Bodenleger muss Untergrundverhältnisse abklären, Bauherr schuldet keine Aufklärung
Wie weit reichen die Prüf- und Hinweispflichten eines Bodenlegers bezüglich der Beschaffenheit des Untergrundes?
Wie weit reichen die Prüf- und Hinweispflichten eines Bodenlegers bezüglich der Beschaffenheit des Untergrundes?
Am Bau kommt es immer wieder zur Verwendung von neuen den am Bau beteiligten Unternehmen unbekannter Produkte. In seiner Entscheidung vom 13.01.2023 hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Frage befasst, ob ein Bauprodukt bereits deshalb mangelhaft ist, weil es nicht über die erforderlichen Zulassungen verfügt.
Den Mietern von Räumlichkeiten für eine Hochzeitsfeier – die pandemiebedingt nicht stattfinden konnte – steht keine Rückzahlung der vollen Miete zu, da die tatsächliche Nutzung der Räumlichkeiten nicht unmöglich geworden ist.
Es genügt dem hinreichend bestimmten Mangelbeseitigungsverlangen und der schlüssigen Darlegung des Mangels im Prozess, wenn die Erscheinungen, die auf vertragswidrige Abweichungen zurückzuführen sind, deutlich beschrieben werden. Die Mangelursachen im Einzelnen müssen aber nicht dargelegt werden (Symptomtheorie).
Kräftige Ausdrucksweisen sind in der Baubranche nicht unüblich. Wird von einem Sachverständigen eine Begutachtung mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die untechnische Ausdrucksweise als Pfusch bezeichnet, greift dies in der Regel nicht die Partei an und rechtfertigt keine Ablehnung wegen Befangenheit.
Die durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens eintretende Hemmung der Gewährleistungsansprüche ist für jeden Mangel separat zu prüfen.
BGH, Urteil vom 18.1.2017 — Aktenzeichen: VII ZR 76/16 Leitsatz Verlangt der Besteller wegen eines Mangels an einer Rohrmelkanlage Schadenersatz und kommen für das Mangelsymptom (hier: erhöhter Keimgehalt in der Milch) verschiedene Ursachen in Betracht, muss der Besteller darlegen und beweisen, dass der Mangel auf eine Pflichtverletzung des Unternehmers und nicht auf eine fehlerhafte Bedienung […]
OLG Schleswig, Urteil vom 31.3.2017 — Aktenzeichen: 1 U 48/16 Leitsatz Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn das Werk zwar funktioniert, die Ausführung aber nicht den a.a.R.d.T. entspricht. Sachverhalt Die Kläger beauftragten im Jahre 2005 die Beklagte mit der Errichtung eines schlüsselfertigen Einfamilienhauses. Vertragsgemäß stellte die Beklagte u.a. eine WDVS-Fassade her, die anschließend verputzt […]
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.2.2017 — Aktenzeichen: VII ZR 242/13 Leitsatz Die von einem Architekten gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung „Wird der Architekt wegen eines Schadens am Bauwerk auf Schadensersatz in Geld in Anspruch genommen, kann er vom Bauherrn verlangen, dass ihm die Beseitigung des Schadens übertragen wird“ ist wegen Verstoßes gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 […]
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.3.2017 — Aktenzeichen: VII ZR 197/16 Schwarzarbeit ist riskant. Es droht nicht nur Strafe, sondern auch, dass man aus Verträgen, bei denen man verabredet hat, „ohne Rechnung“ zu arbeiten, keinerlei Rechte hat. Dies hat der Bundesgerichtshof nun auch für Fälle entschieden, in denen man nachträglich eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ getroffen hat. Wer heute noch […]