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Bau- und Architektenrecht

Planungs- und Überwachungspflichten des Architekten, (hier: kein) Mitverschulden des Bauherrn für eingesetzten Planer

Ein Architekt mit den Leistungsphasen 1-9 HOAI muss seine fachlichen und technischen Fähigkeiten vollumfänglich einsetzen und auch Zuarbeiten prüfen. Ein Bauherr muss sich zwar von ihm eingeschaltete Fachunternehmen zurechnen lassen. Ein Mitverschulden erfordert aber einen dortigen Fehler.

Der Verbraucherwiderruf im Werk-/Bauvertragsrecht

Auch jenseits von Verbraucherbauverträgen können Widerrufsrechte bestehen mit fatalen Konsequenzen für den Unternehmer, sollte dieser nicht über das Widerrufsrecht belehrt haben und der Widerruf von den Bestellern fristgerecht ausgeübt werden.

Bauvertragsrecht – Abnahme der Leistung ist kein Anerkenntnis zusätzlich ausgeführter Leistungen!

Aus dem Umstand, dass ein vom Auftraggeber mit der Bauüberwachung beauftragter Bauleiter Ausführungsmängel rügt und die Nachbesserungsarbeiten überwacht, ergibt sich allenfalls eine Vertretungsmacht in Bezug auf die zur technischen Ausführung bereits erteilten Aufträge, nicht aber in Bezug auf die Beauftragung von Nachtragsleistungen.

Architekt muss Tragwerksplaner überwachen

Der bauüberwachende Architekt ist verpflichtet nachzuprüfen, ob der Tragwerksplaner seinen Pflichten zur Bauüberwachung nachkommt.

Schuldrechtsreform 2022 – was ist neu im BGB?

Mit der Schuldrechtsform 2022 normiert der Gesetzgeber die größte Änderung des Schuldrechts seit 2002. Das Zauberwort ist digital: Erstmals finden sich kaufrechtliche Regeln für digitale Produkte wie Apps oder für real-digitale Mischprodukte. Aber auch für „Offliner‟ lässt sich das eine oder andere finden: So verlängert sich etwa der Fitnessvertrag – Kleingedrucktes Hin oder Her – nach der Grundlaufzeit nicht mehr automatisch um ein Jahr. Rechtsanwalt Dr. Scholz erläutert die wichtigsten Neuerungen im ersten Überblick.

HOAI-Mindestsätze für die Vergangenheit

Der Nebel lichtet sich. Erneut hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Wirksamkeit von Mindest- und Höchstsätzen nach der HOAI entschieden. Diesmal auf Vorlage des BGH, der für die Vergangenheit bei einem Vertrag zwischen Personen des Privatrechts die Mindestsätze weiter anwenden will. Ergebnis: Der BGH darf!

Vertrag oder Akquise – einmal umgekehrt!

Ob der Architekt oder Ingenieur schon einen gültigen Vertrag hat oder noch unverbindlich im Rahmen der Akquise tätig ist, lässt sich oft schwer abgrenzen. Meistens läuft dann der Planer einer Vergütung für erbrachte Leistungen hinterher. Aber auch die umgekehrte Fallgestaltung kommt vor, wie im aktuellen Urteil des OLG Hamm.

Haftet der Architekt auch für fehlerhafte Fachplanung?

Viele Köche verderben bekanntlich den Brei. Aber so einfach ist es in der komplexen Gebäudeplanung wahrlich nicht. Ohne diverse Spezial- und Fachplaner lässt sich eine gute Planung gar nicht mehr abliefern. Eine interessante Entscheidung des OLG Köln beleuchtet die Frage, wie weit die Verantwortung des Objektplaners (Architekten) für Defizite und Fehler in den Fachplanungen geht.

Honorarrecht: Umbauzuschlag von 0% rechtmäßig – Fiktive Mehrkostenberechnung hingegen nicht – Fristlose Kündigung bei Verhandlungsunwilligkeit

Eine schriftliche Vereinbarung, nach der zwischen den Parteien ein Umbauzuschlag von 0% vereinbart worden ist, steht der Fiktion von § 6 Abs. 2 Satz 4 HOAI 2013 nicht entgegen, so dass der Auftragnehmer auch nachträglich keinen weiteren Umbauzuschlag fordern kann.

Unbeauftragte, aber zwingend erforderliche Bauleistungen müssen vergütet werden

Nach § 2 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 VOB/B hat die Auftragnehmerin – auch wenn keine vertraglichen Ansprüche bestehen – einen Vergütungsanspruch für unbeauftragte Bauleistungen, sofern es sich um notwendige Leistungen handelt, die dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen und diesem unverzüglich angezeigt wurden.

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