Hinterbliebenengeld II

LG München II, Endurteil vom 17.05.2019 – 12 O 4540/18

Sachverhalt
Der Beklagte hatte im Jahr 2018 einen Verkehrsunfall verursacht, durch den eine Frau verstarb. Sie hinterließ (unter anderem) einen Sohn und eine Schwiegertochter, die immaterielle Ansprüche aus § 844 Abs. 3 BGB, § 10 Abs. 3 StVG verfolgten. Die Haftung des Beklagten zu 100% war unstreitig.

Entscheidungsgründe

Das Landgericht München verweist zur Begründung auf die Entscheidung des LG Tübingen, 17.05.2019, Az. 3 O 108/18 und gelangt unter dann zu folgenden Ergebnissen:

  1. Der Sohn der Verstorbenen war 48 Jahre alt und hatte bereits geheiratet. Die vorgerichtlich gezahlten 5.000 Euro waren vor diesem Hintergrund ausreichend.
  2. Die Schwiegertochter der Verstorbenen war 47 Jahre alt. An sie waren vorgerichtlich 3.000 Euro gezahlt worden, die das Gericht als angemessen bewertete.
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