Bauvertrag nichtig bei ausbleibender Rechnung
OLG Hamm, Urteil vom 7.6.2016 — Aktenzeichen: 24 U 152/15 Leitsatz Ein Bauvertrag kann insgesamt nichtig sein, wenn über geleistete Zahlungen innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Arbeiten keine Rechnung gestellt wird. Ein Bauvertrag kann ferner insgesamt nichtig sein, wenn über geleistete Abschläge für noch nicht erbrachte Leistungen nicht unmittelbar eine Rechnung gestellt wird. […]

