Optischer Mangel – Neuherstellung oder Minderung?
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007 — Aktenzeichen: 23 U 164/05 Leitsatz 1. Optisch-gestalterische „Mängel“ sind unter Berücksichtigung der vertraglichen Absprachen unter gebrauchsüblichen Bedingungen zu beurteilen, also normaler Betrachtungsabstand, übliche Beleuchtungsverhältnisse. 2. Kleinflächige Störungen des Fliesenverbandes und Differenzen der Fugenbreiten, die nur bei äußerst genauem Hinsehen erkannt werden können, rechtfertigen nicht den Austausch des Fliesenbelags. Sachverhalt […]