BGH zu Sonderkonditionen im Schadensersatzrecht
Der BGH bestätigt das Bereicherungsverbot im Deliktsrecht und wendet es konsequent auf die Höhe des Schadensersatzes bei Anschaffung eines Neufahrzeuges unter Nutzung von Sonderkonditionen an.
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Der BGH bestätigt das Bereicherungsverbot im Deliktsrecht und wendet es konsequent auf die Höhe des Schadensersatzes bei Anschaffung eines Neufahrzeuges unter Nutzung von Sonderkonditionen an.
Das LG Flensburg hält 6.500 EUR Hinterbliebenengeld für die Tochter eines Verkehrsunfallopfers für angemessen.
Das LG Limburg verneint für eine Schwipschwägerin sowohl den Anspruch auf Schmerzensgeld nach der Rechtsprechung zu Schockschäden als auch einen (wegen des zeitlichen Anwendungsbereichs eigentlich bereits ausscheidenden) Anspruch auf Hinterbliebenengeld.
Ist eine Auflistung in Versicherungsbedingungen abschließend, kann sie ohne durchschlagende Gründe nicht durch Auslegung erweitert werden und das Risiko des Versicherers maximieren.
Schadensersatz nach § 249 BGB setzt auch bei der fiktiven Abrechnung die Erforderlichkeit von Kosten voraus. Kann ein Schaden im Rahmen des Smart-Repair-Verfahrens behoben werden, kann ein Geschädigter auch keinen weitergehenden Ersatz verlangen.
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung.
Der BGH bestätigt, dass das Hinterbliebenengeld ein tatsächliches Näheverhältnis voraussetzt und beim Fehlen dessen weder die formale Beziehung noch Trauer über das Versterben des Angehörigen ein Hinterbliebenengeld rechtfertigen.
Das Landgericht Traunstein führt zutreffend aus, dass das Näheverhältnis in § 844 Abs. 3 BGB nur vermutet wird, also auch bei formal bestehender Ehe widerlegt werden kann. So beispielsweise, wenn die Ehepartner schon 4 Jahre getrennt lebten, Scheidungsantrag gestellt war und es auch schon neue Beziehungen gibt.
Das LG München schließt sich dem Landgericht Tübingen bei den Bemessungskriterien für das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB, § 10 Abs. 3 StVG) an.
Es gibt erste veröffentlichte Entscheidungen zum Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB bzw. § 10 Abs. 3 StVG, die Anhaltspunkte für die Bemessung künftiger Ansprüche bzw. Regulierung bieten.
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