Johannes Deppenkemper
Partner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Architektenhaftung
Produkthaftungsrecht
Insolvenzrecht
Johannes Deppenkemper ist schwerpunktmäßig im Bau- und Architektenrecht tätig. Er berät und vertritt insbesondere Architekten, Ingenieure und Bauunternehmer sowohl zur Abwehr von Forderungen als auch zur Durchsetzung der eigenen Zahlungsforderungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Abwehr von Schadensersatzforderungen gegenüber Insolvenzverwaltern. Nach dem Studium an den Universitäten Freiburg und Münster ist Rechtsanwalt Deppenkemper seit 1992 bei Schlünder Rechtsanwälte tätig. Seit über 20 Jahren ist er fokussiert auf das Bau- und Architektenrecht. Mitgliedschaften pflegt Rechtsanwalt Deppenkemper wie folgt:
Deutscher Baugerichtstag e.V.
Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V.
Pflichtverletzung des Statikers: Haftet auch Architekt?
Beauftragt der Bauherr einen Statiker, ist der zeitgleich beauftragte Architekt zur Prüfung der Statik nur in dem Umfang verpflichtet, als dies dem allgemeinen Wissensstand des Architekten zugeordnet werden kann.