Dr. Harald Scholz
Partner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Vergaberecht
Grundstücksrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsrecht der freien Berufe (Anwalt, Notar)
Kapitalanlagerecht
Dr. Harald Scholz studierte Jura an den Universitäten von Bonn, Heidelberg und Singapur. Nach der Referendarzeit in Baden-Württemberg begann er 1995 seine Anwaltstätigkeit in der Praxis Schlünder Rechtsanwälte und promovierte daneben an der Universität Bielefeld. Seit den ersten Tagen ist er im Architekten- und Ingenieurrecht sowie im Bau- und Immobilienrecht engagiert, aber auch mit Begeisterung im Haftpflichtrecht der freien Berufe für Notare, Rechtsanwälte und Sachverständige tätig. Er ist Autor des Kapitels über AGB- Recht im Beck´schen Rechtsanwaltshandbuch und publiziert in Fachzeitschriften. Dr. Scholz ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V., in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im DAV e.V., im Deutschen Baugerichtstag e. V. und im Deutschen Anwaltverein e.V.
Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Wir haben gar keinen Vertrag!
In loser Folge hinterfragt Rechtsanwalt Dr. Harald Scholz Rechtsweisheiten von der Baustelle und prüft, ob aus juristischer Sicht was dran ist. Diesmal geht es um die Frage, wann man einen Vertrag hat und wann man einen Vertrag braucht.