Dr. Alexander Fritze

Partner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

T  +49 (0) 2381 92155-275
M fritze.sekretariat@schluender.info
F  +49 (0)2381 92155-299

 Bau- und Architektenhaftung/-versicherung
 Allgemeine Haftpflicht
 Personenschäden
 Haftung der Städte, Gemeinden und Kommunen
 Produkthaftung und -sicherheit

Dr. Alexander Fritze vertritt seit über 20 Jahren die Interessen der Versicherungswirtschaft und der öffentlichen Hand auf den Gebieten des privaten Baurechts, insbesondere der Bau- und Architektenhaftung, und der Allgemeinen Haftung (Personenschäden). Er hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Université de Lausanne absolviert. Nach dem Referendariat am Landgericht Bochum mit einer Wahlstation in einer mittelständischen Kanzlei in Melbourne trat er 1999 in den Anwaltsberuf ein. Er war zunächst von 1999 bis 2001 am Standort Hamm und von 2002 bis 2014 am Standort Bochum der Kanzlei Dr. Eick & Partner tätig, davon 11 Jahre als Partner. Von 2015 bis März 2017 hat er als Rechtsanwalt und Counsel für die BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte in Köln gearbeitet. Zum April 2017 wechselte er zu Schlünder Rechtsanwälte. Dr. Fritze promovierte im Jahr 2000 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zu einem erbrechtlichen Thema. Seit 2006 ist er Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Mitgliedschaften unterhält er bei der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Dr. Alexander Fritze

Veröffentlichungen

  • Die Aufrechnung gegenüber dem Vorerben und durch den Vorerben, Frankfurt am Main 2000