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Allgemeines Zivilrecht Mietrecht

Recht im Winter – Lichterkette im Mietshaus / Weihnachtsbaum im Gefängnis

Wer Weihnachtsdekoration mag, sollte ehrlich bleiben. Denn was dem Mieter erlaubt, ist dem Strafgefangenen verwehrt.

Fiktive Abrechnung im Mietrecht?

Der VII. Zivilsenat verneinte eine fiktive Abrechnung im Werkvertragsrecht. Im Mietrecht bleibt sie grundsätzlich statthaft.

Mietrecht: Keine Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung ohne Wohnungsbesichtigung

Besichtigt ein Mietinteressent eine Wohnung nicht, kann er auch nicht über den Zustand der Wohnung arglistig getäuscht werden. Eine Aufklärungspflicht des Vermieters besteht nicht.

Zur Angabe „Wohn-/Nutzfläche“ im Mietvertrag zählen auch Kellerräume

Die Parteien können Vereinbarungen über die Berechnung der Wohnungsgröße treffen und auch Nutzräume mit in die Berechnung miteinbeziehen.

Zahlung der vollen Miete trotz coronabedingten Umsatzeinbußen?

Der Vermieter von Geschäftsräumen behält grundsätzlich den Anspruch auf Zahlung des vollen Mietzinses, auch wenn der Geschäftsbetrieb des Mieters wegen staatlicher (coronabedingter) Maßnahmen Umsatzeinbußen erfährt.

Mietzahlungspflicht trotz coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier

Den Mietern von Räumlichkeiten für eine Hochzeitsfeier – die pandemiebedingt nicht stattfinden konnte – steht keine Rückzahlung der vollen Miete zu, da die tatsächliche Nutzung der Räumlichkeiten nicht unmöglich geworden ist.

Fristlose Kündigung aufgrund Mietrückstand

Nach dem BGH ist ein Mietrückstand, der eine außerordentliche fristlose Kündigung begründet, dann nicht mehr unerheblich, wenn die für zwei aufeinanderfolgende Termine geschuldete Miete bereits einen Monat übersteigt.

Mietminderung aufgrund pandemiebedingter Geschäftsschließung?

Der BGH entscheidet, dass sich bei einer pandemiebedingten Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts eine pauschale Betrachtungsweise bzgl. der im Mietvertrag vereinbarten Miete verbietet. Ob es dem Mieter unzumutbar wäre oder nicht, ist einzelfallabhängig und mit allen dem Mieter entstandenen Nachteilen abzuwägen.

Mieterstattung bei falscher qm-Angabe im Mietvertrag?

Die Angabe über die Wohnfläche im Mietvertrag stellt nach dem BGH eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % liegt ein Mangel der Mietsache vor. Dies gilt auch dann, wenn im Mietvertrag die Wohnfläche mit „circa“ bezeichnet wird.

Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete & Berechnung der Mietfläche

Die Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unterliegt der Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB). Wie diese zu berechnen ist bei Wohnflächenabweichung, stellt der BGH in der Entscheidung dar.

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