Aufsatz
Darlegungs- und Beweiserleichterungen zugunsten eines Sozialversicherungsträgers im Regressprozess? Diskussion und Bewertung vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung – RA Stefan Möhlenkamp (VersR 2024, 209 ff.)
Darlegungs- und Beweiserleichterungen zugunsten eines Sozialversicherungsträgers im Regressprozess? Diskussion und Bewertung vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung – RA Stefan Möhlenkamp (VersR 2024, 209 ff.)
In Zivilprozessen stellt sich regelmäßig die Frage, ob und gegebenenfalls wie die Darlegungs- und Beweislast eines Sozialversicherungsträgers (SVT) unter Berücksichtigung seiner sozialversicherungsrechtlichen (Sonder-)Stellung zu modifizieren ist. Ein Teil der Rechtsprechung nimmt an, dass sich aus sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eine abgeschwächte Darlegungs- und Beweislast ableite. Das OLG Stuttgart sieht die zu Recht anders….
Kommt im Regressfall ein Teilungsabkommen zur Anwendung, gibt es regelmäßig Streit über dessen Auslegung. So musste etwa das OLG Bamberg über die Auslegung der Kausalitätsbegriffe und der Anwendungsreichweite eines Abkommens entscheiden…
Erfasst die Rechtsprechung des BSG zur Außentür eines Gebäudes als Grenze des Versicherungsschutzes für versicherte Wege nach dem SGB VII auch Wege innerhalb des Betriebsgeländes, die der Beschaffung von Nahrungsmitteln (hier: Kaffee aus Automaten) dienen? Hierzu das LSG Hessen…
Der BGH ändert seine bisherige Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen „Schockschaden‟, für den nicht mehr erforderlich sei, dass die Störung über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehe, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsgutes eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt seien, und gibt parallel Handlungsanweisungen für die Bemessung eines Hinterbliebenengeldes…
Der BGH noch einmal zu den Anforderungen an den Nachweis grob fahrlässiger Unkenntnis der Regressabteilung eines Sozialversicherungsträgers im Rahmen des § 199 BGB…
Nach einem (Verkehrs-)Unfall – insbesondere bei HWS-Prozessen – werden häufig lediglich (subjektive) Schmerzangaben oder Übelkeit vom Geschädigten zur Haftungsbegründung angeführt. Auch derart unspezifische Symptome können grds. eine Körperverletzung sein. Gleichwohl muss der Geschädigte die Kausalität des Unfalles beweisen. Insoweit darf eine neuere Entscheidung des BGH nicht missverstanden werden…
Setzt ein Anspruch auf Haushaltsführungsschaden eine bestehende (gesetzliche) Unterhaltsverpflichtung gegenüber den nicht geschädigten Haushaltsmitgliedern voraus oder genügt auch eine faktische, sittlich begründete Versorgungspflicht? OLG Thüringen vs. OLG München…
Das OLG Hamm stellt klar, worauf sich die Bindungswirkung des § 108 SGB VII bezieht und macht dabei eine ebenso interessante wie unter Umständen bedeutsame Weiterung…
Der BGH hat den Streit darüber beendet, ob die Haftungsausschlüsse der §§ 104 ff. SGB VII auch das Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB erfassen – sie tun es.