Dr. Harald Scholz
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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Vergaberecht
Grundstücksrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsrecht der freien Berufe (Anwalt, Notar)
Kapitalanlagerecht
Dr. Harald Scholz studierte Jura an den Universitäten von Bonn, Heidelberg und Singapur. Nach der Referendarzeit in Baden-Württemberg begann er 1995 seine Anwaltstätigkeit in der Praxis Schlünder Rechtsanwälte und promovierte daneben an der Universität Bielefeld. Seit den ersten Tagen ist er im Architekten- und Ingenieurrecht sowie im Bau- und Immobilienrecht engagiert, aber auch mit Begeisterung im Haftpflichtrecht der freien Berufe für Notare, Rechtsanwälte und Sachverständige tätig. Er ist Autor des Kapitels über AGB- Recht im Beck´schen Rechtsanwaltshandbuch und publiziert in Fachzeitschriften. Dr. Scholz ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V., in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im DAV e.V., im Deutschen Baugerichtstag e. V. und im Deutschen Anwaltverein e.V.
Bauträger – Unwirksame Abnahmeklausel erlaubt Rosinenpicken für Erwerber
Keine Entwarnung für Bauträger. Wenn die Abnahme des Gemeinschafteigentums wegen einer unwirksamen Abnahmeklausel fehlschlägt, ist gegen fortgesetzte Gewährleistungsansprüche der Erwerber bislang kein Kraut gewachsen. Der BGH hat jüngst einen Versuch des OLG Schleswig, wenigstens ab früherer Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen eine Frist laufen zu lassen, nicht mitgemacht. Wohin führt der Weg bei den unwirksamen Abnahmeklauseln?