Zwei gegen eins – auch unter Hunden unfair!
Durch das gleichzeitige Führen von zwei großen Hunden bestehe eine gesteigerte Rudeldynamik.
Durch das gleichzeitige Führen von zwei großen Hunden bestehe eine gesteigerte Rudeldynamik.
Künftig sollen E-Scooter haftungsrechtlich wie andere Kraftfahrzeuge behandelt werden. Für Halter ist eine verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung vorgesehen. Der Gesetzgeber will die Rechtsposition für Geschädigte verbessern.
Der Erfüllungsausschluss in der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung ist immer wieder ein Thema, so auch in der Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 08.05.2024.
Das Oberlandesgericht bewertet das Auslegen und Vergessen einer Jacke, in der sich ein Schlüssel für einen Mietwagen befindet, auch in der Karnevalszeit als grob fahrlässig.
Laut Ansicht des Oberlandesgerichts hafte die Beklagte nicht für das Versäumnis der Klägerin, das streitgegenständliche Produkt vor der Aufnahme in die Vertriebstätigkeit nicht hinsichtlich der Haftpflichtversicherung geprüft zu haben.
Muss ein Versicherungsmakler tatsächlich ständig und dauerhaft den Markt überwachen, um den Versicherungsmakler über jede relevante Änderung zu informieren? Das OLG München vertritt in diesem Fall eine klare Ansicht.
Ein Haftungsprivilegierter gem. §§ 104-107 SGB VII haftet dem Sozialversicherungsträger nur, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder es sich um einen Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII handelt.
Der BGH zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion (Schadensverursachung durch einen von einem Traktor angetriebenen Kreiselmäher beim Mähen einer als Weideland genutzten Wiesenfläche): Die Haftung ist begrenzt auf Unfälle in örtlicher Nähe zu Straßenverkehrsflächen.
Solche Kosten sind anmelde- und erstattungsfähig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
Zum Regress des Rechtsschutzversicherers bei dem den Rechtsschutzfall betreuenden Anwalt – in Grenzfällen zwischen aussichtsloser Klage und einer Klage mit nur geringen Erfolgsaussichten ist der Regress nach Deckungserteilung ausgeschlossen, sofern der Anwalt die Prüfung des Rechtsschutzfalles durch erschöpfende Unterrichtung über das tatsächliche Geschehen ermöglicht hat.