Dr. Ulrich Schlewing
Of Counsel
Rechtsanwalt
T +49 (0) 2381 92155-175
M schlewing.sekretariat@schluender.info
F +49 (0) 2381 92155-199
Presse- und Persönlichkeitsrecht
Recht der unerlaubten Handlung
Strafrecht (einschließlich Steuerstrafrecht)
Sein 8-semestriges Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bielefeld und Münster beendete Dr. Ulrich Schlewing im April 1975 mit dem ersten Staatsexamen. Daran schloss sich eine 2-jährige Referendarzeit mit anschließendem zweitem Staatsexamen im Januar 1978 an. Bereits während dieser Referendarzeit arbeitete er als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Otte in Bielefeld und zeitweise auch in einer renommierten Anwaltspraxis in Bielefeld. In der Zeit nach dem 2. Staatsexamen und seinem Eintritt in die Anwaltspraxis Schlünder Rechtsanwälte vor mehr als 40 Jahren war Dr. Schlewing ein Jahr als Assistent am Lehrstuhl Prof. Dr. Otte an der Universität Bielefeld tätig; in dieser Zeit wirkte er an der Erstellung eines Lehrbuchs für Erbrecht und an der Kommentierung zum Erbrecht im Staudinger-Kommentar mit. Darüber hinaus schloss er in dieser Zeit seine Promotion zu einem erbbaurechtlichen Thema ab. Dr. Schlewing ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V.
Verlust der Amtsfähigkeit als Geschäftsführer einer GmbH bei vorangegangener strafrechtlicher Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung
OLG Celle, Beschluss vom 29.08.2013 — Aktenzeichen: 9 W 109/13 Leitsatz Nicht nur die strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung in Form des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sondern auch die strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung in Form der nicht rechtzeitigen Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die Amtsunfähigkeit des Verurteilten als […]