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Haftpflichtrecht

Haftung beim Bahnhofsunfall

Das OLG Hamm zur Frage des richtigen Haftungsschuldners beim Sturz auf einem Bahnhofsgelände – Unterscheidung vertragliche/deliktische Haftung…

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 09/2021)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung für Schockschäden. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist. Dazu eine strukturierte, aktuelle Übersicht.

Verjährungsunterbrechung durch Zahlungen

Das OLG Frankfurt fasst noch einmal zusammen, wie Zahlungen eines Versicherers auf geltend gemachte Personenschäden im Hinblick auf § 212 BGB die Verjährung unterbrechen bzw. neu beginnen lassen können. Es gilt, zwischen Voll- und Teilanerkenntnis zu unterscheiden. Insoweit muss der Zahlende klar formulieren, wenn er einen umfassenden Neubeginn verhindern will…

Haftung und Beweislast des Fahrzeugführers bei einem Unfall mit Fußgänger

Die betriebsbedingte Haftung des Fahrzeugführers tritt nicht hinter dem groben Verschulden eines Fußgängers zurück, wenn der Fahrzeugführer nicht nachweist, sich wie ein Idealfahrer verhalten zu haben. Hierbei sind auch die Verletzungsfolgen zu berücksichtigen.

Eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis ist ohne entsprechende Ersatzbeschaffung nicht zulässig

Schafft sich der Geschädigte aus finanziellen Gründen keinen Neuwagen an, wird kein besonderes Interesse an dem Eigentum und der Nutzung des Neuwagens angenommen. Eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis ist dann nicht möglich.

Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 07/2021)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist. Dazu eine strukturierte Übersicht.

Verdienstausfall: Schadensminderung durch vermehrte Hausarbeit

Vom Verdienstausfallschaden ist der Wert des Vorteils, den der Geschädigte dadurch erlangt, dass er einen größeren Anteil an der Haushaltstätigkeit übernimmt und es dadurch z.B. seiner Ehefrau ermöglicht, die Anzahl der Wochenstunden ihrer Arbeitstätigkeit zu erhöhen. Die Tätigkeit im Haushalt stellt jedenfalls dann eine schadensmindernde wirtschaftlich sinnvolle Verwertung der ihm verbliebenen Arbeitskraft dar, wenn ihr eine Vereinbarung mit der Ehefrau zugrunde liegt, aufgrund derer der Kläger seine eheliche Unterhaltsverpflichtung nunmehr im Wesentlichen durch die Haushaltstätigkeit erbringt und im Gegenzug die Unterhaltsverpflichtung der Ehefrau dem Kläger gegenüber in höherem Maße durch deren Erwerbstätigkeit erfüllt wird. Der Wert des Vorteils kann im Wege der freien Schätzung bemessen werden…

Weiteres Schmerzensgeld bei Verschlimmerung

Kein weiteres Schmerzensgeld bei späterer Chronifizierung oder Verschlimmerung eines diagnostizierten psychischen Krankheitsbildes nach rechtskräftigen Schmerzensgeldzuspruch – Grundsatz der Schadenseinheit des Schmerzensgeldes…hierzu das OLG Düsseldorf

Schmerzensgeldbemessung: „Reiche bekommen nicht mehr“

Herausragend gute Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem rechtfertigen grundsätzlich keine Erhöhung des Schmerzensgeldes.

Haftungsprivileg und Wie-Beschäftigung

Das LSG NRW zur Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 SGB VII bei der Mitnahme eines Ausbildungskollegen im eigenen Pkw in der Pause, um ihm seine vergessenen Ausbildungsmittel zu beschaffen…(Haftungsprivileg §§ 104 ff. SGB VII)

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