Dr. Harald Scholz
Partner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Vergaberecht
Grundstücksrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsrecht der freien Berufe (Anwalt, Notar)
Kapitalanlagerecht
Dr. Harald Scholz studierte Jura an den Universitäten von Bonn, Heidelberg und Singapur. Nach der Referendarzeit in Baden-Württemberg begann er 1995 seine Anwaltstätigkeit in der Praxis Schlünder Rechtsanwälte und promovierte daneben an der Universität Bielefeld. Seit den ersten Tagen ist er im Architekten- und Ingenieurrecht sowie im Bau- und Immobilienrecht engagiert, aber auch mit Begeisterung im Haftpflichtrecht der freien Berufe für Notare, Rechtsanwälte und Sachverständige tätig. Er ist Autor des Kapitels über AGB- Recht im Beck´schen Rechtsanwaltshandbuch und publiziert in Fachzeitschriften. Dr. Scholz ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V., in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im DAV e.V., im Deutschen Baugerichtstag e. V. und im Deutschen Anwaltverein e.V.
HOAI-Mindestsätze für die Vergangenheit
Der Nebel lichtet sich. Erneut hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Wirksamkeit von Mindest- und Höchstsätzen nach der HOAI entschieden. Diesmal auf Vorlage des BGH, der für die Vergangenheit bei einem Vertrag zwischen Personen des Privatrechts die Mindestsätze weiter anwenden will. Ergebnis: Der BGH darf!