Dr. Harald Scholz
Partner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
T +49 (0) 2381 92155-185
M scholz.sekretariat@schluender.info
F +49 (0)2381 92155-199
Vergaberecht
Grundstücksrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsrecht der freien Berufe (Anwalt, Notar)
Kapitalanlagerecht
Dr. Harald Scholz studierte Jura an den Universitäten von Bonn, Heidelberg und Singapur. Nach der Referendarzeit in Baden-Württemberg begann er 1995 seine Anwaltstätigkeit in der Praxis Schlünder Rechtsanwälte und promovierte daneben an der Universität Bielefeld. Seit den ersten Tagen ist er im Architekten- und Ingenieurrecht sowie im Bau- und Immobilienrecht engagiert, aber auch mit Begeisterung im Haftpflichtrecht der freien Berufe für Notare, Rechtsanwälte und Sachverständige tätig. Er ist Autor des Kapitels über AGB- Recht im Beck´schen Rechtsanwaltshandbuch und publiziert in Fachzeitschriften. Dr. Scholz ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V., in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im DAV e.V., im Deutschen Baugerichtstag e. V. und im Deutschen Anwaltverein e.V.
Schuldrechtsreform 2022 – was ist neu im BGB?
Mit der Schuldrechtsform 2022 normiert der Gesetzgeber die größte Änderung des Schuldrechts seit 2002. Das Zauberwort ist digital: Erstmals finden sich kaufrechtliche Regeln für digitale Produkte wie Apps oder für real-digitale Mischprodukte. Aber auch für „Offliner‟ lässt sich das eine oder andere finden: So verlängert sich etwa der Fitnessvertrag – Kleingedrucktes Hin oder Her – nach der Grundlaufzeit nicht mehr automatisch um ein Jahr. Rechtsanwalt Dr. Scholz erläutert die wichtigsten Neuerungen im ersten Überblick.