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Einträge von Stefan Möhlenkamp

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Hinterbliebenengeld & Schockschaden: Rechtsprechungsänderung, Bemessung, Parallelität

Der BGH ändert seine bisherige Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen „Schockschaden‟, für den nicht mehr erforderlich sei, dass die Störung über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehe, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsgutes eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt seien, und gibt parallel Handlungsanweisungen für die Bemessung eines Hinterbliebenengeldes…

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Behauptete Schmerzen und Übelkeit als zum Schadensersatz berechtigende Körperverletzung?

Nach einem (Verkehrs-)Unfall – insbesondere bei HWS-Prozessen – werden häufig lediglich (subjektive) Schmerzangaben oder Übelkeit vom Geschädigten zur Haftungsbegründung angeführt. Auch derart unspezifische Symptome können grds. eine Körperverletzung sein. Gleichwohl muss der Geschädigte die Kausalität des Unfalles beweisen. Insoweit darf eine neuere Entscheidung des BGH nicht missverstanden werden…

Gerüstunfall und Anscheinsbeweis

Das OLG Koblenz beschreibt die Haftungsgrundlagen bei Gerüstunfällen gem. §§ 836, 837 BGB und geht auf die Pflichten des Gerüstbauers i.V.m. dem regelmäßig gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis ein. Auch die Voraussetzung seiner Erschütterung werden dargestellt…

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Unterlassene Erwerbsobliegenheit

Übergangsfähigkeit nach § 116 Abs. 1 SGB X setzt voraus, dass ein Schaden in Person des Geschädigten entstanden ist. Verstößt etwa ein Geschädigter gegen seine Erwerbsobliegenheit nach einem Unfall und unterlässt die zumutbare Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit oder entfaltet keinerlei Anstrengung zur Rückkehr ins Berufsleben, schlägt dies auf den Regress des SVT durch…Umfassend hierzu das OLG Schleswig.

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