Hinterbliebenengeld II
LG München II, Endurteil vom 17.05.2019 – 12 O 4540/18
Sachverhalt
Der Beklagte hatte im Jahr 2018 einen Verkehrsunfall verursacht, durch den eine Frau verstarb. Sie hinterließ (unter anderem) einen Sohn und eine Schwiegertochter, die immaterielle Ansprüche aus § 844 Abs. 3 BGB, § 10 Abs. 3 StVG verfolgten. Die Haftung des Beklagten zu 100% war unstreitig.
Entscheidungsgründe
Das Landgericht München verweist zur Begründung auf die Entscheidung des LG Tübingen, 17.05.2019, Az. 3 O 108/18 und gelangt unter dann zu folgenden Ergebnissen:
- Der Sohn der Verstorbenen war 48 Jahre alt und hatte bereits geheiratet. Die vorgerichtlich gezahlten 5.000 Euro waren vor diesem Hintergrund ausreichend.
- Die Schwiegertochter der Verstorbenen war 47 Jahre alt. An sie waren vorgerichtlich 3.000 Euro gezahlt worden, die das Gericht als angemessen bewertete.