Nachweis grob fahrlässiger Unkenntnis beim SVT
Der BGH noch einmal zu den Anforderungen an den Nachweis grob fahrlässiger Unkenntnis der Regressabteilung eines Sozialversicherungsträgers im Rahmen des § 199 BGB…
Der BGH noch einmal zu den Anforderungen an den Nachweis grob fahrlässiger Unkenntnis der Regressabteilung eines Sozialversicherungsträgers im Rahmen des § 199 BGB…
Schnee ist schön und lädt zum Schlittenfahren und Skifahren ein – und schafft für Aufsichtspflichtige Rechtsfragen, mit denen sich hier das AG Bonn und LG Augsburg befasst haben.
Wer einen Weihnachtsbaum mit Ständer liefert und aufstellt, ist dafür verantwortlich, dass er auch nicht umfällt.
Dachlawinen sind sicherlich ärgerlich, wenn sie Schäden verursachen. Als Naturereignisse werden sie in aller Regel aber zum allgemeinem Lebensrisiko zählen, so dass Schäden entschädigungslos hinzunehmen sind.
Stürze, Dachlawinen, Wintersport, Frost und Glätte: gerade der Winter, seine Witterungsbedingungen und die diesbezüglichen menschlichen Verhaltensweisen bilden einen umfangreichen Rechtskomplex.
Beträgt das Eigenverschulden des Verstorbenen 100%, so sind für die Hinterbliebenen mangels Haftung des Schädigers auch Hinterbliebenengeldansprüche ausgeschlossen.
Für ein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld i.S.e. Schockschadens müssen die eigenen Leiden pathologisch fassbar, von einigem Gewicht und einiger Dauer sein, nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden sowie über das hinausgehen, was Personen in vergleichbarer Lage verspüren.
Nach einem (Verkehrs-)Unfall – insbesondere bei HWS-Prozessen – werden häufig lediglich (subjektive) Schmerzangaben oder Übelkeit vom Geschädigten zur Haftungsbegründung angeführt. Auch derart unspezifische Symptome können grds. eine Körperverletzung sein. Gleichwohl muss der Geschädigte die Kausalität des Unfalles beweisen. Insoweit darf eine neuere Entscheidung des BGH nicht missverstanden werden…
Bei einem sogenannten „Dooring-Unfall“, bei dem ein Fahrradfahrer im Straßenverkehr mit einer plötzlich geöffneten Autotür kollidiert, kann der geschädigte Radfahrer einen Schadensersatz in voller Höhe verlangen, wenn zuvor ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Fahrzeug eingehalten wurde.
Setzt ein Anspruch auf Haushaltsführungsschaden eine bestehende (gesetzliche) Unterhaltsverpflichtung gegenüber den nicht geschädigten Haushaltsmitgliedern voraus oder genügt auch eine faktische, sittlich begründete Versorgungspflicht? OLG Thüringen vs. OLG München…