Hinterbliebenengeld III
LG Flensburg, Urteil vom 09.07.2020, SCHLÜNDER: 1304-2019
Sachverhalt
Der Beklagte haftet vollständig für einen Verkehrsunfall aus dem Jahr 2018, bei dem ein Familienvater verstarb. Streitig ist die Höhe des Hinterbliebenengeldes für eine Tochter.
Entscheidungsgründe
Das Landgerichtführt aus, dass die Höhe des Hinterbliebenengeldes nicht absolut pauschal bemessen werden kann, sondern vom Einzelfall abhängig ist.
Zunächst habe ein normales Vater-Tochter-Verhältnis bestanden. Das Versterben sei unvorhersehbar gewesen, was aber auch längere, intensive Behandlungsnotwendigkeit vermieden hätte. Allerdings habe die Tochter noch 18 Monate nach dem Unfall unter dem Verlust gelitten. Die Tochter sei – im Gegensatz zu ihren Geschwistern erste Ansprechpartnerin für den verstorbenen Vater gewesen.
Das Landgericht hat deshalb 6.500 EUR als Hinterbliebenengeld für angemessen erachtet.