Parkdauer überschritten? BGH: Auto darf abgeschleppt werden!
Bundesgerichtshof gibt Parkplatzbetreiber Recht, der nach Überschreiten der im Parkschein ausgewiesenen Parkdauer das Auto abschleppen lässt.
Bundesgerichtshof gibt Parkplatzbetreiber Recht, der nach Überschreiten der im Parkschein ausgewiesenen Parkdauer das Auto abschleppen lässt.
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Richter die Gutachten eines medizinischen Sachverständigen kritisch auf ihre Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen hat.
Mit seinem Urteil vom 06.08.2025 (VIII ZR 250/23) verdeutlicht der BGH, dass der Vermieter dem Mieter zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet ist, sofern der Mieter auf einem vereisten, zum Grundstück gehörenden Weg ausrutscht und stürzt. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist und die Erfüllung seiner Räum- und Streupflichten auf einen Dritten übertragen hat.
Wer Weihnachtsdekoration mag, sollte ehrlich bleiben. Denn was dem Mieter erlaubt, ist dem Strafgefangenen verwehrt.
Der VII. Zivilsenat verneinte eine fiktive Abrechnung im Werkvertragsrecht. Im Mietrecht bleibt sie grundsätzlich statthaft.
Besichtigt ein Mietinteressent eine Wohnung nicht, kann er auch nicht über den Zustand der Wohnung arglistig getäuscht werden. Eine Aufklärungspflicht des Vermieters besteht nicht.
Die Parteien können Vereinbarungen über die Berechnung der Wohnungsgröße treffen und auch Nutzräume mit in die Berechnung miteinbeziehen.
Der Vermieter von Geschäftsräumen behält grundsätzlich den Anspruch auf Zahlung des vollen Mietzinses, auch wenn der Geschäftsbetrieb des Mieters wegen staatlicher (coronabedingter) Maßnahmen Umsatzeinbußen erfährt.
Den Mietern von Räumlichkeiten für eine Hochzeitsfeier – die pandemiebedingt nicht stattfinden konnte – steht keine Rückzahlung der vollen Miete zu, da die tatsächliche Nutzung der Räumlichkeiten nicht unmöglich geworden ist.
Nach dem BGH ist ein Mietrückstand, der eine außerordentliche fristlose Kündigung begründet, dann nicht mehr unerheblich, wenn die für zwei aufeinanderfolgende Termine geschuldete Miete bereits einen Monat übersteigt.