Gegen herabfallende Gerüstteile muss man sich selber schützen
OLG Oldenburg, Urteil vom 28.2.2017 — Aktenzeichen: 2 U 89/16 Baustellenunfälle haben in der Regulierungspraxis der Versicherer große (wirtschaftliche) Bedeutung. Wird ein an einer Baustelle tätiger Bauarbeiter durch ein herabfallendes Gerüstbauteil verletzt, muss derjenige, dem das Gerüstteil aus der Hand fällt, nicht zwingend haften, wie der Fall des OLG Oldenburg zeigt. Alleinige Schuld waren der […]

