Saskia Hiersche
Rechtsanwältin
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Bauhaftung
Allgemeines Zivilrecht
Recht der Energiewirtschaft
Saskia Hiersche absolvierte das Studium der Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, wo sie auch ihr erstes Staatsexamen ablegte. Anschließend leistete sie das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm, Stammdienststelle Münster ab. Im Jahr 2020 wurde sie von der Rechtsanwaltskammer Hamm zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seitdem ist Frau Hiersche bei der Kanzlei Schlünder Rechtsanwälte tätig und befasst sich dort schwerpunktmäßig mit der Bearbeitung von Mandaten im Bereich des Bau- und Architektenrechts, der Bauhaftung, des allgemeinen Zivilrechts und des Rechts der Energiewirtschaft.
Unwirksame Abnahmeklausel: Haftung des Bauträgers endet spätestens nach 15 Jahren
OLG Stuttgart begrenzt im Falle einer fehlenden Abnahme wegen AGB-rechtlich unwirksamer Abnahmeklausel die Haftung des Bauträgers
Liegt ein Mangel vor, wenn (noch) kein Schaden eingetreten ist?
Der Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die damit verbundene Schadensneigung begründen einen Mangel des Werks und damit Gewährleistungsrechte, auch wenn noch keine Mangelsymptome aufgetreten sind.
Bauherr beauftragt Gutachter mit Schadensermittlung: Wer trägt die Kosten?
Vorprozessuale Privatgutachterkosten – erstattungsfähig oder nicht?