Brandschäden beim Nachbarn in der Silvesternacht: Muss sich der Grundstückseigentümer Mieterhandeln zurechnen lassen?
Nicht selten bringt die Silvesternacht Hausbrände oder Verletzungen durch Feuerwerkskörper mit sich. Durch abgedriftete Silvesterraketen oder die Entsorgung von Feuerwerkskörpern in Mülleimern kann schnell ein Brand an den umliegenden Häusern entstehen. Doch haftet der Grundstückseigentümer seinem Nachbarn für die durch seinen Mieter verursachten Brandschäden? Mit dieser Frage hat sich zuletzt das OLG Stuttgart befasst.

