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Einträge von Simone Eiben

Aufklärungspflicht in Bezug auf Innenprovisionen bei Kaufgeschäften

Der BGH hat klargestellt, dass für Kaufgeschäfte, wie den Erwerb von Förder- und Eigentumsrechten, die gerade nicht eine Beteiligung an einer Fondsgesellschaft darstellen, der Grundsatz gilt, dass Angaben zu Innenprovisionen nur dann erforderlich sind, wenn der Vertrieb über einen Prospekt erfolgt und die Grenze von 15 % überschritten wird. Einzelheiten von Rechtsanwältin Eiben.

IRR-Methode kein Prospektfehler und weiteres zur Anlageberaterhaftung vom BGH

Der BGH hat nunmehr entschieden, dass es sich bei der IRR-Methode um einen vertretbaren Weg zur Renditeberechnung bei geschlossenen Fonds handelt. Einzelheiten hierzu und weitere interessante Antworten des BGH zur Beweislast im Kapitalanlegerprozess, zur Prospektübergabe, zum Anspruch auf entgangenen Gewinn sowie auf Erstattung vorgerechtlicher Anwaltskosten erfahren Sie von Rechtsanwältin Eiben.

Verjährung im Rahmen der Steuerberaterhaftung

BGH, Urteil vom 25.10.2018 — Aktenzeichen: IX ZR 168/17 Leitsatz 1. Der Mandant hat in der Regel keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von Schaden und Schädiger, wenn der von ihm beauftragte Steuerberater, gegen den sich der Anspruch richtet, die in einem Steuerbescheid oder einem Schreiben des Finanzamts enthaltene Rechtsansicht als unrichtig bezeichnet und zur […]

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