Wie-Beschäftigung innerhalb der Familie bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten
§§ 104 ff. SGB VII: Wie-Beschäftigung bei Mithilfe bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten – Wann greift ein Haftungsprivileg bei familiärer Unterstützung bei Bauarbeiten…
§§ 104 ff. SGB VII: Wie-Beschäftigung bei Mithilfe bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten – Wann greift ein Haftungsprivileg bei familiärer Unterstützung bei Bauarbeiten…
Der BGH noch einmal zum Familienprivileg aus § 116 Abs. 6 SGB X a.F. betreffend den Direktanspruch des KH-Versicherers und den Fall einer gestörten Gesamtschuld – insbesondere: Keine Anwendung der „negativen‟ Folgen der Neuregelung für KH-Versicherer bei „Altfällen‟.
Ein Haftungsprivilegierter gem. §§ 104-107 SGB VII haftet dem Sozialversicherungsträger nur, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder es sich um einen Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII handelt.
Das OLG Hamm stellt klar, dass es einer Verfahrensaussetzung nicht bedarf, wenn die Feststellung des Arbeitsunfalls für den Schädiger im Rahmen der §§ 104 ff. SGB VII günstig ist. Ferner beschreibt es den Verschuldensmaßstab in § 110 Abs. 1 SGB VII…
Das OLG Saarbrücken stellt klar, dass für den Entlastungsbeweis des Geschäftsherrn nicht genügt, dass ihn kein Auswahlverschulden trifft und er seine Mitarbeiter regelmäßig schule. Planmäßige Überwachungen müssen zusätzlich dargelegt und bewiesen werden, sofern dem Staplerfahrer kein ganz eingeschränkter, konkret umrissener Aufgabenbereich zugewiesen worden sei…
Das OLG Frankfurt fasst noch einmal zusammen, wie Zahlungen eines Versicherers auf geltend gemachte Personenschäden im Hinblick auf § 212 BGB die Verjährung unterbrechen bzw. neu beginnen lassen können. Es gilt, zwischen Voll- und Teilanerkenntnis zu unterscheiden. Insoweit muss der Zahlende klar formulieren, wenn er einen umfassenden Neubeginn verhindern will…
Das LSG NRW zur Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 SGB VII bei der Mitnahme eines Ausbildungskollegen im eigenen Pkw in der Pause, um ihm seine vergessenen Ausbildungsmittel zu beschaffen…(Haftungsprivileg §§ 104 ff. SGB VII)
BGH: Die Behördenentscheidung „Versetzung eines unfallverletzten Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit‟ erstreckt sich weder auf die Frage, ob die Zurruhesetzung adäquate Folge des Unfalls ist noch, ob und für welchen Zeitraum die Dienstunfähigkeit des Beamten eine adäquate Folge des Unfalls war…
LG Köln: Bei einem Wechsel der sozialversicherungsrechtlichen Zuständigkeit leiben dem Haftpflichtversicherer Einwände aus einem mit dem alten SVT bestehenden Teilungsabkommen erhalten, selbst, wenn er mit dem neuen Sozialversicherungsträger kein entsprechendes Teilungsabkommen unterhält….
Eine Betriebsfahrt im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII liegt auch vor, wenn die geplante Ausfahrt für den kürzesten Weg verpasst wurde und sich der Unfall auf der folgenden Abfahrt ereignet.