Schlagwortarchiv für: Peus

Hinterbliebenengeld (XXII): Bemessung: Verlust des Kindes infolge eines Gewaltdelikts

Der Fall, bei dem ein Elternteil sein Kind verliert, ist bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes an der Obergrenze anzusiedeln.

Hinterbliebenengeld (XXI): Bemessung des Hinterbliebenengeldes im Mordfall

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die durchschnittliche Entschädigung durch die Gerichte bei 10.000€ liegt. Die genaue Bemessung steht jedoch im Ermessen des Gerichts und ist im Einzelfall zu festzusetzen, § 287 ZPO.

Hinterbliebenengeld – Darstellung (Stand 07/2023)

Das Hinterbliebenengeld setzt ein tatsächliches Näheverhältnis voraus. Der Höhe nach bewegt es sich im Rahmen der Schmerzensgeldrechtsprechung für Schockschäden (s. aber §§ 104 ff. SGB VII; Mitverschulden). Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, ist das Hinterbliebenengeld jedenfalls dann subsidiär, wenn der Schmerzensgeldanspruch höher ist.

Verkehrssicherungspflicht V: Erkennbare Sonnenschirmständer sind keine Gefahrenquelle

Fußgänger sind grds. verpflichtet, sich durch regelmäßige, beiläufige Blicke frühzeitig einen Überblick über den Untergrund, andere Verkehrsteilnehmer und mögliche Hindernisse zu verschaffen.

Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts bzgl. des Eingangs von Telefaxen

Ein Gericht hat im Falle von gerichtsinternen, beweiserheblichen Vorgängen, die für Außenstehende nicht zugänglich sind, den Sachverhalt aufzuklären.

Keine Nutzungsausfallentschädigung für Porsche bei mittelklassigem Zweitwagen

Die Beeinträchtigung des Fahrvergnügens ist als subjektive Wertschätzung ein immaterieller und damit nicht zu ersetzender Schaden.

Verkehrssicherungspflicht IV: Abstehende Schrauben am Handlauf sind eine Gefahrenquelle

Es verletzt die Verkehrssicherungspflicht, wenn hervorstehende, scharfkantige Schrauben auf dem Handlauf einer Fußgängerbrücke nicht beseitigt werden.

Verkehrssicherungspflicht III: Absicherung von Gefahrenstellen in Privatwohnungen

Eine Gefahrenstelle, die sich in einer wegen Bauarbeiten gesperrten Privatwohnung befindet, und die für die beteiligten Arbeiter offensichtlich und bekannt ist, braucht nicht abgesichert zu werden.

Verkehrssicherungspflicht II: Gullydeckel sind grds. keine Gefahrenquelle

Verkehrsteilnehmer haben grds. die Straßen- und Wegeverhältnisse, die sie vorfinden, hinzunehmen und sich frühzeitig darauf einzustellen.

Verkehrssicherungspflicht I: Anforderungen an einen Feld- und Waldweg

Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht beurteilt sich danach, welcher Verkehrsart die Fläche unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse nach der allg. Verkehrsauffassung gewidmet ist und was ein vernünftiger Verkehrsteilnehmer an Sicherheit erwarten darf.