Stefan Möhlenkamp
Counsel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Personenschaden
Regress der Sozialversicherer
Verkehrs- und Versicherungsrecht
Produkthaftungsrecht
Nach Abschluss des Studiums und Referendariats in Münster war Stefan Möhlenkamp von 2004 bis 2012 in der Kanzlei Wolter-Hoppenberg in Hamm als Rechtsanwalt tätig, bevor er 2012 zur Kanzlei Schlünder Rechtsanwälte wechselte. Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind versicherungs- und haftungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere zum Personenschaden und zum Regress der Sozialversicherungsträger. Von 2014 bis 2016 war er nebenberuflich als Privatdozent an der SRH Hochschule in Hamm tätig. Regelmäßige Seminarveranstaltungen und Veröffentlichungen gehören auch weiterhin zu seinen Tätigkeiten. Rechtsanwalt Möhlenkamp ist Mitglied im DAV e.V. sowie der dortigen Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
Behauptete Schmerzen und Übelkeit als zum Schadensersatz berechtigende Körperverletzung?
Nach einem (Verkehrs-)Unfall – insbesondere bei HWS-Prozessen – werden häufig lediglich (subjektive) Schmerzangaben oder Übelkeit vom Geschädigten zur Haftungsbegründung angeführt. Auch derart unspezifische Symptome können grds. eine Körperverletzung sein. Gleichwohl muss der Geschädigte die Kausalität des Unfalles beweisen. Insoweit darf eine neuere Entscheidung des BGH nicht missverstanden werden…