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Haftpflichtrecht

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 10/2024)

Tabellarische Übersicht zum Hinterbliebenengeld Stand 08/2024

Hinterbliebenengeld – Darstellung (Stand 09/2024)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung für Schockschäden (s. aber §§ 104 ff. SGB VII; Mitverschulden). Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.

Mitverschulden der Netzbetreiber

Pflichtverletzungen und Mitverschulden des Netzbetreibers beim „Kabeltreffer‟

Haftung 8 Jahre nach Abschluss der Arbeiten

An Bau und Rückbau sind viele beteiligt. Kommt es zu einem Unfall, ist das Innenverhältnis etwaiger Haftender zu klären.

Hinterbliebenengeld – Darstellung (Stand 08/2024)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung für Schockschäden (s. aber §§ 104 ff. SGB VII; Mitverschulden). Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 08/2024)

Tabellarische Übersicht zum Hinterbliebenengeld Stand 08/2024

Verkehrssicherung im Baustellenbereich

Baustellenbereiche erfordern Aufmerksamkeit des sie befahrenden Verkehrsteilnehmers (hier: PKW). Das gilt auch nachts. Eine Fräskante von 4 cm kann als gewöhnliche Straßenunebenheit gesehen werden.

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 05/2024)

Tabellarische Übersicht zum Hinterbliebenengeld Stand 05/2024

Aufsatz

Darlegungs- und Beweiserleichterungen zugunsten eines Sozialversicherungsträgers im Regressprozess? Diskussion und Bewertung vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung – RA Stefan Möhlenkamp (VersR 2024, 209 ff.)

Darlegungs- und Beweislast eines Sozialversicherungsträgers

In Zivilprozessen stellt sich regelmäßig die Frage, ob und gegebenenfalls wie die Darlegungs- und Beweislast eines Sozialversicherungsträgers (SVT) unter Berücksichtigung seiner sozialversicherungsrechtlichen (Sonder-)Stellung zu modifizieren ist. Ein Teil der Rechtsprechung nimmt an, dass sich aus sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eine abgeschwächte Darlegungs- und Beweislast ableite. Das OLG Stuttgart sieht die zu Recht anders….

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