Die Anwendung der Differenzhypothese bei Sonderkonditionen des Geschädigten bei der Wiederbeschaffung
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 3.6.2019 — Aktenzeichen: 29 U 203/18 Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich damit auseinandergesetzt, ob der einem Schwerbehinderten herstellerseits gewährte Rabatt beim Erwerb von PKW bei der Berechnung des Schadens zu berücksichtigen ist oder nicht. Die Differenzhypothese erfordere eine tatsächliche Schadensberechnung, wobei freiwillige Zuwendungen Dritter an den Geschädigten […]