Für den Forderungsübergang ist es nach dem Wortlaut sowie nach Sinn und Zweck des § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X unerheblich, ob der Geschädigte an diesem beteiligt oder durch die Leistungspflicht nur begünstigt ist… so der BGH
https://schluender.info/wp-content/uploads/2019/05/Stefan-Moehlenkamp.jpg20482048Stefan Möhlenkamphttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgStefan Möhlenkamp2021-02-19 16:03:272021-02-19 16:03:27Forderungsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X bei Personenverschiedenheit Geschädigter/Sozialversicherter
Altfälle sind ausschließlich nach der Schockschadenrechtsprechung zu beurteilen. Ohne besondere Beeinträchtigungen besteht kein Schmerzensgeldanspruch der Hinterbliebenen.
https://schluender.info/wp-content/uploads/2019/08/Michael-Peus.jpg20482048Michael Peushttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgMichael Peus2021-01-22 17:44:582021-01-22 17:46:20§ 844 Abs. 3 BGB hat keinen Einfluss auf alte Sachverhalte
Das OLG Schleswig zur Reichweite der Kontrollpflichten eines Straßenbaulastträgers für Reinigungsarbeiten nach einer von ihm zu verantwortenden Baustelle bezüglich angrenzender, nicht in seine Zuständigkeit fallender Straßen anderer (untergeordneter) Straßenbaulastträger…
https://schluender.info/wp-content/uploads/2019/05/Stefan-Moehlenkamp.jpg20482048Stefan Möhlenkamphttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgStefan Möhlenkamp2021-01-14 17:12:582021-01-14 17:14:59Amtspflicht zur Kontrolle ordnungsgemäßer Reinigungsarbeiten nach Beendigung einer Baustelle
Eine sozialrechtliche Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Angehörigen (LG Mainz).
Für die Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens wegen behaupteter posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und unfallbedingter Anpassungsstörungen sind entsprechender Anhaltspunkte und Anknüpfungstatsachen darzulegen. Das schlichte behaupten einer unfallbedingt eingetretenen PTBS genügt nicht…so das OLG Schleswig.
https://schluender.info/wp-content/uploads/2019/05/Stefan-Moehlenkamp.jpg20482048Stefan Möhlenkamphttps://schluender.info/wp-content/uploads/2022/02/schluender-logo.svgStefan Möhlenkamp2021-01-07 15:08:062021-01-07 15:08:06Anforderungen an den Vortrag zum Nachweis psychischer Unfallschäden
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.
Für eine bindende Leistungsfeststellung im Sinne des § 113 SGB VII genügt jeder – auch vorläufige – Verwaltungsakt des Unfallversicherungsträgers, der die Leistungspflicht nur dem Grunde nach feststellt. Die Verjährung beginnt bereits zu laufen, wenn der Träger der Unfallversicherung von seiner Eintrittspflicht ausgehen und entsprechende Ansprüche verfolgen kann. Genügen kann auch eine Leistungsgewährung durch schlichtes Verwaltungshandeln, wenn es bewusst in der Annahme eines Versicherungsfalls vorgenommen wurde, ein förmlicher Bescheid ist nicht Voraussetzung. Da der Wortlaut des § 113 SGB VII hinsichtlich des Beginns der Verjährung nicht zwischen den Ansprüchen der verschiedenen Sozialversicherungsträger unterscheidet, ist auch für den Regress andere Sozialversicherungsträger und den dortigen Verjährungsbeginn nach § 113 SGB VII allein die bindende Leistungsfeststellung des Unfallversicherungsträgers maßgebend…so das LG Berlin
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