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Haftpflichtrecht Haftungsrecht Regress des Sozialversicherungsträgers Versicherungsrecht

Schulunfall: Haftungsprivilegien §§ 104 ff. SGB VII und Regress nach § 116 Abs. 1 SGB X oder § 110 Abs. 1 SGB VII

Die Haftungsprivilegierung eines Schülers nach §§ 104, § 105, § 106 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wegen fehlenden (Doppel-)Vorsatzes in Bezug auf die schwere Verletzungsfolge beim Regress nach § 116 Abs. 1 SGB X bedeutet nach Ansicht des OLG Celle nicht notwendig, dass die Haftung wegen einer vorsätzlich begangenen Körperverletzung insgesamt ausgeschlossen ist (mit Anmerkungen zur Regressoption nach § 110 Abs. 1 SGB VII).

OLG Schleswig zum (aktuellen) Familienprivileg in §§ 86 Abs. 3 VVG, 116 Abs. 6 SGB X

Mit der Neuregelung des Familienprivilegs in §§ 86 Abs. 3 VVG, 116 Abs. 6 SGB X sollte keine Ausdehnung auf weitere Personen über den in der Rechtsprechung bislang, d.h. zu Altfassung, anerkannten Kreis der in einer besonderen „Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft“ lebenden Partner erfolgen.

Kein allgemeiner Verjährungsbeginn gem. §§ 110, 113 SGB VII durch bindende Feststellung des Unfallversicherungsträgers

Für den Verjährungsbeginn gem. §§ 110, 111, 113 SGB VII kommt es auf das Entstehen des Regressanspruchs beim jeweiligen SVT an und mithin auf die erste Aufwendung, die der jeweilige SVT erbringt. Der Tag der Feststellung des Versicherungsfalls durch den Unfallversicherungsträger – Wortlaut des § 113 S. 1 SGB VII – hat für den Verjährungsbeginn bei anderen grundsätzlich regressberechtigten SVT keine präklusive Bedeutung – BGH, 02 .06.2026, Az.: VI ZR 260/24.

Anhänger beschädigt Zugfahrzeug – der Verwirklichung der Betriebsgefahr steht dies nicht im Wege

Beim Gespann von Zugfahrzeug und Anhänger haften die jeweiligen Halter im Verhältnis zueinander gemäß § 19 Abs. 4 S. 5 StVG nicht aus Gefährdung, sondern nach allgemeinem und deliktischen Haftungsrecht.
Gilt dies auch, wenn sich der Anhänger im Unfallzeitpunkt oder kurz zuvor unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug gelöst hat?

Keine Regressierbarkeit von Zuschüssen des SVT zum behindertengerecht umgebauten Arbeitsbereich beim Arbeitgeber

Nach Ansicht des OLG Celle kann ein SVT die von ihm sozialversicherungsrechtlich gegenüber seinem Versicherten geschuldeten Zuschüssen für einen behindertengerecht umgebauten Arbeitsbereich beim Arbeitgeber nicht gem. § 116 Abs. 1 SGB X regressieren…

Haftung des Tierhalters gegenüber dem tierhütenden Fahrzeugeigentümer

Die Tierhalterhaftung besteht auch gegenüber dem Tierhüter, kann in Einzelfällen aber vollständig zurücktreten.

Grenzen der Haftung bei fehlender Baustellenabsicherung

Die Verkehrssicherungspflicht endet dort, wo ein verständiger, gewissenhafter Dritter seine Maßnahmen als ausreichend ansehen darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren – so das Urteil des OLG Hamm vom 17.01.2025.

Aufsatz: Anforderungen an den gutachterlichen Nachweis psychischer Schäden am Beispiel der PTBS (Möhlenkamp VersR 2025, 1-13)

In dem Beitrag wird am Beispiel der in der Praxis häufig präsenten PTBS neben der relevanten Rechtsprechung zum Kausalitätsnachweis dargestellt, worauf bei der Auseinandersetzung mit psychiatrischen Sachverständigengutachten zu achten ist. Dabei wird besonders auf die bestehenden und anerkannten Begutachtungsrichtlinien eingegangen.

Keine Repräsentantenhaftung bei §§ 110, 111 SGB VII

Nach Ansicht des BGH ist im Rahmen der Unternehmenshaftung nach §§ 111, 110 SGB VII kein Raum für eine Ausweitung des zurechnungsfähigen Personenkreises – auch nicht in Ansehung der Repräsentantenhaftung.

Verjährungsbeginn nach § 113 SGB VII

Für den Verjährungsbeginn nach § 113 SGB VII ist die die bindende Feststellung des Unfallversicherungsträgers auch für alle anderen Sozialversicherungsträger maßgeblich – OLG Schleswig.

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