine Rechte. Nichts anderes gilt bei Architektenverträgen.
Ansprüche aus § 110 SGB VII verjähren (kenntnisunabhängig und taggenau) in drei Jahren nach bindender Leistungsfeststellung des Unfallversicherungsträgers. Gilt dies auch für den Regress des Rentenversicherungsträgers? Oder ist für den Verjährungsbeginn dann auf die Leistungsfeststellung des Rentenversicherungsträgers abzustellen? Das Landgericht Berlin stellt auf den Unfallversicherungsträger ab. Damit stünde der Regress des Rentenversicherungsträgers nach § 110 SGB VII vor der Bedeutungslosigkeit.
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.4.2019 — Aktenzeichen: L 8 U 63/16 Immer wieder streiten Verunfallte mit ihren Unfallversicherungsträgern darum, ob ein Autounfall auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle als Arbeitsunfall zu qualifizieren ist. Bisweilen hängt dies von Sachverhaltsnuancen ab, wie auch dieser Fall zeigt. Leitsatz Die Annahme einer ganz geringfügigen und deshalb unbeachtlichen Unterbrechung […]
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6.3.2019 — Aktenzeichen: VII ZR 303/16 Gerichte müssen Sachverständige in einer mündlichen Verhandlung anhören, wenn eine Partei dies beantragt. Dies gebietet das Verfassungsrecht des rechtlichen Gehörs. Sachverhalt Der Beklagte errichtete eine Wohnungseigentumsanlage mit Tiefgarage. Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft begehrt Kostenvorschuss für die Beseitigung eines Mangels des Tiefgaragenbodens sowie die Feststellung der Ersatzpflicht […]
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 26.7.2018 — Aktenzeichen: 1 U 149/18 Stürzt ein Marktbesucher über eine unebene Pflasterung des Wochenmarktes, ist häufig die Neigung sehr ausgeprägt, hierfür jemanden haftbar zu machen. Dies verspricht häufig keinen Erfolg, wie auch diese Entscheidung des OLG Koblenz zeigt. Leitsatz 1. Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise […]
Bismarckstraße 16
59065 Hamm
Deutschland
![]()
T 02381 921 55-0
F 02381 921 55-99
I schluender.info
M hamm@schluender.info
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.
An dieser Stelle können Sie einzelne Cookies erlauben/verbieten.
Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Datenschutzerklärung