Dr. Andreas Müller
Of Counsel
Rechtsanwalt
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Handels- und Gesellschaftsrecht, Handelsvertreterrecht
Erbrecht
Haftung der Gesellschaftsorgane/D & O-Versicherung
Nach Absolvierung der einphasigen Juristenausbildung in Bielefeld und dortiger Promotion mit einer Dissertation zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema wurde Dr. Andreas Müller 1985 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seitdem in der Kanzlei Schlünder Rechtsanwälte tätig. In den letzten beiden Jahrzehnten liegt der Tätigkeitsschwerpunkt in der Führung vorwiegend forensischer Mandate aus dem Bereich der Anwalts- und Notarhaftung, wobei regelmäßig die Interessenvertretung für den Berufsträger erfolgt. Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der Betreuung gesellschaftsrechtlicher und erbrechtlicher Mandate sowohl in der Beratung als auch in der Prozessführung. Dabei sind die Berührungspunkte zwischen den einzelnen Rechtsmaterien unter Einschluss der häufig ebenfalls tangierten Fragen aus dem Versicherungsrecht, dem Insolvenzrecht, dem Dienstvertragsrecht und dem Kaufrecht von besonderem Interesse. Dr. Müller ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein e.V.
Amtspflichten eines Notars bei der Beurkundung eines Vertrags über die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils an einen Treuhänder
BGH , Urteil vom 22.9.2016 — Aktenzeichen: III ZR 427/15 Von einem Notar wird die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils beurkundet. Ebenfalls wird von den Beteiligten eine Treuhandabrede getroffen. Der BGH hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Notar haftet, wenn die Treuhandabrede mangels notarieller Form nichtig ist und die Beteiligten sich hierüber im Klaren waren. […]