Fiktive Abrechnung im Mietrecht?
Der VII. Zivilsenat verneinte eine fiktive Abrechnung im Werkvertragsrecht. Im Mietrecht bleibt sie grundsätzlich statthaft.
Der VII. Zivilsenat verneinte eine fiktive Abrechnung im Werkvertragsrecht. Im Mietrecht bleibt sie grundsätzlich statthaft.
Schnee ist schön und lädt zum Schlittenfahren und Skifahren ein – und schafft für Aufsichtspflichtige Rechtsfragen, mit denen sich hier das AG Bonn und LG Augsburg befasst haben.
Wer einen Weihnachtsbaum mit Ständer liefert und aufstellt, ist dafür verantwortlich, dass er auch nicht umfällt.
Dachlawinen sind sicherlich ärgerlich, wenn sie Schäden verursachen. Als Naturereignisse werden sie in aller Regel aber zum allgemeinem Lebensrisiko zählen, so dass Schäden entschädigungslos hinzunehmen sind.
Die rechtliche Bewertung eines Schadenfalles, der durch ein umgefallenes Baustellenschild / Verkehrsschild bedingt ist, ist sowohl aufgrund der Mehrzahl beteiligter Rechtspersönlichkeiten als auch aufgrund der meist unklaren Tatsachenlage komplexer, als man zunächst meint.
Ein Architekt mit den Leistungsphasen 1-9 HOAI muss seine fachlichen und technischen Fähigkeiten vollumfänglich einsetzen und auch Zuarbeiten prüfen. Ein Bauherr muss sich zwar von ihm eingeschaltete Fachunternehmen zurechnen lassen. Ein Mitverschulden erfordert aber einen dortigen Fehler.
Besichtigt ein Mietinteressent eine Wohnung nicht, kann er auch nicht über den Zustand der Wohnung arglistig getäuscht werden. Eine Aufklärungspflicht des Vermieters besteht nicht.
Die Parteien können Vereinbarungen über die Berechnung der Wohnungsgröße treffen und auch Nutzräume mit in die Berechnung miteinbeziehen.
Bei einem sogenannten „Dooring-Unfall“, bei dem ein Fahrradfahrer im Straßenverkehr mit einer plötzlich geöffneten Autotür kollidiert, kann der geschädigte Radfahrer einen Schadensersatz in voller Höhe verlangen, wenn zuvor ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Fahrzeug eingehalten wurde.
Der Vermieter von Geschäftsräumen behält grundsätzlich den Anspruch auf Zahlung des vollen Mietzinses, auch wenn der Geschäftsbetrieb des Mieters wegen staatlicher (coronabedingter) Maßnahmen Umsatzeinbußen erfährt.