Fiktive Abrechnung im Mietrecht?
Der VII. Zivilsenat verneinte eine fiktive Abrechnung im Werkvertragsrecht. Im Mietrecht bleibt sie grundsätzlich statthaft.
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Der VII. Zivilsenat verneinte eine fiktive Abrechnung im Werkvertragsrecht. Im Mietrecht bleibt sie grundsätzlich statthaft.
Schnee ist schön und lädt zum Schlittenfahren und Skifahren ein – und schafft für Aufsichtspflichtige Rechtsfragen, mit denen sich hier das AG Bonn und LG Augsburg befasst haben.
Wer einen Weihnachtsbaum mit Ständer liefert und aufstellt, ist dafür verantwortlich, dass er auch nicht umfällt.
Dachlawinen sind sicherlich ärgerlich, wenn sie Schäden verursachen. Als Naturereignisse werden sie in aller Regel aber zum allgemeinem Lebensrisiko zählen, so dass Schäden entschädigungslos hinzunehmen sind.
Stürze, Dachlawinen, Wintersport, Frost und Glätte: gerade der Winter, seine Witterungsbedingungen und die diesbezüglichen menschlichen Verhaltensweisen bilden einen umfangreichen Rechtskomplex.
Beträgt das Eigenverschulden des Verstorbenen 100%, so sind für die Hinterbliebenen mangels Haftung des Schädigers auch Hinterbliebenengeldansprüche ausgeschlossen.
Die rechtliche Bewertung eines Schadenfalles, der durch ein umgefallenes Baustellenschild / Verkehrsschild bedingt ist, ist sowohl aufgrund der Mehrzahl beteiligter Rechtspersönlichkeiten als auch aufgrund der meist unklaren Tatsachenlage komplexer, als man zunächst meint.
Ein Architekt mit den Leistungsphasen 1-9 HOAI muss seine fachlichen und technischen Fähigkeiten vollumfänglich einsetzen und auch Zuarbeiten prüfen. Ein Bauherr muss sich zwar von ihm eingeschaltete Fachunternehmen zurechnen lassen. Ein Mitverschulden erfordert aber einen dortigen Fehler.
Für ein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld i.S.e. Schockschadens müssen die eigenen Leiden pathologisch fassbar, von einigem Gewicht und einiger Dauer sein, nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden sowie über das hinausgehen, was Personen in vergleichbarer Lage verspüren.
Besichtigt ein Mietinteressent eine Wohnung nicht, kann er auch nicht über den Zustand der Wohnung arglistig getäuscht werden. Eine Aufklärungspflicht des Vermieters besteht nicht.
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