(keine) schuldhafte Verkehrssicherungspflichtverletzung bei DIN-widrigem Inventar
Der Gutgläubige haftet auch bei DIN-Widrigkeit seiner Innenausstattung nicht zwingend.
Der Gutgläubige haftet auch bei DIN-Widrigkeit seiner Innenausstattung nicht zwingend.
Die von Bäumen ausgehende Gefahr ist nicht voll beherrschbar. Das OLG Hamm stellt die Rechtslage für Bäume im Eigentum der öffentlichen Hand bzgl. Verkehrsteilnehmern dar.
Stürze, Dachlawinen, Wintersport, Frost und Glätte: gerade der Winter, seine Witterungsbedingungen und die diesbezüglichen menschlichen Verhaltensweisen bilden einen umfangreichen Rechtskomplex.
Wenn der örtliche Mietwagenmarkt Winterreifen gesondert abrechnet, hat ein Geschädigter gegenüber einem Schädiger Anspruch auf die Erstattung dieser Position.
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung für Schockschäden (s. aber §§ 104 ff. SGB VII; Mitverschulden). Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.
Kommt im Regressfall ein Teilungsabkommen zur Anwendung, gibt es regelmäßig Streit über dessen Auslegung. So musste etwa das OLG Bamberg über die Auslegung der Kausalitätsbegriffe und der Anwendungsreichweite eines Abkommens entscheiden…
Erfasst die Rechtsprechung des BSG zur Außentür eines Gebäudes als Grenze des Versicherungsschutzes für versicherte Wege nach dem SGB VII auch Wege innerhalb des Betriebsgeländes, die der Beschaffung von Nahrungsmitteln (hier: Kaffee aus Automaten) dienen? Hierzu das LSG Hessen…
Der BGH ändert seine bisherige Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen „Schockschaden‟, für den nicht mehr erforderlich sei, dass die Störung über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehe, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsgutes eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt seien, und gibt parallel Handlungsanweisungen für die Bemessung eines Hinterbliebenengeldes…
Der BGH noch einmal zu den Anforderungen an den Nachweis grob fahrlässiger Unkenntnis der Regressabteilung eines Sozialversicherungsträgers im Rahmen des § 199 BGB…