Schlagwortarchiv für: Peus

Keine Nutzungsausfallentschädigung für Porsche bei mittelklassigem Zweitwagen

Die Beeinträchtigung des Fahrvergnügens ist als subjektive Wertschätzung ein immaterieller und damit nicht zu ersetzender Schaden.

Verkehrssicherungspflicht IV: Abstehende Schrauben am Handlauf sind eine Gefahrenquelle

Es verletzt die Verkehrssicherungspflicht, wenn hervorstehende, scharfkantige Schrauben auf dem Handlauf einer Fußgängerbrücke nicht beseitigt werden.

Verkehrssicherungspflicht III: Absicherung von Gefahrenstellen in Privatwohnungen

Eine Gefahrenstelle, die sich in einer wegen Bauarbeiten gesperrten Privatwohnung befindet, und die für die beteiligten Arbeiter offensichtlich und bekannt ist, braucht nicht abgesichert zu werden.

Verkehrssicherungspflicht II: Gullydeckel sind grds. keine Gefahrenquelle

Verkehrsteilnehmer haben grds. die Straßen- und Wegeverhältnisse, die sie vorfinden, hinzunehmen und sich frühzeitig darauf einzustellen.

Verkehrssicherungspflicht I: Anforderungen an einen Feld- und Waldweg

Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht beurteilt sich danach, welcher Verkehrsart die Fläche unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse nach der allg. Verkehrsauffassung gewidmet ist und was ein vernünftiger Verkehrsteilnehmer an Sicherheit erwarten darf.

Fiktive Abrechnung im Mietrecht?

Der VII. Zivilsenat verneinte eine fiktive Abrechnung im Werkvertragsrecht. Im Mietrecht bleibt sie grundsätzlich statthaft.

Recht im Winter III – Aufsichtspflichten beim Rodeln und Skifahren

Schnee ist schön und lädt zum Schlittenfahren und Skifahren ein – und schafft für Aufsichtspflichtige Rechtsfragen, mit denen sich hier das AG Bonn und LG Augsburg befasst haben.

Recht im Winter II – der gelieferte Weihnachtsbaum

Wer einen Weihnachtsbaum mit Ständer liefert und aufstellt, ist dafür verantwortlich, dass er auch nicht umfällt.

Recht im Winter I – die Dachlawine

Dachlawinen sind sicherlich ärgerlich, wenn sie Schäden verursachen. Als Naturereignisse werden sie in aller Regel aber zum allgemeinem Lebensrisiko zählen, so dass Schäden entschädigungslos hinzunehmen sind.

Rechtsfolgen der Aerodynamik von Allgemeinverfügungen (oder: umfallende Verkehrsschilder)

Die rechtliche Bewertung eines Schadenfalles, der durch ein umgefallenes Baustellenschild / Verkehrsschild bedingt ist, ist sowohl aufgrund der Mehrzahl beteiligter Rechtspersönlichkeiten als auch aufgrund der meist unklaren Tatsachenlage komplexer, als man zunächst meint.