Karneval: das Vergessen der Jacke kann teuer werden
Das Oberlandesgericht bewertet das Auslegen und Vergessen einer Jacke, in der sich ein Schlüssel für einen Mietwagen befindet, auch in der Karnevalszeit als grob fahrlässig.
Das Oberlandesgericht bewertet das Auslegen und Vergessen einer Jacke, in der sich ein Schlüssel für einen Mietwagen befindet, auch in der Karnevalszeit als grob fahrlässig.
Laut Ansicht des Oberlandesgerichts hafte die Beklagte nicht für das Versäumnis der Klägerin, das streitgegenständliche Produkt vor der Aufnahme in die Vertriebstätigkeit nicht hinsichtlich der Haftpflichtversicherung geprüft zu haben.
Muss ein Versicherungsmakler tatsächlich ständig und dauerhaft den Markt überwachen, um den Versicherungsmakler über jede relevante Änderung zu informieren? Das OLG München vertritt in diesem Fall eine klare Ansicht.
Ein Haftungsprivilegierter gem. §§ 104-107 SGB VII haftet dem Sozialversicherungsträger nur, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder es sich um einen Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII handelt.
Der BGH zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion (Schadensverursachung durch einen von einem Traktor angetriebenen Kreiselmäher beim Mähen einer als Weideland genutzten Wiesenfläche): Die Haftung ist begrenzt auf Unfälle in örtlicher Nähe zu Straßenverkehrsflächen.
Solche Kosten sind anmelde- und erstattungsfähig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
Zum Regress des Rechtsschutzversicherers bei dem den Rechtsschutzfall betreuenden Anwalt – in Grenzfällen zwischen aussichtsloser Klage und einer Klage mit nur geringen Erfolgsaussichten ist der Regress nach Deckungserteilung ausgeschlossen, sofern der Anwalt die Prüfung des Rechtsschutzfalles durch erschöpfende Unterrichtung über das tatsächliche Geschehen ermöglicht hat.
Nach dem OLG Hamm hat das LG Oldenburg nun Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung (Schließungen wegen Covid-19) verneint.
Architekten sollen auch (bau-) rechtlich fit sein, wünschen sich die Bauherren. Mischt sich der Architekt aber zu tief in einen rechtlichen Streitfall, kann der Architekt wegen verbotener Rechtsdienstleistungen dem Bauherrn haftbar sein. Wie dieser Tage vor dem OLG Koblenz.
Immer wieder kommt zu Verfahren des Versicherungsnehmers gegen seinen Versicherungsmakler wegen der Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen/Antragsfragen im Antragsformular des Versicherers. Im vorliegenden Fall hat die Kundin ihrem Versicherungsmakler vorgeworfen, er hätte ihre falschen Angaben im Antrag prüfen (und korrigieren) müssen.
Dieser fehlerhaften Rechtsauffassung hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 30.03.2020 eine Absage erteilt. Mit dem Urteil hat es klargestellt, dass ein Versicherungsmakler regelmäßig darauf vertrauen darf, dass der Versicherungsnehmer die Fragen in einem Antrag wahrheitsgemäß beantwortet. Eine Prüfpflicht besteht nur, wenn der Versicherungsmakler Anlass dazu hat, an der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen zu zweifeln.