Schlechtes Wetter am Bau
BGH, Urteil vom 20.4.2017 — Aktenzeichen: VII ZR 194/13 Leitsatz Haben die Parteien den Fall einer witterungsbedingten Behinderung der Ausführung vertraglich nicht geregelt, ist der Auftragnehmer für den Schutz der Baustelle dahingehend verantwortlich, dass er seine Leistungen nach dem Fortfall der Behinderung erbringen kann. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung für hierdurch angefallene Mehrarbeiten besteht nicht. […]