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Haftungsbeschränkung des SGB VII gelten nicht für das Hinterbliebenengeld
OLG Koblenz: Die sich aus den Regelungen der §§ 104, 105 SGB VII ergebende Haftungsbeschränkung (Sperrwirkung) ist auf Ansprüche auf Hinterbliebenengeld i.S.v. § 844 Abs. 3 BGB nicht anwendbar…
Unfall bei einem Sammeltransport
Eine Betriebsfahrt im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII liegt auch vor, wenn die geplante Ausfahrt für den kürzesten Weg verpasst wurde und sich der Unfall auf der folgenden Abfahrt ereignet.
Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 03/2021)
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist. Dazu eine strukturierte Übersicht.
Ein Kunde darf nicht alles – Verkehrssicherungspflichten im Geschäftslokal
Ein Unfall beim ungefragten Testfahren eines Fahrrades begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Forderungsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X bei Personenverschiedenheit Geschädigter/Sozialversicherter
Für den Forderungsübergang ist es nach dem Wortlaut sowie nach Sinn und Zweck des § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X unerheblich, ob der Geschädigte an diesem beteiligt oder durch die Leistungspflicht nur begünstigt ist… so der BGH
Mitverschuldenseinwand trotz Feststellungsurteils?!
In der Regel umfasst die Rechtskraft des Feststellungsurteils nur die haftungsbegründende Kausalität und nicht die haftungsausfüllende Kausalität.
Welche Aufgaben hat der Architekt bei Abdichtungsarbeiten?
Abdichtungsarbeiten sind insgesamt besonders gefahrgeneigte Arbeiten, weshalb der bauüberwachende Architekt auch die Verschweißung der Abdichtungsbahnen zu überwachen hat.
§ 844 Abs. 3 BGB hat keinen Einfluss auf alte Sachverhalte
Altfälle sind ausschließlich nach der Schockschadenrechtsprechung zu beurteilen. Ohne besondere Beeinträchtigungen besteht kein Schmerzensgeldanspruch der Hinterbliebenen.
Amtspflicht zur Kontrolle ordnungsgemäßer Reinigungsarbeiten nach Beendigung einer Baustelle
Das OLG Schleswig zur Reichweite der Kontrollpflichten eines Straßenbaulastträgers für Reinigungsarbeiten nach einer von ihm zu verantwortenden Baustelle bezüglich angrenzender, nicht in seine Zuständigkeit fallender Straßen anderer (untergeordneter) Straßenbaulastträger…
Haftungsprivileg nach SGB sperrt Hinterbliebenengeld (LG Mainz)
Eine sozialrechtliche Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Angehörigen (LG Mainz).
Anforderungen an den Vortrag zum Nachweis psychischer Unfallschäden
Für die Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens wegen behaupteter posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und unfallbedingter Anpassungsstörungen sind entsprechender Anhaltspunkte und Anknüpfungstatsachen darzulegen. Das schlichte behaupten einer unfallbedingt eingetretenen PTBS genügt nicht…so das OLG Schleswig.
Aufklärungspflicht in Bezug auf Innenprovisionen bei Kaufgeschäften
Der BGH hat klargestellt, dass für Kaufgeschäfte, wie den Erwerb von Förder- und Eigentumsrechten, die gerade nicht eine Beteiligung an einer Fondsgesellschaft darstellen, der Grundsatz gilt, dass Angaben zu Innenprovisionen nur dann erforderlich sind, wenn der Vertrieb über einen Prospekt erfolgt und die Grenze von 15 % überschritten wird. Einzelheiten von Rechtsanwältin Eiben.
Hinterbliebenengeld – Übersicht (Stand 01/2021), aktualisiert 22.01.2021
Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung. Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.
Hinterbliebenengeld IX
Mitverschulden des Verstorbenen ist bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes zu berücksichtigen.
Verjährungsbeginn §§ 110, 113 SGB VII: Bindende Leistungsfeststellung des UVT maßgeblich
Für eine bindende Leistungsfeststellung im Sinne des § 113 SGB VII genügt jeder – auch vorläufige – Verwaltungsakt des Unfallversicherungsträgers, der die Leistungspflicht nur dem Grunde nach feststellt. Die Verjährung beginnt bereits zu laufen, wenn der Träger der Unfallversicherung von seiner Eintrittspflicht ausgehen und entsprechende Ansprüche verfolgen kann. Genügen kann auch eine Leistungsgewährung durch schlichtes Verwaltungshandeln, wenn es bewusst in der Annahme eines Versicherungsfalls vorgenommen wurde, ein förmlicher Bescheid ist nicht Voraussetzung. Da der Wortlaut des § 113 SGB VII hinsichtlich des Beginns der Verjährung nicht zwischen den Ansprüchen der verschiedenen Sozialversicherungsträger unterscheidet, ist auch für den Regress andere Sozialversicherungsträger und den dortigen Verjährungsbeginn nach § 113 SGB VII allein die bindende Leistungsfeststellung des Unfallversicherungsträgers maßgebend…so das LG Berlin