Kasko, Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 61 VVG wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
OLG Hamm, Urteil vom 5.11.2003 — Aktenzeichen: 20 U 5/03 Wer beim Überholen gegen § 5 Abs. 2 S. 1 StVO verstößt, also nicht übersehen kann, dass während des Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist, handelt objektiv grob fahrlässig. Ist die Durchführbarkeit des Überholvorganges auch nur zweifelhaft, so verstößt der Verkehrsteilnehmer, der sich dennoch zum Überholen entschließt, […]