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Anwalts- und Notarhaftung

Keine Wartepflicht nach § 17 Abs. 2a BeurkG bei einseitigen Rechtsgeschäften

Gilt die notarielle Wartepflicht nach § 17 Abs. 2a BeurkG bei Beurkundung eines Schuldanerkenntnisses? Wie ist der Wille der Beteiligten in einem solchen Fall zu erforschen? Das OLG Saarbrücken schafft Rechtssicherheit.

Wann muss ein Verbraucher den Notar an den Vollzug einer Urkunde erinnern?

Ein Urkundsbeteiligter muss den Notar nicht bereits nach 5½ Monaten an den Antrag auf Eintragung eines dinglichen Wohnungsrechts erinnern, um einen Haftungsausschluss zu verhindern.

Schwarzarbeit schon bei vereinbarter Verschiebung der Rechnung

Auch eine Abrede, die Rechnung für einen längeren Zeitraum zurückzustellen, kann einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz begründen. Weder der Unternehmer noch der Besteller können in einem solchen Fall vermeintliche Rechte vor Gericht durchsetzen. Damit sattelt das OLG Düsseldorf auf bestehende Urteile des BGH noch eine Erweiterung drauf.

Grenzen der Notarhaftung bei Verstoß gegen Wartepflicht (§ 17 Abs. 2a BeurkG)

BGH: Das Verhalten eines Verbrauchers nach Vertragsschluss kann mit herangezogen werden, um zu beurteilen, wie sich die Situation bei Einhaltung der Informations- und Wartepflicht durch den Notar entwickelt hätte.

Sorgfaltsanforderungen an eine Übermittlung per Telefax

Liegt ein Sorgfaltsverstoß bei der Übermittlung eines Telefaxes vor, kann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.

Grenzen des Regresses des Rechtsschutzversicherers

Zum Regress des Rechtsschutzversicherers bei dem den Rechtsschutzfall betreuenden Anwalt – in Grenzfällen zwischen aussichtsloser Klage und einer Klage mit nur geringen Erfolgsaussichten ist der Regress nach Deckungserteilung ausgeschlossen, sofern der Anwalt die Prüfung des Rechtsschutzfalles durch erschöpfende Unterrichtung über das tatsächliche Geschehen ermöglicht hat.

BGH: Vertrauen auf übliche Postlaufzeiten auch in Zeiten der Corona-Pandemie

Treffen einen Rechtsanwalt in Corona-Zeiten andere Pflichten beim Versand fristgebundener Schriftsätze per Post? Der BGH sagt „Nein‟. Auch in Corona-Zeiten darf eine Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden.  Einzelheiten von Rechtsanwältin Eiben.

Verjährungsbeginn bei Anwaltshaftung – nicht uferlos!

Liegt die Kenntnis von einem Anspruch schon dann vor, wenn der Mandant „vorsorglich‟ seinen Anwalt auffordert, die Sache dem Haftpflichtversicherer zu melden? Der BGH sagt ja und stellt klar, dass auch gegenüber Anwälten die Verjährung nicht bis ultimo hinausgeschoben wird.

Fassadenschallschutz im Fertighaus

Neues Bauteil, neues Glück – welches sind heute die allgemein anerkannten Regeln der Technik beim Schallschutz von Fertighäusern gegen Außenlärm? Das OLG Saarbrücken hatte die Frage zu klären, nachdem wohl das Standardfertighaus des Herstellers auf eine Umgebung mit tosendem Straßenverkehr traf. Die Erkenntnis im Kern: Geschuldet sind Mindestschallschutz plus Beratung!

Einfache Signatur – schwere Komplikationen

Scheinbar bequemer: Der Anwalt kann ohne elektronische Signatur aus dem eigenen beA-Postfach Schriftsätze wirksam einreichen. Aber der Teufel steckt im Detail, wie dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt. Vom guten Ausgang der Geschichte sollte sich keiner blenden lassen. Die Lehren stecken in den Ausführungen, bevor das BAG zur spektakulären Rettung ansetzt!

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