Dienst ist Dienst und Urlaub ist Urlaub
Wenn ein Versicherungsvertreter während seines Urlaubes und somit als Privatperson von Umständen erfährt, die für den Versicherungsschutz relevant sind, wird dieses Wissen nicht dem Versicherer zugerechnet.
Wenn ein Versicherungsvertreter während seines Urlaubes und somit als Privatperson von Umständen erfährt, die für den Versicherungsschutz relevant sind, wird dieses Wissen nicht dem Versicherer zugerechnet.
Die Haftungsprivilegierung eines Schülers nach §§ 104, § 105, § 106 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wegen fehlenden (Doppel-)Vorsatzes in Bezug auf die schwere Verletzungsfolge beim Regress nach § 116 Abs. 1 SGB X bedeutet nach Ansicht des OLG Celle nicht notwendig, dass die Haftung wegen einer vorsätzlich begangenen Körperverletzung insgesamt ausgeschlossen ist (mit Anmerkungen zur Regressoption nach § 110 Abs. 1 SGB VII).
Mit der Neuregelung des Familienprivilegs in §§ 86 Abs. 3 VVG, 116 Abs. 6 SGB X sollte keine Ausdehnung auf weitere Personen über den in der Rechtsprechung bislang, d.h. zu Altfassung, anerkannten Kreis der in einer besonderen „Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft“ lebenden Partner erfolgen.
Ob Handy, Autos oder E-Bikes, sie alle sind mit einem aufladbaren Akku versehen, der heutzutage kaum noch wegzudenken ist. Dass Lithium-Ionen-Akkus dabei in Brand geraten könnten, ist den meisten Menschen bekannt. Dann stellt sich aber die Frage, inwieweit einem E-Bike-Besitzer Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, wenn er sein E-Bike nach einem leichten Sturz nicht von einer Fachwerkstatt auf Beschädigungen überprüfen lässt.
Durch das gleichzeitige Führen von zwei großen Hunden bestehe eine gesteigerte Rudeldynamik.
Künftig sollen E-Scooter haftungsrechtlich wie andere Kraftfahrzeuge behandelt werden. Für Halter ist eine verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung vorgesehen. Der Gesetzgeber will die Rechtsposition für Geschädigte verbessern.
Der Erfüllungsausschluss in der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung ist immer wieder ein Thema, so auch in der Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 08.05.2024.
Das Oberlandesgericht bewertet das Auslegen und Vergessen einer Jacke, in der sich ein Schlüssel für einen Mietwagen befindet, auch in der Karnevalszeit als grob fahrlässig.
Laut Ansicht des Oberlandesgerichts hafte die Beklagte nicht für das Versäumnis der Klägerin, das streitgegenständliche Produkt vor der Aufnahme in die Vertriebstätigkeit nicht hinsichtlich der Haftpflichtversicherung geprüft zu haben.
Muss ein Versicherungsmakler tatsächlich ständig und dauerhaft den Markt überwachen, um den Versicherungsmakler über jede relevante Änderung zu informieren? Das OLG München vertritt in diesem Fall eine klare Ansicht.