§§ 104 ff. SGB VII und Hinterbliebenengeld
Der BGH hat den Streit darüber beendet, ob die Haftungsausschlüsse der §§ 104 ff. SGB VII auch das Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB erfassen – sie tun es.
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Der BGH hat den Streit darüber beendet, ob die Haftungsausschlüsse der §§ 104 ff. SGB VII auch das Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB erfassen – sie tun es.
Übergangsfähigkeit nach § 116 Abs. 1 SGB X setzt voraus, dass ein Schaden in Person des Geschädigten entstanden ist. Verstößt etwa ein Geschädigter gegen seine Erwerbsobliegenheit nach einem Unfall und unterlässt die zumutbare Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit oder entfaltet keinerlei Anstrengung zur Rückkehr ins Berufsleben, schlägt dies auf den Regress des SVT durch…Umfassend hierzu das OLG Schleswig.
§§ 104 ff. SGB VII: Wie-Beschäftigung bei Mithilfe bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten – Wann greift ein Haftungsprivileg bei familiärer Unterstützung bei Bauarbeiten…
Der BGH noch einmal zum Familienprivileg aus § 116 Abs. 6 SGB X a.F. betreffend den Direktanspruch des KH-Versicherers und den Fall einer gestörten Gesamtschuld – insbesondere: Keine Anwendung der „negativen‟ Folgen der Neuregelung für KH-Versicherer bei „Altfällen‟.
In dieser Entscheidung skizziert der BGH die Voraussetzungen der Verwaltungshelfereigenschaft im Rahmen der Amtshaftung nach § 839 BGB und wendet sie – im Ergebnis bejahend – auf ein privates Unternehmen an, welches im Auftrag und nach Plan des zuständigen Hoheitsträgers bei einer von diesem durchgeführten Straßenbaumaßnahme die Verkehrsschilder aufgestellt hat…
Das OLG Hamm stellt klar, dass es einer Verfahrensaussetzung nicht bedarf, wenn die Feststellung des Arbeitsunfalls für den Schädiger im Rahmen der §§ 104 ff. SGB VII günstig ist. Ferner beschreibt es den Verschuldensmaßstab in § 110 Abs. 1 SGB VII…
Das OLG Saarbrücken stellt klar, dass für den Entlastungsbeweis des Geschäftsherrn nicht genügt, dass ihn kein Auswahlverschulden trifft und er seine Mitarbeiter regelmäßig schule. Planmäßige Überwachungen müssen zusätzlich dargelegt und bewiesen werden, sofern dem Staplerfahrer kein ganz eingeschränkter, konkret umrissener Aufgabenbereich zugewiesen worden sei…
Das OLG Hamm zur Frage des richtigen Haftungsschuldners beim Sturz auf einem Bahnhofsgelände – Unterscheidung vertragliche/deliktische Haftung…
Das OLG Frankfurt fasst noch einmal zusammen, wie Zahlungen eines Versicherers auf geltend gemachte Personenschäden im Hinblick auf § 212 BGB die Verjährung unterbrechen bzw. neu beginnen lassen können. Es gilt, zwischen Voll- und Teilanerkenntnis zu unterscheiden. Insoweit muss der Zahlende klar formulieren, wenn er einen umfassenden Neubeginn verhindern will…
Vom Verdienstausfallschaden ist der Wert des Vorteils, den der Geschädigte dadurch erlangt, dass er einen größeren Anteil an der Haushaltstätigkeit übernimmt und es dadurch z.B. seiner Ehefrau ermöglicht, die Anzahl der Wochenstunden ihrer Arbeitstätigkeit zu erhöhen. Die Tätigkeit im Haushalt stellt jedenfalls dann eine schadensmindernde wirtschaftlich sinnvolle Verwertung der ihm verbliebenen Arbeitskraft dar, wenn ihr eine Vereinbarung mit der Ehefrau zugrunde liegt, aufgrund derer der Kläger seine eheliche Unterhaltsverpflichtung nunmehr im Wesentlichen durch die Haushaltstätigkeit erbringt und im Gegenzug die Unterhaltsverpflichtung der Ehefrau dem Kläger gegenüber in höherem Maße durch deren Erwerbstätigkeit erfüllt wird. Der Wert des Vorteils kann im Wege der freien Schätzung bemessen werden…
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