Johannes Deppenkemper

Partner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

T  +49 (0) 2381 92155-325
M deppenkemper.sekretariat@schluender.info
F  +49 (0) 2381 92155-399

 Bau- und Werkvertragsrecht
 Architektenhaftung
 Produkthaftungsrecht
 Insolvenzrecht

Johannes Deppenkemper ist schwerpunktmäßig im Bau- und Architektenrecht tätig. Er berät und vertritt insbesondere Architekten, Ingenieure und Bauunternehmer sowohl zur Abwehr von Forderungen als auch zur Durchsetzung der eigenen Zahlungsforderungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Abwehr von Schadensersatzforderungen gegenüber Insolvenzverwaltern. Nach dem Studium an den Universitäten Freiburg und Münster ist Rechtsanwalt Deppenkemper seit 1992 bei Schlünder Rechtsanwälte tätig. Seit über 20 Jahren ist er fokussiert auf das Bau- und Architektenrecht. Mitgliedschaften pflegt Rechtsanwalt Deppenkemper wie folgt:

 Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im DAV
 Deutscher Baugerichtstag e.V.
 Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
 Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V.

Johannes Deppenkemper

News

Pflichtverletzung des Statikers: Haftet auch Architekt?

Beauftragt der Bauherr einen Statiker, ist der zeitgleich beauftragte Architekt zur Prüfung der Statik nur in dem Umfang verpflichtet, als dies dem allgemeinen Wissensstand des Architekten zugeordnet werden kann.

Streitverkündung: Fallstrick „Lage des Rechtsstreits“

1. Zum erforderlichen Inhalt eines Streitverkündungsschriftsatzes gehört auch die Angabe eines bevorstehenden Verhandlungstermins.

2. Fehlt diese Angabe, ist die Streitverkündung unwirksam.