Hinterbliebenengeld X
LG Regensburg 2. Große Strafkammer, Urteil vom 16.12.2020, Az. Ks 103 Js 28875/19
Sachverhalt
Die Adhäsionsklägerin verlangt Hinterbliebenengeld nach dem Versterben ihrer 45-Jahre alten Mutter (Totschlag).
Entscheidungsgründe
Das LG Regensburg urteilte ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 15.000 € aus.
- Das persönliche Näheverhältnis werde nach § 844 Abs. 3 BGB vermutet. Dessen tatsächliches Bestehen wurde durch die Beweisaufnahme auch nicht widerlegt, sondern bestätigt.
- Bei einer Konkurrenz von Schockschadenschmerzensgeld zu Hinterbliebenengeld würde das Schmerzensgeld vorgehen. Vorliegend war die schwelle des Schockschadens aber nicht erreicht.
- Das Landgericht berücksichtigte es erhöhend, dass die Mutter gerade nicht wegen eines allgemeinen Lebensrisikos verstarb, sondern wegen einer vorsätzlichen Tötung. Außerdem hatte die aus der Ukraine stammende Adhäsionsklägerin keine anderen näheren Verwandten in Deutschland.