Stefan Möhlenkamp

Counsel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

T  +49 (0) 2381 92155-245
M moehlenkamp.sekretariat@schluender.info
F  +49 (0) 2381 92155-299

 Haftungsrecht
 Personenschaden
 Regress der Sozialversicherer
 Verkehrs- und Versicherungsrecht
 Produkthaftungsrecht

Nach Abschluss des Studiums und Referendariats in Münster war Stefan Möhlenkamp von 2004 bis 2012 in der Kanzlei Wolter-Hoppenberg in Hamm als Rechtsanwalt tätig, bevor er 2012 zur Kanzlei Schlünder Rechtsanwälte wechselte. Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind versicherungs- und haftungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere zum Personenschaden und zum Regress der Sozialversicherungsträger. Von 2014 bis 2016 war er nebenberuflich als Privatdozent an der SRH Hochschule in Hamm tätig. Regelmäßige Seminarveranstaltungen und Veröffentlichungen gehören auch weiterhin zu seinen Tätigkeiten. Rechtsanwalt Möhlenkamp ist Mitglied im DAV e.V. sowie der dortigen Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Stefan Möhlenkamp

News

Schulunfall: Haftungsprivilegien §§ 104 ff. SGB VII und Regress nach § 116 Abs. 1 SGB X oder § 110 Abs. 1 SGB VII

Die Haftungsprivilegierung eines Schülers nach §§ 104, § 105, § 106 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wegen fehlenden (Doppel-)Vorsatzes in Bezug auf die schwere Verletzungsfolge beim Regress nach § 116 Abs. 1 SGB X bedeutet nach Ansicht des OLG Celle nicht notwendig, dass die Haftung wegen einer vorsätzlich begangenen Körperverletzung insgesamt ausgeschlossen ist (mit Anmerkungen zur Regressoption nach § 110 Abs. 1 SGB VII).

OLG Schleswig zum (aktuellen) Familienprivileg in §§ 86 Abs. 3 VVG, 116 Abs. 6 SGB X

Mit der Neuregelung des Familienprivilegs in §§ 86 Abs. 3 VVG, 116 Abs. 6 SGB X sollte keine Ausdehnung auf weitere Personen über den in der Rechtsprechung bislang, d.h. zu Altfassung, anerkannten Kreis der in einer besonderen „Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft“ lebenden Partner erfolgen.

Veröffentlichungen

  • Wie-Beschäftigung, Bindungswirkung und Sonderfälle der Haftungsprivilegien nach §§ 104 ff. SGB VII abseits des klassischen Arbeitsunfalls, VersR 2019, 200 ff.
  • Die gemeinsame Betriebsstätte nach § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII – Bestandsaufnahme und Bewertung der aktuellen Rechtsprechung, VersR 2016, 224 ff.
  • Zur Verjährung von Regressansprüchen nach § 110 SGB VII – Anwendung und zur Auslegung des § 113 Abs. 1 SGB VII, VersR 2013, 544 ff.
  • Die Aufsicht in öffentlichen Bädern – Eine Zusammenfassung, VersR 2012, 833 ff.
  • „Risikoanlagen“ im Badebetrieb – Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Wasserrutschen, VersR 2011, 985 ff./Archiv des Badewesens 3/2011, 154 ff.
  • Haftungsrechtliche Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren für die Einholung einer Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer?, VersR 2011, 190 ff.
  • Anmerkung zu OLG Hamm vom 25.8.2010 (I-20 U 74/10): Leistungskürzung bei absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit, VersR 2011, 206 ff.
  • Anmerkung zu OLG Hamm vom 17. 8. 2009 (I 13 u 109/08): Der Rückgriff des Sozialhilfeträgers, VersR 2010, 1060
  • „Online-Formulare: Allgemeines Haftungsrecht und Arzthaftungsrecht“ bei Beck-Online, 1. Edition ff. ab 2009
  • Mitarbeit im „Münchner Anwaltshandbuch Straßenverkehrsrecht“, 3. Auflage 2009; §§ 43, 44 und 48 (Kraftfahrtversicherung)