Verkehrsrecht: der Auffahrunfall
Ein Auffahrunfall resultiert aus der Unaufmerksamkeit/Fehlern des Vorausfahrenden oder untypischen Abläufen im Straßenverkehr.
Ein Auffahrunfall resultiert aus der Unaufmerksamkeit/Fehlern des Vorausfahrenden oder untypischen Abläufen im Straßenverkehr.
Schon das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers bei vorheriger Abrechnung mit dem Kaskoversicherer wird in der Praxis des Verkehrsrechts oftmals unberücksichtigt gelassen. Das „Quotenvorrecht‟ des Geschädigten bzw. die Haftungsverteilung bei „Nebentätern‟ genießt ein noch größeres Schattendasein.
Das Abbiegen einer langsamen Maschine (Traktor, Ackerschlepper) nach links ist stets gefährlich. Erfolgt das Abbiegen von einer Landstraße, auf der 100 km/h gefahren werden dürfen, wird es noch gefährlicher. Das OLG Hamm bewertet regelmäßig die Haftungsverteilung „100%‟ zulasten des Landwirts, wenn bei diesem Abbiegevorgang ein Überholender in einen Unfall verwickelt wird.
Die Pressemitteilung zum Urteil des BGH legt nahe, dass das Urteil „Anlagenbetreiber haftet für abgerissenen Spoiler‟ allenfalls auf einen Einzelfall zutrifft.
Stürze, Dachlawinen, Wintersport, Frost und Glätte: gerade der Winter, seine Witterungsbedingungen und die diesbezüglichen menschlichen Verhaltensweisen bilden einen umfangreichen Rechtskomplex.
Das OLG Hamm begründet umfangreich, weshalb nach dem Abgang einer Dachlawine kein Schadensersatzanspruch gegen den Gebäudeeigentümer bestand.
Der BGH führt zu Grund und Berechnung des merkantilen Minderwertes aus. Dieser besteht unabhängig von einem Verkauf.
Tabellarische Übersicht zum Hinterbliebenengeld Stand 08/2024
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung für Schockschäden (s. aber §§ 104 ff. SGB VII; Mitverschulden). Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.
Pflichtverletzungen und Mitverschulden des Netzbetreibers beim „Kabeltreffer‟