Saskia Hiersche
Rechtsanwältin
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Bauhaftung
Allgemeines Zivilrecht
Saskia Hiersche absolvierte das Studium der Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, wo sie auch ihr erstes Staatsexamen ablegte. Anschließend leistete sie das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm, Stammdienststelle Münster ab. Im Jahr 2020 wurde sie von der Rechtsanwaltskammer Hamm zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seitdem ist Frau Hiersche bei der Kanzlei Schlünder Rechtsanwälte tätig und befasst sich dort schwerpunktmäßig mit der Bearbeitung von Mandaten im Bereich des Bau- und Architektenrechts, der Bauhaftung und des allgemeinen Zivilrechts.
Bauhandwerkersicherung: Androhen der Leistungseinstellung kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen
Fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Fristsetzung zur Stellung einer Bauhandwerkersicherung auf und wird diese nicht fristgerecht gestellt, darf er die Arbeiten einstellen oder den Bauvertrag kündigen. Unter bestimmten Umständen bleibt ihm jedoch die Möglichkeit zur Kündigung verwehrt.