Notarhaftung – Steuergestaltung eines Übergabevertrages?
Es bleibt dabei: Der Notar muss im Normalfall nicht über steuerliche Folgen beraten. Der lesenswerte Einzelfall des OLG Hamm zeigt aber auch, wie umkämpft dieser Grundsatz sein kann.
Es bleibt dabei: Der Notar muss im Normalfall nicht über steuerliche Folgen beraten. Der lesenswerte Einzelfall des OLG Hamm zeigt aber auch, wie umkämpft dieser Grundsatz sein kann.
Endlich klar dank BGH! Ein Anwalt kann den Schriftsatz eines Praxiskollegen qualifiziert elektronisch signieren, ohne noch Änderungen vornehmen zu müssen. Der so eingereichte Schriftsatz ist gültig.
Gilt die notarielle Wartepflicht nach § 17 Abs. 2a BeurkG bei Beurkundung eines Schuldanerkenntnisses? Wie ist der Wille der Beteiligten in einem solchen Fall zu erforschen? Das OLG Saarbrücken schafft Rechtssicherheit.
Ein Urkundsbeteiligter muss den Notar nicht bereits nach 5½ Monaten an den Antrag auf Eintragung eines dinglichen Wohnungsrechts erinnern, um einen Haftungsausschluss zu verhindern.
Auch eine Abrede, die Rechnung für einen längeren Zeitraum zurückzustellen, kann einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz begründen. Weder der Unternehmer noch der Besteller können in einem solchen Fall vermeintliche Rechte vor Gericht durchsetzen. Damit sattelt das OLG Düsseldorf auf bestehende Urteile des BGH noch eine Erweiterung drauf.
BGH: Das Verhalten eines Verbrauchers nach Vertragsschluss kann mit herangezogen werden, um zu beurteilen, wie sich die Situation bei Einhaltung der Informations- und Wartepflicht durch den Notar entwickelt hätte.
Liegt ein Sorgfaltsverstoß bei der Übermittlung eines Telefaxes vor, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
Zum Regress des Rechtsschutzversicherers bei dem den Rechtsschutzfall betreuenden Anwalt – in Grenzfällen zwischen aussichtsloser Klage und einer Klage mit nur geringen Erfolgsaussichten ist der Regress nach Deckungserteilung ausgeschlossen, sofern der Anwalt die Prüfung des Rechtsschutzfalles durch erschöpfende Unterrichtung über das tatsächliche Geschehen ermöglicht hat.
Treffen einen Rechtsanwalt in Corona-Zeiten andere Pflichten beim Versand fristgebundener Schriftsätze per Post? Der BGH sagt „Nein‟. Auch in Corona-Zeiten darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Einzelheiten von Rechtsanwältin Eiben.
Liegt die Kenntnis von einem Anspruch schon dann vor, wenn der Mandant „vorsorglich‟ seinen Anwalt auffordert, die Sache dem Haftpflichtversicherer zu melden? Der BGH sagt ja und stellt klar, dass auch gegenüber Anwälten die Verjährung nicht bis ultimo hinausgeschoben wird.